Important Information
24 % buyer's premium on the hammer price
19 % VAT on buyer's premium
3 % live surcharge plus VAT
I. KOMMISSIONSGESCH?FT
Das KUNSTAUKTIONSHAUS CHIEMGAU in Traunstein versteigert in eigenem Namen für fremde Rechnung als Kommission?r (nachstehend als Auktionshaus bezeichnet). Ein Anspruch auf Nennung der Kommittenten (nachstehend als Einlieferer bezeichnet) besteht nicht. Eigenware des Auktionshauses ist im Besitzerverzeichnis gesondert aufgeführt. Eigenware wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung versteigert.
II. GEBOTE
1. Jeder Bieter, der dem Auktionshaus nicht oder nicht hinreichend bekannt ist, ist verpflichtet, sich vor Beginn der Auktion in geeigneter Weise zu legitimieren. Dritte, die als Bevollm?chtigte für einen Bieter an der Auktion teilnehmen wollen, haben vor der Auktion ihre Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachzuweisen. Werden Legitimation oder Vertretungsbefugnis vor der Auktion nicht in geeigneter Weise nachgewiesen, ist das Auktionshaus berechtigt, Gebote unberücksichtigt zu lassen.
2. Gebote k?nnen pers?nlich sowie schriftlich oder telefonisch abgegeben werden. Schriftliche Gebote müssen sp?testens bis zum Vortag der Auktion eingehen. Telefonische Gebote bedürfen der schriftlichen Best?tigung durch den Bieter. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Die Gebote sind bindend. Wird auf das Gebot des Bieters der Zuschlag erteilt, so hat dieser zus?tzlich zum Zuschlagpreis das Aufgeld und die Mehrwertsteuer im Sinne nachstehender Ziffer IV der Vertragsbedingungen zu bezahlen.
3. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Katalognummern zu vereinigen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
III. VERSTEIGERUNG
1. Die Versteigerung eines Gegenstandes beginnt mit dem Aufruf zum Limitpreis, es sei denn, dass bereits h?here schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach dem Ermessen des Versteigerers, in der Regel um 10%, jedoch mindestens um 10,00 €uro. Limitpreise sind die im Katalog angegebenen Preise. Sie haben keine Aussagekraft über den tats?chlichen Handelswert.
2. Das Auktionshaus beh?lt sich in Einzelf?llen vor, den Aufruf unter dem im Katalog angegebenen Limitpreis vorzunehmen.
3. Ein vor Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand erkl?rtes Gebot bleibt bis zum Abschluss wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein ?bergebot abgegeben wird und das Limit erreicht ist.
4. Der Versteigerer kann den Zuschlag ohne Begründung verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorausgehende Gebot verbindlich.
5. Bei Doppelgeboten entscheidet das Los. Besteht Uneinigkeit, an wen der Zuschlag erfolgt ist, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde oder sonstige Zweifel am Zuschlag bestehen, ist der Versteigerer berechtigt, den Zuschlag aufzuheben und die Sache erneut auszubieten.
6. Wenn das Limit nicht erreicht ist, kann der Versteigerer unter Vorbehalt zuschlagen. Der Bieter ist dann 20 Tage an sein Gebot gebunden, danach erlischt das Gebot, wenn nicht vorher dem Bieter schriftlich der vorbehaltlose Zuschlag erteilt wurde. Wird das Gebot durch den Einlieferer nicht genehmigt, so kann der Gegenstand ohne Rückfrage beim Bieter des Vorbehaltsgebotes an einen h?her Bietenden abgegeben werden.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Bezahlung. Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken auf den K?ufer über, das Eigentum jedoch erst nach erfolgtem, vollst?ndigem Zahlungseingang.
8. Den Ablauf der Versteigerung bestimmt der Auktionator. Er legt auch die Reihenfolge der zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde fest.
IV. ZUSCHLAGSPREIS/AUFGELD
1. Das vom Bieter nach Zuschlag insgesamt zu entrichtende Entgelt setzt sich zusammen aus dem Betrag, zu dem der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis) zuzüglich einem Aufgeld von 24 % aus dem Zuschlagpreis zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen H?he auf den Aufgeldbetrag. Die auf den Aufgeldbetrag erhobene Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
2. Eine Ausnahme bilden die im Katalog gesondert gekennzeichneten Positionen (Eigenware). Auf sie wird die Normalbesteuerung angewandt. Der Kaufpreis setzt sich aus der Summe des Zuschlags mit dem Aufgeld von 20,17 % (Nettorechnungspreis) und der darauf erhobenen Umsatzsteuer von 7 bzw. 19 % zusammen. W?hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung durch den Versteigerer, der sich insoweit den Einwand irrtümlicher Berechnung vorbeh?lt.
