Diese Bedingungen gelten für Objekte, die von Koller (gem?ss Definition unten) live im Auktionssaal versteigert werden.
Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Auktionsbedingungen (?AGB“) der Koller Auktionen AG, Hardturmstrasse 102, 8005 Zürich, Schweiz (?Koller“):
1. Rechtsstellung der Parteien
Die Steigerungsobjekte werden durch Koller im Namen und auf Rechnung des Einlieferers des zu versteigernden Objektes (?Einlieferer“) versteigert. Koller handelt in fremdem Namen und auf fremde Rechnung als direkte/unmittelbare Stellvertreterin des Einlieferers im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts (?OR“). Der Zuschlag erfolgt an den von Koller im Rahmen der Auktion anerkannten Bieter mit dem h?chsten Gebot in Schweizer Franken (?K?ufer“), wodurch das betroffene ersteigerte Objekt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Einlieferer und K?ufer entsteht (?Kaufvertrag“). Koller wird dadurch nicht Partei des Kaufvertrages.
2. Aufgeld
2.1 Nebst dem Zuschlagspreis ist vom K?ufer auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld zu entrichten, das wie folgt berechnet wird:
i. bei einem Zuschlag bis CHF 10‘000: 25%
ii. bei einem Zuschlag ab CHF 10‘000 bis
CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000 und 20% auf die Differenz von CHF 10‘000 bis zur H?he des Zuschlags
iii. bei einem Zuschlag ab CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000; 20% auf CHF 390‘000 und 15% auf die Differenz von CHF 400‘000 bis zur H?he des Zuschlags.
2.2 Falls der K?ufer w?hrend einer online übertragenen Saal-Auktion (?Live-Auktion“) live im Internet mitbietet, oder ein Vorgebot über eine fremde, mit Koller verlinkten Seite abgibt, wird ein zus?tzlicher Aufpreis von 3% des Zuschlags verrechnet. Für Gebotsabgaben im Rahmen einer Live-Auktion gelten im ?brigen die Bedingungen, welche auf der Live-Auktion Webseite publiziert sind. Diese k?nnen von den hier publizieren abweichen.
2.3 Auf das Aufgeld hat der K?ufer die schweizerische Mehrwertsteuer (?MWST“) zu entrichten. Die angegebenen %-S?tze des Aufgeldes beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt.
2.4 Alle im Auktionskatalog mit * (Asterisk) bezeichneten Objekte sind vollumf?nglich mehrwertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. K?ufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet.
2.5 Der K?ufer erkl?rt sich damit einverstanden, dass Koller allenfalls auch vom Einlieferer eine Kommission erh?lt.
3. Garantie
3.1 Koller wird den Kauf (unter Vorbehalt nachfolgender Ziffern 3.2 und 3.3) namens des Einlieferers rückg?ngig machen und dem K?ufer Kaufpreis und Aufgeld (inkl. MWST) zurückerstatten, falls sich das Objekt als F?lschung erweist. Eine F?lschung liegt vor, wenn das Objekt nach vernünftiger Auffassung von Koller eine im Hinblick auf Urheberschaft, Alter, Periode, Kultur oder Herkunft in T?uschungsabsicht geschaffene Imitation ist, bei der sich die korrekte Beschreibung solcher Inhalte nicht in der Beschreibung im Auktionskatalog (unter Beachtung jeglicher Erg?nzungen) widerspiegelt und dieser Umstand den Wert des Objekts im Vergleich zu einem der Katalogbeschreibung entsprechenden Gegenstand wesentlich beeintr?chtigt. Ein Objekt gilt nicht als gef?lscht, wenn es lediglich besch?digt ist und/oder an ihm Restaurierungsarbeiten und/oder Ver?nderungen irgendwelcher Art vorgenommen wurden.
3.2 Eine Rückabwicklung gem?ss vorstehender Bestimmung findet nach Ermessen von Koller nicht statt, falls:
i. die Beschreibung des Objekts im Auktionskatalog im Einklang mit der Meinung einer Fachperson oder mit der herrschenden Meinung von Fachpersonen stand oder die Beschreibung im Auktionskatalog andeutete, dass hierüber Meinungsverschiedenheiten bestanden,
ii. die F?lschung zur Zeit des Zuschlages nach dem Stand der Forschung und mit den allgemein anerkannten und üblichen Methoden noch nicht oder nur mit unverh?ltnism?ssigem Aufwand als solche erkennbar war,
iii. die F?lschung (nach Kollers sorgf?ltiger Einsch?tzung) vor 1880 hergestellt wurde oder
iv. es sich beim Kaufobjekt um ein Gem?lde, Aquarell, eine Zeichnung oder Skulptur handelt, das gem?ss den Angaben im Auktionskatalog vor 1880 entstanden sein müsste.
