Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1
Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Günther im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme der Eigenware. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Kommittenten besteht nicht.
2
Die Katalogbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsangabe im Sinne der §434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion und w?hrend der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Firma Günther übernimmt keine Haftung für offene und versteckte M?ngel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sie sich, unverzüglich vorgetragene und begründete M?ngelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gew?hrleistungsfrist an den Einlieferer der bem?ngelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugeh?rige schriftliche Erl?uterungen wird die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zul?ssig ist. Kommt es im Zuge etwaiger Gew?hrleistungsansprüche zum Rücktritt des Kunden, so ist daneben ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.
3
Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelm??ig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erkl?rtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des h?chsten Gebotes ein ?bergebot nicht gegeben wird und der vom Kommittenten vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. ?Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erh?lt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehaltes an einen h?her Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an den Bieter.
4
Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, au?erhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Er kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein H?chstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das n?chstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
5
Für Telefonbieter ist der Sch?tzpreis das Mindestgebot. Sollte keine Telefonverbindung zustande kommen, kann der Zuschlag zum Sch?tzpreis an den Telefonbieter erfolgen, sofern kein h?heres Gebot vorliegt. Das Haus Günther übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.
6
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Besch?digungen, Verwechslungen usw. auf den K?ufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
7
Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 Prozent erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Der gesamte vom K?ufer zu entrichtende Betrag ist sofort f?llig und in bar bei der Firma Günther einzuzahlen, falls das Gebot pers?nlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum f?llig und zu erbringen.?Die Firma Günther ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausl?ndischer W?hrung entgegenzunehmen. Nimmt sie sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des K?ufers. Die im Katalog mit einem bzw. zwei Sternen versehenen Gegenst?nde unterliegen dem vollen bzw. erm??igten Mehrwertsteuersatz (19% bzw. 7%). Bei diesen Katalog-Nummern wird auf die Endsumme (Zuschlagspreis + 19% Aufgeld) die entsprechende Mehrwertsteuer auf das Objekt und die Dienstleistungen erhoben. W?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen ?berlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
8
Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollst?ndiger Bezahlung auf den K?ufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Ger?t der K?ufer in Zahlungsverzug, so berechnet die Firma Günther Verzugszinsen in H?he von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Eine Stundung kann nicht gew?hrt werden. Ansprüche auf Ersatz weiterer Sch?den beh?lt sich die Firma Günther vor.
9
Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so kann die Firma Günther anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Sie kann den Gegenstand auch bei einer n?chsten Auktion nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand ver?u?ert wird, erl?schen die Rechte des s?umigen K?ufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für einen etwaigen Ausfall einschlie?lich der Kosten der Versteigerung; jedoch hat er auf einen Mehrerl?s keinen Anspruch.
10
Gegenst?nde, die nicht unverzüglich, sp?testens jedoch 14 Tage nach der Auktion abgeholt werden, k?nnen im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des K?ufers bei einem Spediteur eingelagert werden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers. Auftr?ge werden auf das gewissenhafteste erledigt; sie sollen genaue Angaben enthalten und sp?testens einen Tag vor Versteigerungsbeginn schriftlich vorliegen. Nicht genauer bekannte Auftraggeber werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung ihrer Auftr?ge unterbleiben kann.
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Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngem?? auch für den nachtr?glichen freih?ndigen Erwerb von Auktionsgut.
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Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der K?ufer Vollkaufmann, eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ein ?ffentlich-rechtliches Sonderverm?gen ist oder der K?ufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufvertr?gen über bewegliche Sachen.