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AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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精美古董艺术品拍卖会
精美古董艺术品拍卖会
德国 北京时间
2018年12月01日 开拍
/ 2018年12月01日 截止委托
场次与拍卖公司信息
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公司信息
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
地址:
Am Markt 13
邮编:
19055
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场次描述
182. Kunst- und Antiquit?tenauktion
预展信息
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拍卖举办地
Schwerin, Mecklenburg Vorpommern, Germany
拍卖规则
保证金
本场拍卖会无需缴纳保证金
买家佣金
20.00 %
服务费:平台服务费为成交总金额(含佣金)的3%
竞价阶梯
竞价区间
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5,500
1,000
+
共有
35
件拍品
20
40
60
80
100
120
140
826: Schmuckbaum
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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0 委托价
80 欧元
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827: Schmuckbaum
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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60 欧元
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844: Bronzefigur
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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845: Indischer Heiliger
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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846: Betender Buddha
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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80 欧元
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847: Ganesha
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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848: Jain Altar
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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800 欧元
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849: Antiker Betelnuss Schneider
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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851: Dha Dolch
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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120 欧元
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875: Wandpaneel
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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300 欧元
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919: Pinselbeh?lter
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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30 欧元
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920: Buddha
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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600 欧元
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921: Chinesischer Gelehrter
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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2,300 欧元
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922: Tischvase
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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1 欧元
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923: Tantrischer Spiegel
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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1,500 欧元
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924: Schreibtischgarnitur
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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40 欧元
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925: Opiumpfeife
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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160 欧元
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926: Asiatischer Dildo
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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1,500 欧元
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927: Antike Bi - Scheibe
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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600 欧元
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928: Geschnitzte Walnuss
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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929: Antiker Guanyin
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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600 欧元
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930: Gürtel - Federetui
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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120 欧元
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931: Reise Besteck
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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140 欧元
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932: Tischvase
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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30 欧元
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933: Halsschmuck der Miao
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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140 欧元
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939: ?bertopf
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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60 欧元
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940: 3 Teller
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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1 欧元
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941: Schmuckkasten
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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120 欧元
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968: Lackschatulle
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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30 欧元
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969: Porzellanvase
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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20 欧元
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970: Inro
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
起拍价
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700 欧元
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971: Japanischer Kabinettschrank/ Lackschr?nkchen
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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100 欧元
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972: Lackdose
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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25 欧元
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975: Moccaservice
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
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20 欧元
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1158: Schwert
AUKTIONSHAUS SCHWERIN
起拍价
0 委托价
400 欧元
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共有
35
件拍品
20
40
60
80
100
120
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注册此场拍卖会 - 精美古董艺术品拍卖会(23680)
Conditions of Sale
§1 Das Auktionshaus, vertreten durch den Auktionator Michael Wagner, versteigert ?ffentlich und freiwillig in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Eigenware ist besonders gekennzeichnet . Zwangsversteigerungen werden gesondert bekanntgegeben.
§2 Die zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen w?hrend der Vorbesichtigungszeiten und am Auktionstag vor der Versteigerung besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erkl?rungen, die schriftlich best?tigt sein müssen, sowie Erl?uterungen w?hrend der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften gem?? §§ 459 ff. BGB dar. Für offene und versteckte M?ngel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilte Beanstandungen wird der Versteigerer jedoch nach M?glichkeit dem Einlieferer ?bermitteln, um eine gütliche Regelung zu finden. K?ufer und Einlieferer k?nnen sich über den Versteigerer mit dem jeweiligen Vertragspartner in Verbindung setzen.
Rahmen an Bildern, Gem?lden und Grafiken werden nicht Bestandteil des Kaufvertrages, auch wenn diese im Katalog mit abgebildet oder mit dem Attribut "ger." versehen sind. Ausnahmen werden ausdrücklich als Kaufgegenstand aufgeführt.
§3 Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenst?nde au?erhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limitpreisen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
§4 Das h?chste Gebot erh?lt nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere Bieter das gleiche H?chstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, ist der Versteigerer berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen. Schriftliche und fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gew?hr ausgeführt. Die angegebenen Summen gelten als H?chstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
§5 Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagpreis. Im Zweifel ist das Versteigerungsprotokoll ma?gebend.