3.3 Der K?ufer kann von Koller (als Vertreterin des Einlieferers) die Rückabwicklung ab dem Tag des Zuschlages für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren (drei (3) Wochen für Schmuck) verlangen. Sie wird ausschliesslich dem K?ufer einger?umt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Die Geltendmachung des Anspruchs setzt voraus, dass der K?ufer gegenüber Koller sofort nach Entdeckung des Mangels mit eingeschriebenem Brief M?ngelrüge erhebt und Koller das gef?lschte Kaufobjekt im gleichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, und unbelastet von Ansprüchen Dritter, zurückgibt. Der K?ufer hat den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Objekt um eine F?lschung handelt. Koller kann vom K?ufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabh?ngigen und in dem Bereich anerkannten Experten einholt, ist jedoch nicht an solche Gutachten gebunden und beh?lt sich das Recht vor, zus?tzlichen Expertenrat auf eigene Kosten einzuholen.
3.4 Koller kann nach freiem Ermessen auf die Geltendmachung eines Ausschlussgrundes gem?ss vorstehender Ziffer 3.2 oder auf die Erfüllung von Voraussetzungen nach obiger Ziffer 3.3 verzichten.
3.5 Die Ansprüche des K?ufers gegen Koller als Vertreterin des Einlieferers unter dieser Ziffer 3.1 beschr?nken sich auf die Rückerstattung des von diesem bezahlten Kaufpreises und Aufgeldes (inkl. MWST). Weitergehende oder andere Ansprüche des K?ufers sind unter jedwelchem Rechtstitel (inklusive Irrtumsanfechtung gem?ss Art. 23 ff. OR) ausgeschlossen.
4. Haftungsausschluss
4.1 Die Steigerungsobjekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Bei den Steigerungsobjekten handelt es sich um ?gebrauchte“ Waren. Diese befinden sich naturgem?ss nicht mehr in neuwertigem Zustand.
4.2 Zu jedem Objekt beinhaltet der Auktionskatalog eine Beschreibung mit Abbildung. Die Informationen in den Auktionskatalogen, sowie Zustandsberichte von Koller die vor der Auktion angefordert werden k?nnen, geben lediglich ein allgemeines Bild und eine unverbindliche Einsch?tzung von Koller wieder. Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, doch kann Koller für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. W?hrend der Ausstellung besteht die M?glichkeit, die Gegenst?nde zu besichtigen. Entsprechend wird der K?ufer aufgefordert, das Objekt vor der Auktion in Augenschein zu nehmen, und sich, allenfalls unter Heranziehung unabh?ngiger Fachberatung, ein eigenes Urteil über die ?bereinstimmung des Objekts mit der Katalogbeschreibung zu bilden. Für die Objektbeschreibungen ist die gedruckte Ausgabe des Katalogs (inkl. sp?terer Erg?nzungen) in deutscher Sprache ausschliesslich massgebend. Koller beh?lt sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkr?fte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf diese abzustützen. Koller kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden. Solche Expertenmeinungen oder Gutachten stellen genauso wenig wie von Koller vorgenommene Objektbeschreibungen oder sonstige Aussagen über ein Objekt (inklusive Aussagen über dessen Wert) explizite oder stillschweigende Zusicherungen dar.
4.3 Unter Vorbehalt von vorstehender Ziff. 3 wird jede Haftung für Rechts- und Sachm?ngel wegbedungen. Die Verpflichtungen des Einlieferers gegenüber dem K?ufer sind im gleichen Masse eingeschr?nkt wie die Verbindlichkeiten von Koller gegenüber dem K?ufer.
5. Teilnahme an der Auktion
5.1 Die Teilnahme an einer Auktion als Bieter steht jedermann offen. Koller beh?lt sich aber das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu ihren Gesch?ftsr?umlichkeiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an ihren Auktionen zu untersagen.
5.2 Bieter, die Koller nicht pers?nlich bekannt sind, müssen sich bis 48 Stunden vor der Auktion mittels des dafür vorgesehenen Formulars registrieren. Der rechtsgültig unterzeichneten Registrierung ist eine Kopie des gültigen Reisepasses und eine Kopie der Kreditkarte beizulegen. Bei jedem Zahlungsverzug des Bieters ist Koller berechtigt, die Kreditkarte des Bieters gem?ss Angaben auf dem Registrierungsformular bis zur H?he des geschuldeten Betrages zuzüglich Spesen des Kartenanbieters zu belasten.
