Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt: § 1 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Verbraucher im Sinne der Versteigerungsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Gesch?ftsbeziehungen ge treten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbst?ndige berufliche T?tigkeit zugerechnet werden kann. 2. Unternehmer im Sinne dieser Versteigerungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsf?hige Per - sonengesellschaften, mit denen in Gesch?ftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selb st?n digen beruflichen T?tigkeit handeln. 3. Bieter und Ersteigerer im Sinne der Versteigerungsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. § 2 Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH durchgeführt. Die Versteigerung erfolgt auf Namen und Rechnung des Einlieferers. § 3 1. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien eine Bieternummer l?sen. Das Auktionshaus kann einen offiziellen Identit?tsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Düssel - dorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH, eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen. 2. Gebote werden in der Regel anl?sslich der Auktion pers?nlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen mitteilen, ansonsten wird er selbst verpflichtet. 3. Bietauftr?ge für den Fall, dass der Bietende nicht pers?nlich an der Auktion teilnehmen kann, müssen bis sp?testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax der Firma Düsseldorfer Auk tionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH zugehen. Die Angaben müssen klar und vollst?ndig sein. Zus?tzliche Bedingungen, die durch den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem H?chstbetrag von Bietauftr?gen wird lediglich der jenige Bietauftrag berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist. Telefonische Bietauftr?ge k?nnen im Einzelfall zugelassen werden. Ein Anspruch hierauf kann nicht erhoben werden. In diesem Fall müssen alle erforderlichen Angaben ebenfalls bis sp?testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn der Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH vorliegen. Der telefonische Bieter verpflichtet sich, wenn er w?hrend der Auktion nicht erreicht wird, den im Katalog angegebenen Limitpreis als Gebot zu akzeptieren. 4. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, au?erhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. 5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelm??ig wird um 10 % gesteigert. Ein erkl?rtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des h?chsten Gebotes ein ?bergebot nicht gegeben wird und der vom Ein sender vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. 6. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erh?lt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen h?her Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Ge botes selbst zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benach richtigung an die vom Bieter genannte Adresse. 7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein H?chstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiter verfolgen, er kann aber auch den Zuschlag auf das n?chstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. § 4 1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm gehen die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Besch?digungen, Verwechslungen usw. auf den Unternehmer über. Bei einem Verbraucher geht die vorgenannte Gefahr mit ?bergabe des ersteigerten Gutes über. Der ?bergabe steht es gleich, wenn der Ersteigerer im Verzug der Annahme ist 2. Der Kaufpreis besteht aus der Zuschlagssumme und einem darauf erhobenen Aufgeld von 24 % einschlie?lich der auf das Aufgeld entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Provision erhoben. Sie ist für ausl?ndische Bieter nicht erstattungsf?hig. 3. Der gesamte vom Ersteigerer zu entrichtende Betrag ist sofort f?llig und in bar bei der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Stein - büchel Nachf. GmbH einzuzahlen, falls das Gebot pers?nlich abgegeben wurde. Schecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt. Bei Erwerb durch erteilten Bieterauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum f?llig und zu erbringen. Die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausl?ndischer W?hrung entgegen zu nehmen. Nimmt die Düsseldorfer Auktionshaus H. Stein büchel Nachf. GmbH sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Ersteigerers. § 5 1. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion und w?hrend der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenst?nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Katalog beschreibungen stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB noch eine Beschaffen heits garantie im Sinne des § 443 BGB dar. 2. Gegenüber Unternehmern übernimmt die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH keine Haftung für offene oder versteckte M?ngel. Alle Ansprüche aus der Versteigerung richten sich grunds?tzlich gegen den Einlieferer. Das Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH verpflichtet sich jedoch, unverzüglich vorgetragene und begründete M?ngel - rügen des Erwerbers innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zuschlag an den Einlieferer der bem?ngelten Sache weiterzuleiten. Sofern sich für Verbraucher aus dem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB) gesetzliche Gew?hrleistungsansprüche ergeben, wird die Gew?hrleis tung auf ein Jahr ab ?bergabe beschr?nkt. 3. Für Katalogbeschreibungen und dazugeh?rige schriftliche Erl?uterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, dass der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Weiter gelten die Haftungsbeschr?nkungen nicht bei zurechenbaren K?rper- und Gesundheitssch?den oder bei Ver lust des Lebens. 