Versteigerungsbedingungen
I. Beteiligte
1. Versteigerer
Wir versteigern im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer als Kommission?r nach Handelsgesetzbuch.
2. Einlieferer
Unsere Rechtsbeziehung zu diesen gestaltet sich nach dem mit diesen geschlossenen Verkaufskommissionsvertrag nebst Anlagen. Die Einlieferer bleiben unbenannt; es sei denn, Beh?rden, Gerichte oder Erwerber machen von ihrem Offenlegungsrecht nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) Gebrauch.
3. Erwerber
Wir sind nach dem KGSG verpflichtet, die Identit?t der Erwerber festzuhalten. Wenn der Erwerber für Dritte bietet, muss er seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen und uns die Daten des von ihm Vertretenen zur Verfügung stellen.
II. Regeln der Versteigerung
1. Die Versteigerung regelt sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
2. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Erwerber diese Versteigerungsbedingungen an. Von unseren Versteigerungsbedingungen abweichende Allgemeine Gesch?ftsbedingungen des Erwerbers erkennen wir nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich.
III. Vertragsschluss
1. Erwerber
a. Erwerber ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer oder Kaufmann. Sofern aus Vereinfachungsgründen vom Erwerber in m?nnlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Erwerberin gemeint.
a.1. Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgesch?ft zu einem Zwecke abschlie?t, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst?ndigen beruflichen T?tigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
a.2. Unternehmer
Wenn der Erwerber in unseren Bedingungen als Unternehmer oder Kaufmann bezeichnet wird, gilt dies nur für den Fall, dass er bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?tigkeit handelt (§ 14 BGB).
a.3. Kaufmann
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufm?nnischer Weise eingerichteten Gesch?ftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB) oder dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 19 HGB).
b. Als Erwerber k?nnen Sie Ihr Gebot im Versteigerungssaal, schriftlich, telefonisch oder im Internet abgeben.
2. Gebot
a. Jedes Gebot des Erwerbers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist wirksam bis zur Abgabe eines h?heren Gebotes (?bergebot).
b. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des h?chsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
c. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein ?bergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren F?llen wird die Versteigerungsnummer nochmals ausgerufen. Bei mehreren gleich hohen Angeboten mehrerer Bieter entscheiden wir nach freiem Ermessen. Bei ausschlie?lichen Internetgeboten erfolgt der Zuschlag virtuell.
d. Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Erwerber zu zahlende Aufgeld.
IV. Gebote
1. Die Mindest-Steigerungsstufen betragen gerundete 5 % des Ausrufes bzw. des letzten Gebotes, d. h.
bis 100,00 Euro 5,00 Euro
200,00 Euro 10,00 Euro
500,00 Euro 25,00 Euro
1.000,00 Euro 50,00 Euro
2.000,00 Euro 100,00 Euro
5.000,00 Euro 200,00 Euro
10.000,00 Euro 500,00 Euro
20.000,00 Euro 1.000,00 Euro
50.000,00 Euro 2.000,00 Euro
100.000,00 Euro 5.000,00 Euro
500.000,00 Euro 10.000,00 Euro
2. Schriftliche Auftr?ge führen wir ohne zus?tzliche Auftragsprovision durch. Im Bedarfsfalle erkl?ren Sie sich damit einverstanden, dass wir die Limits der eingesandten Gebote bis zu 5 % überziehen. Schriftliche Gebote müssen bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei uns vorliegen. Bei schriftlichen Geboten erh?lt unter mehreren gleich hohen Geboten das zuerst eingegangene den Vorzug.
3. Telefonische Bieter k?nnen wir nur berücksichtigen, wenn sie sich sp?testens zwei Werktage vor der Auktion bei uns angemeldet haben.
4. Für die Teilnahme an der Auktion über Internet ben?tigen Sie einen Zugang zu unserem Internetportal, in dem Sie sich als Neukunde rechtzeitig zu registrieren haben.
Mit der Registrierung erkennen sie an, die ?Versteigerungsbedingungen“, die ?Datenschutzerkl?rung“ und die ?Wichtigen Informationen“ zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Als Verbraucher best?tigen Sie mit der Registrierung zus?tzlich, die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular sowie das Impressum mit dem Hinweis auf die Online-Streitbeilegung eingesehen zu haben.