5.3 Koller kann von jedem Bieter vorg?ngig einen Bonit?tsnachweis einer für Koller akzeptablen Bank verlangen.
5.4 Bei Geboten für Objekte mit oberen Sch?tzwerten von mehr als CHF 30 000 kann Koller vom Bieter jederzeit die vorg?ngige ?berweisung von 20% der unteren Sch?tzwerte als Sicherheit verlangen. Koller wird diesen Betrag nach der Auktion mit ihren und den Ansprüchen der Einlieferer verrechnen und einen allf?lligen ?berschuss umgehend an den K?ufer / Bieter zurückerstatten.
6. Versteigerung
6.1 Koller kann ein Objekt unterhalb des mit dem Einlieferer vereinbarten Mindestverkaufspreises zum Ausruf bringen. Die Abgabe eines Gebots anl?sslich der Versteigerung bedeutet eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder von Koller abgelehnt wird. Doppelgebote werden sofort nochmals aufgerufen; in Zweifelsf?llen entscheidet die Auktionsleitung.
6.2 Es steht Koller frei, ein Angebot ohne besondere Gründe abzulehnen oder aber, falls ein Bieter die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Auktion gem?ss obiger Ziffer 5.2 bis 5.4 nicht erfüllt. Ebenso steht es Koller frei, Steigerungsgegenst?nde ohne Verkauf zuzuschlagen oder zurückzunehmen, selbst wenn dies für die Auktionsteilnehmer nicht erkennbar sein sollte.
6.3 Koller beh?lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinigen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten oder wegzulassen. Koller beh?lt sich vor, einen Zuschlag bei Vorliegen besonderer Umst?nde nur unter Vorbehalt vorzunehmen. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter noch w?hrend 14 Tagen an sein Gebot gebunden. Er wird wieder frei, wenn die Erkl?rung von Koller, der Zuschlag sei definitiv, nicht innert dieser Frist bei ihm eintrifft.
6.4 Steigerungsangebote von Kaufinteressenten, die der Auktion nicht pers?nlich beiwohnen k?nnen, werden bis 48 Stunden vor Beginn der Steigerung schriftlich entgegengenommen.
6.5 Interessenten k?nnen telefonisch mitbieten, wenn sie dies mindestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich vorangemeldet haben. Auf Objekte mit Sch?tzpreisen unter CHF 500 kann nicht telefonisch geboten werden und Interessenten werden um Abgabe eines schriftlichen Gebots bzw. um pers?nliches Mitbieten im Auktionssaal gebeten.
6.6 Interessenten, die ihr Gebot im Rahmen einer Live-Auktion abgeben m?chten, k?nnen an der Auktion teilnehmen, nachdem sie von Koller aufgrund eines Registrierungsgesuchs zur Auktion zugelassen worden sind. Koller beh?lt sich das Recht vor, Registrierungsgesuche ohne weiteres abzulehnen.
6.7 Koller lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht berücksichtigte Anmeldungen für telefonisches Mitbieten ab. Für telefonische Mitbieter und schriftliche Auftraggeber gilt bezüglich Legitimierung und Bonit?tsnachweis ebenfalls Ziff. 5.
7. Eigentumsübergang
Das Eigentum an einem ersteigerten Objekt geht auf den K?ufer über, sobald der Kaufpreis und das Aufgeld (inkl. MWST) vollst?ndig bezahlt sind und Koller diese Zahlungen dem entsprechenden Objekt zugeordnet hat.
8. Abholung der ersteigerten Objekte
8.1 Die ersteigerten Gegenst?nde müssen vom K?ufer innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Auktion w?hrend der ?ffnungszeiten auf eigene Kosten abgeholt werden. Erfüllungsort des Kaufvertrages zwischen K?ufer und Einlieferer ist mithin der Gesch?ftssitz von Koller. Wenn die Zeit es erlaubt, werden die Objekte nach jeder Sitzung ausgegeben. Die Herausgabe erfolgt nach vollst?ndiger Bezahlung des Kaufpreises sowie des Aufgeldes (inkl. MWST) und Zuordnung dieses Betrages zum ersteigerten Objekt durch Koller.
8.2 W?hrend der vorgenannten Frist haftet Koller für Verlust, Diebstahl, Besch?digung oder Zerst?rung zugeschlagener und bezahlter Objekte, jedoch nur bei grobfahrl?ssiger oder vors?tzlicher Handlung durch Koller und nur bis zur H?he von Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST. Nach Ablauf dieser Frist haftet Koller nicht mehr und es ist Sache des K?ufers, für eine angemessene Versicherung des ersteigerten Objekts zu sorgen. Für Rahmen und Glas kann keine Haftung übernommen werden. Werden die ersteigerten Objekte nicht innert 7 Tagen abgeholt, lagert Koller diese wahlweise auf Kosten und Gefahr des K?ufers bei einer Firma ihrer Wahl oder in ihren eigenen R?umen zu einem Tagessatz von CHF 10 pro Objekt ein.
