1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung betr?gt (siehe "Bid increments")
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro. Der Endpreis kann erheblich vom Startpreis abweichen.
Untergebote k?nnen nicht berücksichtigt werden.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Bieterkarte auszufüllen, die erforderliche pers?nliche Daten enth?lt.
Geboten wird nur mit der Bieterkarte. Zeichen, Winke, Nicken und dergl. stellen keine Gebote dar.
Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonit?tsnachweis ablehnen.
Der Versteigerer ist ebenfalls berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschlie?en.
Auktionsvorbereitung und Durchführung erfüllen h?chste Sicherheitsstandards.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den H?chstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten
erh?lt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert.
Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wenn ein Gebot übersehen wurde,
wird das Los erneut ausgeboten. Lose, die ?ohne Limit“ oder ?gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen
ein Mindesgebot von € 50.- und werden zum H?chstgebot zugeschlagen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten
Gegenstand unmittelbar auf den K?ufer über. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollst?ndiger Bezahlung
des Gesamtpreises auf den Erwerber über. (§ 455 BGB).
7. K?ufer haben auf die Zuschlagsumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten.
Fernbieter zahlen zus?tzlich eine Versandpauschale von € 7,50 sowie 1% vom Zuschlagpreis (jeweils plus MwSt.)
für Versicherung. Für Auslandsversand gelten abweichende Tarife.
8. Anwesende K?ufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung
bezahlen. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des K?ufers. Versand und Versicherung erfolgt schnellstens
auf Kosten des Erwerbers. Ausl?ndische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
Rechnungen des Auktionshauses stehen unter dem Vorbehalt des Irrtums.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der K?ufer für alle daraus entstandenen Sch?den. Der Versteigerer kann in
diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren
Fall geht der K?ufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des K?ufers nochmals
versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste K?ufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch.
Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1% Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in
dem Zustand versteigert in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem
Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und k?nnen in Teilen oder g?nzlich
durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zug?nglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen
Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar
und begründen keine Rechts- oder Sachm?ngelhaftung. Dies gilt insbesondere für m?gliche F?lschungen oder Plagiate.
Liegt ein Sachverst?ndigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erw?hnt. Anwesende Bieter kaufen
grunds?tzlich ?wie besichtigt“ oder ?wie h?tte besichtigt werden k?nnen“. Reklamationen sind bei gebrauchter Ware
grunds?tzlich ausgeschlossen. Alte Uhren und alter Schmuck werden als Antiquit?ten und nicht als Gebrauchsgegenst?nde
verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit
gegeben, da diese als Antiquit?ten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen
in den Schmuckobjekten sind sorgf?ltig gesch?tzt, da die Steine im gefassten Zustand beurteilt wurden.
11. Begründete Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich eingereicht werden.
Bei Kunden, die auf Vorkasse kaufen, endet die Reklamationsfrist sp?testens 1 Monat nach der Auktion. Lots, Sammlungen,
Posten und Partien sind von einer Reklamation ausgeschlossen. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben
immer als ?Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist. Für Fehler haftet der Versteigerer nur bei
Vorsatz und grober Fahrl?ssigkeit. Dieses gilt auch für die pers?nliche Haftung der Angestellten sowie der Erfüllungsund
Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückst?nde im eigenen Namen einzuziehen und einzuklagen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufm?nnischen Verkehr sowie für das Mahnverfahren ist Hamburg.
Es gilt ausschlie?lich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens
(CISG) finden keine Anwendung.
14. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese
Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig
schriftlich best?tigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie k?nnen nicht als Reklamationsgrund
anerkannt werden.
15. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der K?ufer ausdrücklich auf
eine Annahmeerkl?rung des Auktionshauses §151 BGB.
16. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zul?ssig ist und wirtschaftlich
dem gewollten Zweck am n?chsten kommt.
17. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.