4. Die in dem Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen beinhalten nur Anhaltspunkte für wichtige Besch?digungen. Das Fehlen eines solchen Hinweises sagt nicht, dass sich der Gegenstand in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. M?ngeln ist. Gleiches gilt für Abbildungen, die sich im Katalog befinden. Diese Abbildungen verfolgen den Zweck, den Bieter bei der Vorbesichtigung zu führen. Auf den Abbildungen nicht erkennbare Fehler oder M?ngel besagen nicht, dass das Objekt sich in gutem Zustand befindet und frei von Fehlern bzw. M?ngeln ist. 5. Die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH beh?lt sich vor, Katalogangaben über das Versteigerungsgut zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt entweder durch einen schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder münd lich durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Für diese Berichtigung haftet die Düssel - dorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH in dem selben Umfang wie für die ursprüngliche Angabe. 6. Wurde zus?tzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch – unter Berücksichtigung der Haftungsausschlüsse in den vor - stehenden Ziffern 1 bis 5 – die Angaben der gedruckten Fassung ma?geblich. 7. Erl?uterungen zum Katalog: a) Figürliche Bronzen Künstlerangaben beziehen sich auf die geistige Urheberschaft des Modells, die Abgüsse k?nnen auch nach dem Tod des Künstlers entstanden sein. Andere Materialien als Bronze (Zink, Kupfergalvano, Terrakotta etc.) sind ausdrücklich vermerkt. b) Gem?lde und Skulpturen Die Katalogbeschreibungen über die Herkunft des Werks bzw. den Künstler geben ausschlie?lich die Meinung der Düssel - dorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH wider und stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 noch eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar (vgl. § 5 Ziff. 1). Die Angaben sind wie folgt zu verstehen: Name ohne Zusatz: ein zweifelsfreies Werk des angegebenen Künstlers zugeschrieben: wahrscheinlich in G?nze oder in Teilen ein Werk des angegebenen Künstlers Werkstatt/Schule: aus der Werkstatt des angegebenen Künstlers, vermutlich unter seiner Aufsicht Umkreis: ein zeitgen?ssisches Werk, dass den Einfluss des angegebenen Künstlers zeigt Art des: ein Werk im Stil des angegebenen Künstlers zu sp?terer Zeit Nach: eine Kopie eines Werks des angegebenen Künstlers sign./dat.: das Werk ist von der Hand des Künstlers signiert und/oder datiert bez.: das Werk ist von anderer Hand signiert/datiert § 6 1. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollst?ndiger Bezahlung auf den Ersteigerer über. Ger?t der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen in H?he von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Ansprüche auf Ersatz weiterer Sch?den beh?lt sich die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH vor. Eine Stundung kann nicht gew?hrt werden. 2. Kommt der Ersteigerer mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadensersatz verlangen. Ist eine von der Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH mit Androhung der anderweitigen Versteigerung gesetzte Frist zur Nacherfüllung der Zahlung fruchtlos verstrichen, kann der Schadensersatz auch so berechnet werden, dass die Sache bei einer der n?chsten Auktionen nochmals versteigert wird. Falls hierbei der Gegenstand ver?u?ert wird, erl?schen die Rechte des s?umigen Ersteigerers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für etwaigen Ausfall einschlie?lich der Kosten der Versteigerung. Auf einen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch. 3. Der Ersteigerer kann ein Leistungsverweigerungsrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegen - anspruch auf dem selben Vertragsverh?ltnis beruht. Der Ersteigerer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskr?ftig festgestellt wurden oder durch die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH anerkannt wurden. 4. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngem?? auch für den nachtr?glichen freih?ndigen Erwerb von Auktionsgut. § 7 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Bieter bzw. Ersteigerer Kaufmann, juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ?ffentlich-rechtliches Sonder - verm?gen, ist ausschlie?licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der Bieter bzw. Ersteigerer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Düsseldorf hat oder Wohnsitz oder gew?hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschlie?lich dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m?glichst nahe kommt.