Versteigerungsauftrag: Bedingungen für Einlieferer
Die umseitig aufgeführten Gegenst?nde werden gegen H?chstgebot bei der n?chst m?glichen Auktion im Namen und für Rechnung des Auftraggebers nach den Bestimmungen der Versteigerungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie aufgrund der Versteigerungsbedingungen des AUGSBURGER KUNSTAUKTIONSHAUS REHM GMBH (im folgenden ?Versteigerer?) versteigert. Die Bedingungen gelten entsprechend für den Freiverkauf.
Die Gegenst?nde sind gebraucht. Der Auftraggeber versichert, dass es sich um sein Eigentum handelt. Für Zuschreibungen, Material, Altersangaben etc. übernimmt der Auftraggeber die alleinige Gew?hr und Haftung gegenüber dem K?ufer. Katalogabbildungen erfolgen auf Wunsch des Auftraggebers, in Absprache mit dem Versteigerer. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, abzubilden oder auf dergleichen zu verzichten. Die Abbildungskosten gehen zu Lasten des Einlieferers. Pro eingeliefertem Objekt entstehen 10€ Katalogeintrag- und Internetgebühr.
Der Auftraggeber liefert das Versteigerungsgut auf seine Rechnung und Gefahr am vertraglich festgelegten Versteigerungsort ein. Die Gegenst?nde werden vom Versteigerer gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Leitungswassersch?den versichert. Die Pr?mie für die Versicherung betr?gt 1% des vereinbarten Limits, mindestens jedoch 5 Euro. Holt der Auftraggeber die Gegenst?nde nicht zurück, hat er sp?testens 8 Wochen nach der Auktion einen Antrag auf Neuversicherung zu stellen. Sofern dies unterbleibt, besteht kein Versicherungsschutz.
Die Gegenst?nde werden unlimitiert ("bestens") versteigert. Soweit ein Limit vereinbart wurde, erfolgt der Zuschlag nicht unter dem genannten Mindestpreis. Wenn kein Limit festgesetzt wurde, erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach pflichtgem??em Ermessen. Bei Sch?tzpreisen bis 200,– Euro erfolgt grunds?tzlich keine Limitierung. Der Eintrag in die Spalte ?Limit“ gilt bei Objekten unter 200 .– Euro lediglich als Richtwert für die Angabe des Sch?tzpreises.
Der Versteigerer kann, wenn ein Gebot unter dem Limit abgegeben wird, den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. In diesem Fall bleibt der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Der Auftraggeber hat dem Versteigerer seine Entscheidung so rechtzeitig zu übermitteln, dass der Bieter bei gew?hnlicher Gesch?ftsabwicklung innerhalb der 4-Wochen-Frist benachrichtigt werden kann.
Nicht verkaufte Gegenst?nde sind vom Einlieferer sp?testens 14 Tage nach der Abrechnung unaufgefordert abzuholen. Danach kann der Versteigerer die Gegenst?nde auf Kosten und Gefahr des Einlieferers auch bei Dritten einlagern und/oder in eine weitere Auktion übernehmen, wobei sich das Limit automatisch um 50% vermindert. Ab einem dritten Versuch der Versteigerung entf?llt das Limit. Transport, Verpackung, Versicherung und Rücksendung nicht verkaufter Gegenst?nde erfolgen auf Kosten und Gefahr des Einlieferers; der Versteigerer ist lediglich Vermittler dieser Dienstleistungen.
Der Auftraggeber weist den Versteigerer an, den ihm zustehenden Erl?s netto abzurechnen und auszuzahlen. Die Abrechnung erfolgt frühestens vier Wochen nach Durchführung der jeweiligen Versteigerung. Der dem Einlieferer zustehende Erl?s für versteigerte Ware ergibt sich durch Abzug der vereinbarten Provision für den Versteigerer sowie aller Auslagen vom Zuschlagspreis. Falls Kosten für die Folgerechtsabgabe nach § 26 UrhG entstehen, tr?gt diese der Einlieferer. Das Guthaben des Auftraggebers wird frühestens f?llig, mit Eingang des Kaufpreises beim Versteigerer. Eine Haftung des Versteigerers für den Eingang des Erl?ses besteht nur nach Aush?ndigung des Kaufgegenstandes an den K?ufer. Kaufgelder, Rückst?nde und Nebenkosten kann der Versteigerer im Namen des Auftraggebers einziehen und einklagen. Hat der Versteigerer den Erl?s an den Auftraggeber bereits ausgefolgt bevor der K?ufer Zahlung geleistet hat, so ist er berechtigt, den Betrag zurückzufordern, wenn vom K?ufer keine Zahlung zu erlangen ist.