V. ZAHLUNG
1. Pers?nlich an der Versteigerung teilnehmende Bieter haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag bar zu bezahlen. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber akzeptiert.
2. Rechnungen an ausw?rtige K?ufer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen.
VI. NICHTERF?LLUNG DES VERTRAGES
1. Bei nicht fristgerechter Bezahlung oder verweigerter Abnahme der zugeschlagenen Sache ist das Auktionshaus nach Ablauf einer gesetzten angemessen Nachfrist berechtigt, wahlweise Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt darüber hinausgehend vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist das Auktionshaus berechtigt, Verzugszinsen in H?he von 1,2 % monatlich zu erheben. Dem Bieter bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Auktionshaus kein oder ein geringerer Verzugszinsschaden entstanden ist.
Nach Rücktritt vom Vertrag ist das Auktionshaus berechtigt, die betreffende Sache erneut zu versteigern oder im Freihandverkauf zu ver?u?ern. Das Auktionshaus hat sich hierbei darum zu bemühen, einen bestm?glichen Erl?s zu erzielen. Kann gleichwohl im Rahmen einer erneuten Versteigerung oder im Rahmen eines Freihandverkaufes nur ein Mindererl?s zu dem vom ursprünglichen Bieter zu zahlenden Gesamtpreis erzielt werden, so ist der ursprüngliche Bieter für den entsprechenden finanziellen Schaden einstandspflichtig. Ansprüche aus einem Mehrerl?s bestehen für den ursprünglichen Bieter nicht.
2. Der K?ufer ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand nach Absprache mit dem Versteigerer, sp?testens jedoch 14 Tage nach dem Zuschlag, abzuholen. Nach dieser Frist ist der Versteigerer berechtigt, diese Gegenst?nde auf Gefahr und Kosten des K?ufers bei einer Spedition einzulagern.
VII. AUSSCHLUSS DER GEW?HRLEISTUNG
1. S?mtliche Artikelbeschreibungen im Versteigerungskatalog werden vom Auktionshaus nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dem Auktionshaus bleibt vorbehalten, einzelfallbezogen nachzuweisen, dass Artikelbeschreibungen vom Einlieferer stammen. S?mtliche Artikelbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Garantie der zu versteigernden Sache im Rechtssinne dar. Das Auktionshaus haftet nur für grob fahrl?ssige oder vors?tzliche Falschangaben. Vorstehendes gilt auch für mündlich oder schriftlich erteilte Auskünfte.
2. Dem Bieter ist bekannt, dass s?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde gebraucht sind. Das Auktionshaus übernimmt insoweit keine Haftung für Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren, die dem Verwendungszweck und Alter des betreffenden Gegenstandes allgemein üblich entsprechen. Die zu versteigernden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Erhaltungszustand versteigert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
Bei begründeten M?ngelrügen wird das Auktionshaus nach wirksamen Zuschlag auf Verlangen des Bieters dessen berechtigte Ansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend machen. Dies gilt bei Echtheitsm?ngeln nur innerhalb einer Frist von 1 Jahr ab Zuschlag; bei sonstigen M?ngeln innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Zuschlag. Zu einer gerichtlichen Geltendmachung ist das Auktionshaus nur bei vorheriger Vollmachterteilung, Kostenübernahmeerkl?rung des den Zuschlag erhaltenden Bieters sowie angemessener Verfahrenskostenvorschussleistung desselben verpflichtet.
VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Schadenersatz- oder Minderungsansprüche gegen das Auktionshaus aufgrund M?ngeln, Verlustes oder Besch?digung versteigerter Gegenst?nde, wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auktionshaus ist Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit zur Last zu legen. Diese Haftungsbeschr?nkung gilt auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
IX. FREIH?NDIGER VERKAUF
Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngem?? auch für den freih?ndigen Verkauf von Versteigerungsgut.
X. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. S?mtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Versteigerung bestimmen sich unter Einbeziehung der vorliegenden Vertragsbedingungen ausschlie?lich nach deutschem Recht.
2. Sofern es sich bei dem Bieter um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein ?ffentlich-rechtliches Sonderverm?gen oder eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts handelt, ist Traunstein ausschlie?licher Gerichtsstand für alle aus einer Versteigerung und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
XI. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am n?chsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.