5. Gebote von uns unbekannten Bietern k?nnen wir nur ausführen, wenn rechtzeitig ein Depot hinterlegt und diese Hinterlegung best?tigt oder über nachprüfbare Referenzen eine Bonit?tsprüfung erfolgreich durchgeführt und rückbest?tigt wurde.
6. Auftr?ge, die unter 80 % des Sch?tzpreises liegen, werden nicht ausgeführt.
7. Saalbieter kaufen ?wie besehen“. Schriftliche-, telefonische- oder Internet-Erwerber haben die M?glichkeit, sich über den Zustand des Versteigerungsstückes w?hrend der Besichtigungstage vor der Versteigerung pers?nlich oder durch einen Vertreter in unseren Gesch?ftsr?umen zu informieren; deren Missverst?ndnisse zu Katalogangaben gehen infolge dessen zu deren Lasten. Bei Telefon- und Internet-Bietern übernehmen wir keine Haftung für die Risiken, die in der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für die Gebotsabgabe des Erwerbers begründet sind, etwa für das Zustandekommen des Leitungsaufbaus, Leitungszusammenbrüche, ?bermittlungsfehler, Ausfall- und Verz?gerungszeiten und andere mit diesen Kommunikationswegen verbundene, typische, derartige Risiken mehr, die nicht in unserem Einflussbereich liegen; allerdings nur für den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober Fahrl?ssigkeit oder des Vorsatzes nicht trifft.
V. Preis und Nebenkosten
1. a. Der Erwerber hat den Zuschlagspreis zu zahlen.
b. Das Versteigerungsgut wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Versteigerungsgüter unterliegen der Vollversteuerung oder befinden sich in der vorübergehenden Verwendung; diese sind sodann auf einer Liste im gedruckten Katalog speziell gekennzeichnet. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. a. Wir berechnen dem Erwerber zus?tzlich bei Auslandsschecks und -überweisungen bis 24.999 € Geldtransferkosten in H?he von 15,00 € und ab 25.000 € Geldtransferkosten in H?he von 50,00 €. Wir bieten für Verbraucher, Unternehmer und Kaufm?nner als kostenlose Zahlungsart Mitnahme gegen Barzahlung und im Inland Banküberweisung auch ohne Vorkasse gegen rückbest?tigte Referenzen an.
b. Eigene Kosten seines eigenen Zahlungs-Providers (Bank, Kreditkartenunternehmen usw.) hat der Erwerber gegebenenfalls selbst zu tragen.
3. a. Wenn wir auf Wunsch des Erwerbers versenden, hat der Erwerber auch die Nebenkosten des Versandes zu tragen. Es handelt sich hierbei um Versandkosten, Verpackungskosten, gegebenenfalls Versicherungskosten, gegebenenfalls Export -Lizenzkosten. Diese sind erst nach Zuschlag bezifferbar, da sie individuell vom jeweiligen Versteigerungsgut abh?ngen.
b. Handelt es sich bei dem Erwerber um einen Verbraucher und hat er an der Versteigerung per Brief, Telefon oder Internet teilgenommen, erh?lt er mit der vorl?ufigen Rechnung über den Zuschlagspreis auch die Nebenkosten des Versandes mitgeteilt. Diese sind wegen der unterschiedlichen Versteigerungsgüter, der jeweils angemessenen Verpackungs-/ Versandart und des Zielortes nur im Einzelfall und nicht generell im Vorfeld bestimmbar. Der Erwerber als Verbraucher hat die M?glichkeit, bei Nichtakzeptanz der Nebenkosten des Versandes, von dem Versteigerungsvertrag binnen zehn Tagen nach Zugang der vorl?ufigen Rechnung, mit Eingang bei uns, schriftlich zurückzutreten, ohne dass Kosten für ihn anfallen. Sein Widerrufsrecht wird davon nicht berührt.
4. Bei der Ausfuhr des Versteigerungsgutes aus der Bundesrepublik Deutschland entstehen dem Erwerber gegebenenfalls weitere Kosten für Steuern und Z?lle sowie beh?rdliche Aus-/Einfuhrge-nehmigungen. Diese sind ebenfalls vom Erwerber zu tragen und im Preis nicht enthalten.
