1. Das Auktionshaus Plückbaum versteigert ?ffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
2. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogangaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschlie?lich der Information. Sie werden somit nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es schriftlich oder mündlich. Zustandsberichte zu den Objekten stellen keine zus?tzliche Individualabrede dar, sondern bringen lediglich eine subjektive Einsch?tzung des Auktionshauses Plückbaum zum Ausdruck. Der Erhaltungszustand der Gegenst?nde ist im Katalog nicht durchg?ngig erw?hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Gegenst?nde werden in dem Zustand ver?u?ert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Für offene oder versteckte M?ngel übernimmt das Auktionshaus Plückbaum keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vorliegt. Ansprüche gegen die Einlieferer sind ausgeschlossen, sofern es sich um Privatpersonen handelt. Bei Auftraggebern, die Gewerbetreibende sind, ist die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche auf 1 Jahr ab Zustandekommen des Kaufvertrages befristet.
3. Der Aufruf erfolgt i.d.R. zu dem im Katalog angegebenen Mindestgebot. Die H?he der Betr?ge, mit welchen aufgeboten werden muss, wird vom Versteigerer bestimmt, i.d.R. wird mit einer Steigerung von 10% ausgeboten. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird erst erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des H?chstgebotes ein ?bergebot nicht abgegeben ist. Die Erteilung des Zuschlages k?nnen die Versteigerer sich vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, sind die Versteigerer berechtigt den Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut auszubieten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Die Versteigerer behalten sich das Recht vor, Katalognummern zu trennen, zu vereinen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, au?erhalb der Reihenfolge auszurufen oder zurückzuziehen.
4. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die dreimalige Aufforderung zur Abgabe eines h?heren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los über den Zuschlag.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem erteilten Zuschlag gehen Besitz und Gefahr der verkauften Gegenst?nde unmittelbar auf den K?ufer über, das Eigentum erst bei vollst?ndigem Zahlungseingang. Nicht bezahlte Gegenst?nde dürfen vom Versteigerungsort nicht entfernt werden.
6. Auf den erteilten Zuschlag wird ein Aufgeld von 20% erhoben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in H?he von 19% nur auf das Aufgeld gerechnet. Den Endbetrag (Zuschlag + Aufgeld + MWSt auf das Aufgeld) hat der Ersteigerer sofort nach erteiltem Zuschlag bar in Euro an das Auktionshaus Plückbaum zu zahlen. Die Zahlung nicht anwesender Bieter gilt unbeschadet sofortiger F?lligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als versp?tet. W?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung, Irrtum vorbehalten.
7. Der K?ufer ist nicht berechtigt, am Kaufgeld Abzüge zu machen oder Gegenforderungen zur Aufrechnung zu bringen. Wird die Zahlung nicht sofort an das Auktionshaus geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die ?bergabe des Gegenstandes an den K?ufer nicht statt; der K?ufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten noch einmal versteigert werden. In diesem Falle haftet der K?ufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerl?s keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
8. Bei verz?gerter Zahlung der Kaufsumme hat der K?ufer darauf 10 % Verzugszinsen vom F?lligkeitstag an zu entrichten und allen Verzugsschaden und jede Anmahnung zu vergüten. Das Auktionshaus ist erm?chtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Auftr?gen und den Zuschl?gen im Namen des Einlieferers wahrzunehmen. Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des K?ufers gilt der Sitz des Auktionshauses.
9. Die K?ufer sind verpflichtet, ihre ersteigerten Objekte sofort nach der Auktion bzw. bei ausw?rtigen Kunden innerhalb von 10 Tagen in Empfang zu nehmen. Zur Verpackung, Aufbewahrung oder zum Versand ist das Auktionshaus Plückbaum nicht verpflichtet. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des K?ufers ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. Das Auktionshaus Plückbaum ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte 4 Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einlagern zu lassen. Das Auktionshaus Plückbaum haftet nicht für den Verlust oder die Besch?digung der vom Ersteigerer nicht abgeholten oder wegen ausstehender Zahlung nicht an ihn übergebenen Gegenst?nde, au?er bei dem Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufm?nnischen Verkehr ist ausschlie?lich Bonn. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Gesch?fts- und Versteigerungsbedingungen an. Gleiches gilt sinngem?? auch für den freih?ndigen Verkauf. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.