Der Auftraggeber verzichtet auf Sch?tzungen oder Begutachtungen durch ?ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst?ndige. Sollte der Auftraggeber ein Gutachten wünschen, so wird dieses vom Versteigerer auf Kosten des Auftraggebers eingeholt. Sch?tzungen erfolgen unverbindlich und kostenfrei.
Zieht der Einlieferer seinen Auftrag zurück, so hat er dem Versteigerer neben den bereits angefallenen Auslagen (zzgl. USt.) die vereinbarte Provision sowie das entgangene Aufgeld des Versteigerers aus dem Limit zu erstatten. Das gleiche gilt, wenn die Ausführung des Auftrages wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Einlieferers, insbesondere wegen M?ngeln des Gegenstandes, scheitert. Die Geltendmachung eines h?heren Schadens bleibt dem Versteigerer vorbehalten. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt als die Pauschale, steht dem Einlieferer offen.
Der Versteigerer haftet für Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit unbeschr?nkt. Bei fahrl?ssiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur H?he des Limits. Für leichte Fahrl?ssigkeit bei der Verletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die pers?nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
Gegenst?nde, die der Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten für sich ersteigert, gelten als an Fremde ver?u?ert. Der Gold- und Silberwert wird auf Wunsch festgestellt. Er kann bei der Versteigerung unterschritten werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Augsburg. Es gilt deutsches Recht; das CISG findet keine Anwendung.
Versteigerungsbedingungen für Bieter
Die AUGSBURGER KUNSTAUKTIONSHAUS REHM GMBH (im folgenden "Versteigerer") organisiert als Vermittler (Handelsmakler) im Namen und für Rechnung der Einlieferer die Versteigerung. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gew?hrleistet. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Erm?chtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Die Leitung der Versteigerung erfolgt durch den vereidigten und ?ffentlich bestellten Auktionator Herrn Georg Rehm. Die Versteigerung ist freiwillig. Die Bedingungen gelten entsprechend für den Freiverkauf.
Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern.
Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenst?nde sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befindet. Katalogbeschreibungen dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenst?nde und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenst?nde bei Aufruf.
Gew?hrleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt. Der Versteigerer verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Gew?hrleistungsfrist (§ 438 BGB) vorgetragene und begründete M?ngelrügen des Ersteigerers unverzüglich an den Einlieferer der bem?ngelten Sache weiterzuleiten. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für M?ngel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Bei fahrl?ssiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur H?he des Limits bzw. Sch?tzpreises. Für leichte Fahrl?ssigkeit bei der Verletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen.
Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Besch?digung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitsnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vors?tzlich oder grob fahrl?ssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt haben; die Haftung für Sch?den aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des h?chsten Gebotes; in der Regel wird um 10% gesteigert. Schriftliche Auftr?ge müssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten wird das zuerst Eingetroffene berücksichtigt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn Streitigkeiten oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen oder ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde. Bei Vorbehaltszuschl?gen ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden, für den Versteigerer ist der Zuschlag in diesem Fall freibleibend. Jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, wenn der Vorbehaltszuschlag nicht ausgeführt wird. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den h?her Bietenden abgegeben werden.
Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste, Besch?digungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über, das Eigentum aber erst mit vollst?ndigem Zahlungseingang beim Versteigerer.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf seine Gefahr.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 20% aus dem Zuschlagpreis und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nur auf das Aufgeld erhoben wird. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag f?llig und zahlbar in bar. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erkl?rt, gehen alle dadurch ausgel?sten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Erwerbers. Bei Zahlungsverzug des Erwerbers werden Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet, unbeschadet weitergehender Ansprüche; es sei denn, der Ersteigerer weist einen geringeren Schaden nach. Im ?brigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der s?umige K?ufer für einen Mindererl?s gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschlie?lich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
Erfüllungsort für die ?bereignung der ersteigerten Ware sind die Gesch?ftsr?ume des Versteigerers. Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Augsburg. Es gilt deutsches Recht; das CISG findet keine Anwendung.