8.3 Transportauftr?ge nimmt Koller schriftlich entgegen. Die Transportkosten tr?gt der K?ufer. Ohne anders lautende schriftliche Abmachung werden die zugeschlagenen Objekte für den Transport durch Koller auf Kosten des K?ufers versichert. Verglaste Bilder und zerbrechliche Objekte werden von Koller nicht versandt.
9. Bezahlung der ersteigerten Objekte
9.1 Die Rechnung aufgrund eines Zuschlags für ein ersteigertes Objekt ist innert 7 Tagen nach Abschluss der Auktion zu bezahlen. Zahlungen mittels Kreditkarte sind nur nach Rücksprache mit der Buchhaltung von Koller m?glich und unterliegen einer Bearbeitungsgebühr zwischen 2 und 4%, die vom K?ufer zu bezahlen ist und auf den Rechnungsbetrag erhoben wird.
9.2 Koller kann Zahlungen des K?ufers auch entgegen dessen anderslautenden Instruktionen auf jede beliebige Schuld des K?ufers gegenüber Koller oder gegenüber dem Einlieferer anrechnen und allf?llige Forderungen des K?ufers gegen sie mit eigenen Ansprüchen verrechnen. Ist der K?ufer im Zahlungsverzug, wird auf den Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 10% p.a. erhoben. Falls der K?ufer den Rechnungsbetrag nicht innert 7 Tagen nach der betreffenden Auktion begleicht, ist Koller ohne weitere Rücksprache mit dem K?ufer berechtigt, den geschuldeten Rechnungsbetrag der Kreditkarte des K?ufers zu belasten. In solchen F?llen wird auf den Rechnungsbetrag sodann eine Bearbeitungsgebühr zwischen 2 und 4% erhoben, die ebenfalls der Kreditkarte belastet wird.
9.3 Leistet der K?ufer die geschuldete Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig, kann Koller zudem namens des Einlieferers wahlweise (i) weiterhin Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder (ii) ohne Fristansetzung auf Leistung des K?ufers verzichten und vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; im letzteren Fall ist Koller auch berechtigt, das Objekt ohne Beachtung eines Mindestverkaufspreises entweder freih?ndig oder anl?sslich einer Auktion zu verkaufen und den Erl?s zur Reduktion der Schulden des K?ufers zu verwenden. Ein allf?lliger über dem ursprünglichen Zuschlagspreis liegender Verkaufspreis wird an den Einlieferer ausbezahlt. Der K?ufer haftet Koller und dem Einlieferer für allen aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsversp?tung entstehenden Schaden.
9.4 Bis zur vollst?ndigen Bezahlung aller geschuldeten Betr?ge beh?lt Koller an allen sich in ihrem Besitz befindlichen Objekten des K?ufers ein Pfandrecht. Koller ist zur betreibungsrechtlichen oder privaten Verwertung (inkl. Selbsteintritt) solcher Pf?nder berechtigt. Die Einrede der vorg?ngigen Pfandverwertung nach Art. 41 des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechts ist ausgeschlossen.
10. Vertretung
Jeder K?ufer haftet pers?nlich aus dem ihm erteilten Zuschlag und aus dem durch ihn eingegangenen Kaufvertrag mit dem Einlieferer. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden. Ein solcher Stellvertreter haftet mit dem Vertretenen unbeschr?nkt und solidarisch für die Erfüllung s?mtlicher Verbindlichkeiten.
11. Verschiedene Bestimmungen
11.1 Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung eines Beamten des Stadtammannamtes Zürich. Jede Haftung des anwesenden Beamten, der Gemeinde oder des Staates für Handlungen von Koller ist ausgeschlossen.
11.2 Koller beh?lt sich das Recht vor, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB an einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen. Der Bieter resp. der K?ufer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesen AGB Dritten zu übertragen.
11.3 Koller beh?lt sich das Recht vor, Fotografien und Abbildungen von verkauften Objekten in den eigenen Publikationen und in den Medien zu ver?ffentlichen und damit Werbung zu betreiben.
11.4 Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrags. Ab?nderungen sind nur mit schriftlichem Einverst?ndnis von Koller verbindlich.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am n?chsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
11.6 Die vorliegenden AGB und alle ?nderungen daran unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss von allf?lligen Verweisungen des Bundesgesetztes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrechts).
11.7 Für die Beurteilung von Streitigkeiten (unter Einschluss der Geltendmachung von Verrechnungen und Gegenforderungen), welche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB (einschliesslich deren Gültigkeit, Rechtswirkung, Auslegung oder Erfüllung) entstehen, sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Zürich zust?ndig. Koller ist aber berechtigt, ein Verfahren vor jedem sonst zust?ndigen Gericht anh?ngig zu machen.