5. Der Erwerber kann seine Zahlung Bar gegen Mitnahme erbringen oder durch ?berweisung auf eines unserer nachstehenden Konten:
Postbank BIC (SWIFT): PBNKDEFF / IBAN: DE 28700100800150384802
Commerzbank München: BIC (SWIFT): COBADEFFXXX / IBAN: DE 73700400410666711700
HypoVereinsbank München: BIC (SWIFT): HYVEDEMMXXX / IBAN: DE 36700202700002860120
6. Die Zahlung hat in der W?hrung € zu erfolgen. Auslandserwerber sind für die Einhaltung der geltenden Devisen- und Einfuhrbestimmungen allein verantwortlich.
VI. Aufgeld und Umsatzsteuern
1. Der Erwerber hat zu dem Zuschlagspreis ein aus diesem berechnetes Aufgeld zu zahlen.
2. Das Aufgeld betr?gt bei Erwerbern aus EU-Mitgliedstaaten:
a. bei differenzbesteuerter Ware
aa. bei Münzauktionen: 23 %
ab. bei Auktionen Kunst der Antike: 25 %
b. bei vollbesteuerter Ware
b.a. bei Münzauktionen: 17,5 %
b.b .bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes).
c. bei Ware in der vorübergehenden Verwendung
c.a. bei Münzauktionen: 17,5%
c.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld auf einer separaten Rechnung. Die Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes) zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.
3. Erwerber mit Wohnsitz au?erhalb der EU:
Das Aufgeld betr?gt
a.a. bei Münzauktionen: 17,5 %
b.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
Die jeweilige Umsatzsteuer ist geregelt in Ziffer VII. 1.
4. Bei umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen gilt generell ein Aufgeld von 15 %.
VII. Umsatzsteuerliche Sonderbehandlungen
1. Bei Erwerbern mit Wohnsitz in Drittl?ndern, au?erhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wird auf den Zuschlagspreis, die Nebenkosten und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise in der gesetzlich zul?ssigen H?he erstattet. Sofern wir diese Ware für die Erwerber in diese Drittl?nder ausführen, wird die Rechnung umsatzsteuerfrei gestellt. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Z?lle tr?gt in jedem Fall der Erwerber.
2. Gewerbliche Erwerber mit Eintragung in einem EU-Mitgliedsstaat, mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, k?nnen sich die Umsatzsteuer erstatten lassen; wir ben?tigen hierfür die gesetzlich erforderlichen Dokumente. Letztere bestehen aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Gelangensbest?tigung des EU-Mitgliedsstaates, in dem die Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt wurde. Auch hier berechnen wir für den Fall, dass wir die Ware ausführen, und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor dem Erwerb vorgelegt wurde und wir die Gelangensbest?tigung erhalten, keine Umsatzsteuer.
VIII. Zahlung durch den Erwerber
1. Bei in der Versteigerung pers?nlich anwesenden Erwerbern (Saalauktion) ist der Kaufpreis zuzüglich des Aufgeldes und eventuell anfallender Nebenkosten sofort f?llig.
2. Bei schriftlichen Erwerbern, telefonischen Erwerbern oder Internet Erwerbern versenden wir eine Vertragsbest?tigung/Vorl?ufige Rechnung, bei Verbrauchern nebst Versteigerungsbedingungen und Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular, sowie eine Rechnung. Diese Rechnung ist f?llig zehn Tage nach Erhalt.
IX. Lieferung
1. Die Lieferung an Saalerwerber setzt sofortige Zahlung voraus und erfolgt an schriftliche, telefonische oder Internetkunden in der Regel gegen Vorkasse. Es sei denn, es wurde ein ausreichendes, angefordertes, Deposit hinterlegt oder die Bonit?t durch Referenz rückbest?tigt.
2. Bei Münzauktionen mit Inlandslieferung:
a. Verbraucher
Wir liefern bei Verbrauchern das Versteigerungsgut – in der Regel – gegen Vorkasse mit den kostenlosen Zahlungsm?glichkeiten nach Ziffer V,2.a.,Satz2 dieser Versteigerungsbedingungen. Nach Mitteilung des Zahlungsauftrages durch Sie an Ihre Bank werden wir die Versteigerungsobjekte sp?testens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie übersenden. Im Falle der Kreditkartenzahlung oder PayPal-Zahlung erfolgt die Lieferung der Versteigerungsobjekte sp?testens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie nach Ausl?sung des Zahlungsvorganges.