Zusatz vom 17.06.2015 :( Auch beim Online-Bieten ist das Versteigerungsprotokoll in unserem Hause ma?gebend, nicht die Angaben der Online-Dienstleister.)
Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 15% erhoben, zuzüglich des vollen gesetzlichen Mehrwertsteuer-Satzes von dem zu zahlenden Aufgeld. Bei Industrieversteigerungen wird die Mehrwertsteuer auf den vollen Kaufpreis erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis) wird sofort f?llig und ist in bar oder mit bankbest?tigtem Scheck an den Aussteller der Rechnung zu bezahlen. Die Aush?ndigung des ersteigerten Gutes erfolgt erst nach vollst?ndigem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des K?ufers. für die Auslagerung berechnet der Versteigerer 1% vom Zuschlagpreis je angefangenem Monat, beginnend 14 Tage nach der Auktion. Die ersteigerte Ware wird auf ausdrücklichen Wunsch des Ersteigerers versendet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers (§447 BGB).
Zusatz 17.06.2015 : ( W?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen ?berlastung des Büros einer besonderen Nachprüfung und eventueller Berichtigung. Irrtum vorbehalten, insbesondere in Bezug auf die Versandkosten. )
§6 Erfüllungsort sind die Gesch?ftsr?ume des Auktionshauses. Gerichtsstand ist Ludwigslust
§7 Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsm??ige Versteigerungen (Versteigerungs-Vorschriften) vom12.01.1961 in der Fassung vom 01.06.1976 (BGBl.1S.1345 ff). Durch die Abgabe eines Gebotes oder die Erteilung eines Kaufvertrages erkennt der Bieter sie an. Sie gelten sinngem?? auch für den freih?ndigen Verkauf nach Beendigung der Auktion.Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der ?brigen unberührt.
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Rahmen an Bildern, Gem?lden und Grafiken werden nicht Bestandteil des Kaufvertrages, auch wenn diese im Katalog mit abgebildet oder mit dem Attribut "ger." versehen sind. Ausnahmen werden ausdrücklich als Kaufgegenstand aufgeführt.
§3 Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenst?nde au?erhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limitpreisen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
§4 Das h?chste Gebot erh?lt nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere Bieter das gleiche H?chstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, ist der Versteigerer berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen. Schriftliche und fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gew?hr ausgeführt. Die angegebenen Summen gelten als H?chstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
§5 Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagpreis. Im Zweifel ist das Versteigerungsprotokoll ma?gebend.
Zusatz vom 17.06.2015 :( Auch beim Online-Bieten ist das Versteigerungsprotokoll in unserem Hause ma?gebend, nicht die Angaben der Online-Dienstleister.)
Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 15% erhoben, zuzüglich des vollen gesetzlichen Mehrwertsteuer-Satzes von dem zu zahlenden Aufgeld. Bei Industrieversteigerungen wird die Mehrwertsteuer auf den vollen Kaufpreis erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis) wird sofort f?llig und ist in bar oder mit bankbest?tigtem Scheck an den Aussteller der Rechnung zu bezahlen. Die Aush?ndigung des ersteigerten Gutes erfolgt erst nach vollst?ndigem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des K?ufers. für die Auslagerung berechnet der Versteigerer 1% vom Zuschlagpreis je angefangenem Monat, beginnend 14 Tage nach der Auktion. Die ersteigerte Ware wird auf ausdrücklichen Wunsch des Ersteigerers versendet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers (§447 BGB).
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§6 Erfüllungsort sind die Gesch?ftsr?ume des Auktionshauses. Gerichtsstand ist Ludwigslust
§7 Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsm??ige Versteigerungen (Versteigerungs-Vorschriften) vom12.01.1961 in der Fassung vom 01.06.1976 (BGBl.1S.1345 ff). Durch die Abgabe eines Gebotes oder die Erteilung eines Kaufvertrages erkennt der Bieter sie an. Sie gelten sinngem?? auch für den freih?ndigen Verkauf nach Beendigung der Auktion.Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der ?brigen unberührt.
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