Conditions of Sale
Durch Abgabe eines mündlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, erkennt der K?ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenüber Versteigerer und Verk?ufer an. Sie gelten entsprechend für den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.
1. Die Versteigerung aller Gegenst?nde erfolgt ?ffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verk?ufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte Gegenst?nde. Für offene oder versteckte M?ngel jeder Art übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gew?hrleistung. Dem K?ufer ist aber die M?glichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung s?mtliche Gegenst?nde gründlich und umfassend zu prüfen. Expertisen k?nnen jederzeit eingesehen werden, ohne dass für deren Richtigkeit gehaftet wird. Darüber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen über das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gef?hrdet wird. Der Bieter erwirbt die Gegenst?nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gew?hrleistungsansprüche gegenüber Versteigerer und Verk?ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber für Beschaffenheit und Zuschreibung, k?nnen mithin nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftliche wie mündliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die F?lle grober Fahrl?ssigkeit und Vorsatzes beschr?nkt. Für Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem?? § 312 d BGB.
3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer pers?nlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden beh?lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter müssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten.
4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der H?he nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des H?chstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von Gründen einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zurückgenommen werden bei Zweifeln darüber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot für die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige Ver?u?erungen des Loses auszuschlie?en. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot.
5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 50,- m?glich. Bei geringeren Betr?gen haben Kunden die M?glichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. Für das Zustandekommen einer Telefonverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Gew?hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten müssen bis sp?testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.
6. Der Zuschlag verpflichtet den K?ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des v?lligen Verlustes oder der Besch?digung des Gegenstandes auf den K?ufer u?ber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in F?llen grober Fahrl?ssigkeit oder Vorsatzes.
7. Der K?ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 21%iges Aufgeld zuzüglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 24,99%. Für die H?he des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll ma?gebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per ?berweisung erfolgen. Bei Kreditkarten- Zahlung wird eine Gebühr in H?he von 4% des Rechnungsbetrages erhoben.
8. Das Eigentum an den erworbenen Gegenst?nden geht erst nach v?lliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den K?ufer über. Erst danach kann der K?ufer die ?bergabe der erworbenen Gegenst?nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollst?ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgeh?ndigt--insbesondere bei Scheckzahlung--, so erfolgt dies unter ausdrücklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschlie?lich verl?ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung s?mtlicher bei Weiterver?u?erung, Zerst?rung oder Besch?digung der Kaufsache erworbenen Ansprüche des K?ufers an den Verk?ufer, die durch vollst?ndige Zahlung des Kaufpreises aufl?send bedingt ist.
9. Anwesende Bieter kaufen grunds?tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erkl?rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollst?ndigen Erfüllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.
10. Werden die ersteigerten Gegenst?nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die f?llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollst?ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen Gegenst?nde auf Kosten des K?ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so darf er auf Kosten des K?ufers die Gegenst?nde noch einmal versteigern nach Ma?gabe der jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschlie?end frei verkaufen. In diesem Fall haftet der K?ufer darüber hinaus für einen etwaig anstehenden Mindesterl?s samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerl?ses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Ma?nahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen Gegenst?nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit Erfüllung s?mtlicher Ansprüche. Für nicht fristgerechte Abholungen von M?beln und gr??eren Objekten wird eine Lager-Gebühr in H?he von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den K?ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des K?ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom K?ufer direkt an den Spediteur gezahlt.
11. Im Falle des Verzuges hat der K?ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.
12. Erfüllungsort ist Hamburg. Im Verh?ltnis zu Vollkaufleuten sowie ?ffentlich-rechtlichen Personen und Sonderverm?gen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt für K?ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschlie?lich nach deutschem Recht.