b. Unternehmer und Kaufmann
Wir liefern bei Unternehmern und Kaufm?nnern die Versteigerungsobjekte – in der Regel – gegen Vorkasse. Die Lieferung der Versteigerungsobjekte erfolgt sp?testens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
3. Bei Münzauktionen mit Auslandslieferung und bei Auktionen Kunst der Antike:
Die Lieferfrist bestimmt sich nach der nach dem individuellen Versteigerungsgut erforderlichen speziell angefertigten Verpackung, der speziell erforderlichen Versandart und der beh?rdlichen Dauer zur Erstellung etwaig erforderlicher Exportlizenzen/Genehmigungen. Wir leiten die erforderlichen Ma?nahmen unverzüglich in die Wege und führen die Lieferung unverzüglich nach Erstellung der Verpackung, Annahmebest?tigung des Speditionsvertrages und Vorlage der beh?rdlichen Urkunden durch.
4. Teillieferungen sind zul?ssig, soweit es für den Erwerber zumutbar ist.
5. Das Wiedereintreffen der Versteigerungsobjekte bei uns aufgrund Unzustellbarkeit oder verweigerter Annahme werten wir bei Unternehmern und Kaufm?nnern als Rücktritt und bei Verbrauchern als Widerruf.
6. Bei Rücksendungen muss aus versicherungstechnischen Gründen der Versand vorab mit uns abgestimmt werden.
X. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, soweit wir Kommission?r sind für den Einlieferer, bis zur vollst?ndigen Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenkosten, Aufgeld und Steuern durch den Erwerber, das Eigentum an den Versteigerungsobjekten vor.
Solange der Kaufpreis noch nicht vollst?ndig bezahlt ist, ist der Erwerber, aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes, ohne dass dadurch, soweit er Verbraucher ist, seine Rechte auf Prüfung der Objekte nach dem Widerrufsrecht eingeschr?nkt werden, verpflichtet, insbesondere Münzen, nicht zu reinigen und diese sowie wie andere Objekte nicht mit chemischen Mitteln oder anderen Gegenst?nden zu behandeln, nicht zu restaurieren, Slabs nicht aufzubrechen und den Zugriff Dritter auf die Objekte, etwa im Falle einer Pf?ndung oder einem Besitzwechsel der Objekte, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel, uns unverzüglich anzuzeigen.
Der Erwerber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in H?he des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterver?u?erung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen, soweit wir Kommission?r sind für den Einlieferer, die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung behalten wir uns vor, gegebenenfalls für den Einlieferer, die Forderung selbst, gegebenenfalls als Kommission?r, einzuziehen, sofern und soweit der Erwerber in Zahlungsverzug ist.
XI. Gefahrübergang
1. Verbraucher
Ist der Erwerber privathandelnder Verbraucher, geht die Gefahr des zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes erst mit ?bergabe des Versteigerungsobjektes an den Erwerber auf den Erwerber über.
2. Unternehmer und Kaufmann
Ist der Erwerber Unternehmer oder Kaufmann, geht mit der Auslieferung des Versteigerungsobjektes an das mit der ?bersendung beauftragte Transportunternehmen, die Gefahr des zuf?lligen Untergangs oder zuf?lligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes auf den Erwerber über.
3. Annahmeverzug
Im Falle des Annahmeverzuges des Erwerbers geht die Gefahr mit dem Annahmeverzug auf den Erwerber über.
4. Sofern wir haften und der Schaden durch eine vom Erwerber oder für den Erwerber abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, hat der Erwerber diese au?ergerichtlich bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Soweit erforderlich, treten wir bereits an dieser Stelle entsprechende Schadensersatzforderungen gegen Dritte an den Erwerber ab. Soweit der Erwerber hierbei Zahlungen erlangt, bleibt unsere Haftung nur für etwaig damit verbundene Nachteile, wie Pr?mienrückstufungen oder Zinsverluste, bestehen; andernfalls bleibt eine bestehende Haftung von uns unberührt.
XII. M?ngelhaftung
1. Der Erwerber hat die M?glichkeit, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes, dessen Qualit?t und dessen Eigenschaften durch Vorbesichtigung pers?nlich zu überzeugen.
2. Beschreibungen und Erhaltungsangaben im Katalog und auf unseren Internetseiten zur Versteigerung sind pers?nliche Einsch?tzungen unserer qualifizierten Mitarbeiter, die mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen nach branchenüblichen Ma?st?ben durchgeführt und formuliert werden. Sie dienen allerdings nur der Erl?uterung und Einordnung, ebenso wie die beigefügten Abbildungen. Dies stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB und auch nicht die ?bernahme einer Garantie im Rechtssinne dar.
3. Die Echtheit der Stücke wird gew?hrleistet, allerdings ohne ?bernahme einer Garantie. Bei einer, ohne grob fahrl?ssige oder vors?tzliche Pflichtverletzung durch uns, nachtr?glich erkannten, F?lschung beschr?nken wir unsere Gew?hrleistung der H?he nach auf den Zuschlagspreis einschlie?lich der Nebenkosten (Nebenkosten des Versandes, Geldtransferkosten) sowie das Aufgeld und gegebenenfalls Steuer.
4. Wir übernehmen auch keine Garantie im Rechtssinne dafür, wenn Sie ein bei uns versteigertes Versteigerungsgut einem Grading Service übergeben, dass das eingereichte Versteigerungsgut dort angenommen oder gem?? unserer eigenen Bewertung oder des Zuschlagspreises eingestuft wird.
5. Wir übernehmen als Kommission?re die uns obliegenden Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Wir sind hier verpflichtet, bei arch?ologischen Kulturgütern ?lter als 100 Jahre und mit einem Wert ab null Euro und bei sonstigen Kulturgütern, also Münzen, ab einem Wert von 2.500,00 Euro unseren besonderen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dazu sind wir allerdings nur verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Wir erfüllen dies durch Prüfung des Versteigerungsgutes durch unsere in der Regel akademisch arch?ologisch qualifizierten Mitarbeiter. Die Angaben der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, Rechtm??igkeit und Echtheit der Urkunden lassen wir uns von diesen best?tigen und prüfen dies gegen in den ?ffentlichen Verzeichnissen und Datenbanken (Interpol-Datei of stolen works of art und ICOM Red Lists, Art-Loss- Register, Internetportal des BKM nach § 4 KGSG). Darüber hinausgehende Garantien, Gew?hrleistungen, Zusicherungen oder Verantwortlichkeiten k?nnen wir nicht übernehmen, insbesondere auch nicht bei Rückgabeersuchen fremder Staaten oder beh?rdlichen oder gerichtlichen Ma?nahmen.
Nach dem Hintergrundpapier Münzsammler, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom Juli 2016, wird bei Münzen und anderen Kulturgütern eine lückenlose Provenienz durch das neue Kulturgutschutzgesetz nicht gefordert. Es gelten insbesondere Münzen, wenn es sie in gro?er Stückzahl gibt, diese für die Arch?ologie keinen relevanten Erkenntniswert haben und nicht von einem EU-Mitgliedstaat als individualisierbare Einzelobjekte unter Schutz gestellt sind, als keine arch?ologischen Gegenst?nde. Dabei k?nnen, nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nur Münzen, die keine Massenware sind, von arch?ologischem Interesse sein. Münzen fallen deshalb als arch?ologisches Massenprodukt im Regelfall nicht unter die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes (Bayerisches Kunstministerium, Ministerialrat von Urff, BSZ, 15.07.2016). Wir gehen bei der Erfüllung unserer (Sorgfalts-) Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz von diesen eigenen Einsch?tzungen des Gesetzgebers und der zust?ndigen Obersten Bayerischen Landesbeh?rde aus.
6. Bei Lots und Serien kauft der Erwerber eine nicht n?her beschriebene Gesamteinheit einfachen Zuschnitts. Es handelt sich hier bei den Angaben nur um Etwa-Angaben, wobei irrtümliche Zuschreibungen im Rahmen des M?glichen liegen. Versteigerungsstücke in Form von Lots sind nach erfolgtem Zuschlag daher von der Gew?hrleistung in branchenüblicher Weise ausgeschlossen, es sei denn, wir h?tten bei der Beschreibung, der Zuordnung oder der Versteigerung arglistig gehandelt.
7. Als Kaufmann hat der Erwerber uns etwaige M?ngel unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten verliert er seine Gew?hrleistungsrechte.
8. Bei einem Sachmangel hat der Erwerber uns zun?chst angemessene Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung, nach unserer Wahl, zu geben. Soweit uns dies nicht gelingt, stehen dem Erwerber die weitergehenden Rechte nach dem Gesetz zu.
9. Die Ansprüche der Erwerber wegen Sachm?ngeln an unseren gebrauchten Versteigerungsgütern verj?hren in einem Jahr ab Erhalt des Versteigerungsgutes. Die besondere Klassifikation unserer Versteigerungsgüter in Form von alten numismatischen und antiken Gütern erfordert aber im Interesse des Erwerbers eine unverzügliche Kl?rung von Abweichungsrügen zur Sicherung des ?bergabezustandes binnen sieben Tagen.
XIII. Haftung auf Schadensersatz neben der Gew?hrleistung
1. Ma?stab
Wir haften für die Verletzung von Vertragspflichten und aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit. Diese Einschr?nkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Hauptpflichten. Hier haften wir für jedes Verschulden.
2. Betroffene
Soweit diese Haftungseinschr?nkung reicht, gilt sie auch für unsere Erfüllungsgehilfen und die pers?nliche Haftung unserer Angestellten.
3. Weitere Beschr?nkungen gegenüber Unternehmern und Kaufm?nnern
Sofern der Erwerber beim Zuschlag als Unternehmer und/oder als Kaufmann für sein Unternehmen gehandelt hat, beschr?nken wir unsere Haftung darüber hinaus auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Diese weitergehende Haftungsbeschr?nkung gilt wiederum dann nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Sch?den aus der Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit.
XIV. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach der folgenden Ma?gabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgesch?ft zu einem Zweck abschlie?t, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstst?ndigen beruflichen T?tigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Beginn der Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist betr?gt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Bef?rderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Fall eines Vertrages über mehrere Waren mit einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder –stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Gorny & Mosch
Giessener Münzhandlung GmbH
Maximiliansplatz 20
D-80333 München
Telefon: +49 89 2422643-0
Telefax: +49 89 2285513
E-Mail: info@gmcoinart.de
mittels einer eindeutigen Erkl?rung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k?nnen dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absetzen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie?lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus?tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, da Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standard-Lieferung gew?hlt haben), unverzüglich und sp?testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir k?nnen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall sp?testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsformular halten wir auf unserer Web-Site für die Erwerber als Verbraucher bereit.
XV. Verweigerung von Zahlung und Abnahme
1. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung verliert der Erwerber bei Belehrung hierüber in der Rechnung seine Rechte aus dem Zuschlag und das Versteigerungsgut kann auf seine Kosten erneut versteigert oder, nach unserem freien Ermessen, freih?ndig verkauft werden. In diesem Fall haftet der Erwerber für den Mindererl?s.
2. Als Erwerber haben Sie zus?tzlich einen pauschalierten Schadenersatz in H?he von 15 % des ersten Zuschlagspreises zu bezahlen. Ihnen bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Eintritt eines geringeren oder das Fehlen eines Schadens nachzuweisen. In diesem Fall schulden Sie geringeren oder keinen Schadenersatz. Uns bleibt die Geltendmachung eines h?heren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
3. Bei Verzug des Erwerbers mit der Zahlung der Rechnung schuldet dieser auch Zinsen.
XVI. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskr?ftig festgestellt.
XVII. Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit sp?ter verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Vorschrift.
2. Gerichtsstand bei Kaufmann als Erwerber
Ist der Erwerber Kaufmann, juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ?ffentlich-rechtlichen Sonderverm?gens, ist ausschlie?licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gesch?ftssitz der Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH, also München. Dasselbe gilt, wenn der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew?hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Grenzüberschreitende Versteigerung
Wenn wir grenzüberschreitend versteigern, bedeutet das keine entsprechende Gesch?ftsausrichtung. Es gelten deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit. Die Geltung der CISG wird ausgeschlossen. Ist der Erwerber Verbraucher, gelten für ihn auch die verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzstaates; er hat bei Rechtsstreitigkeiten darüber hinaus die Wahl des Gerichtsstandes unseres Firmensitzes oder seines Wohnsitzes. Wir müssen ihn stets an seinem Wohnsitz verklagen.
Wenn Sie unsere Kataloge künftig nicht mehr erhalten m?chten, k?nnen Sie der Verwendung Ihrer Daten für den Versand jederzeit widersprechen.
Gorny & Mosch
Giessener Münzhandlung GmbH
Auktionatoren: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Gesch?ftsführer: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Handelsregister München HRB Nr. 75528
Sitz der Gesellschaft: München