V1. Versteigerung
V1.1 VAN HAM Kunstauktionen GmbH & Co. KG (nachfolgend
VAN HAM) versteigert in einer ?ffentlichen Versteigerung gem??
§§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommission?r im
eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
V1.2 Die zur Versteigerung kommenden Gegenst?nde k?nnen
vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Dabei haften
die Kunden für von ihnen verursachte Sch?den an den ausgestellten Objekten.
V2. Beschaffenheit, Gew?hrleistung
V2.1 Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der
Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Gegenst?nde
sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer
Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen
des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erw?hnt, wenn
sie nach Auffassung von VAN HAM den optischen Gesamteindruck
des Gegenstandes ma?geblich beeintr?chtigen. Das Fehlen von
Angaben zum Erhaltungszustand hat damit keinerlei Erkl?rungswirkung und begründet insbesondere keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im kaufrechtlichen Sinne. Kunden k?nnen
einen Zustandsbericht für jeden Gegenstand vor der Auktion anfordern. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enth?lt keine
abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive
Einsch?tzung von VAN HAM zum Ausdruck. Die Angaben im
Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
Sie sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und
dienen ausschlie?lich der unverbindlichen Information. Gleiches
gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In
allen F?llen ist der tats?chliche Erhaltungszustand des Gegenstands
zum Zeitpunkt seines Zuschlages die vereinbarte Beschaffenheit im
Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Der Gegenstand wird verkauft, wie er zum Zeitpunkt der Versteigerung steht
und liegt.
V2.2 Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum
Zeitpunkt der Drucklegung ver?ffentlichten oder sonst allgemein
zug?nglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zus?tzlich
ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der
gedruckten Fassung ma?geblich; nur in den F?llen, in denen kein
gedruckter Katalog vorliegt, bzw. die Gegenst?nde im Rahmen einer sog. stillen Auktion versteigert werden, ist der Internetkatalog
ma?geblich. VAN HAM beh?lt sich vor, Katalogangaben über die
zu versteigernden Gegenst?nde zu berichtigen. Diese Berichtigung
erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/
oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben
treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
V2.3 Unabh?ngig von der Regelung unter Ziffer V2.1 sind Teil
der mit dem K?ufer vereinbarten Beschaffenheit nur diejenigen
Katalogangaben, die sich auf die Urheberschaft des Gegenstandes
beziehen. Eine besondere Garantie, aus der sich darüberhinausgehende Rechte (§§443, 477 BGB) ergeben, wird von VAN HAM
nicht übernommen. Weitere Beschaffenheitsmerkmale als die
Urheberschaft des Gegenstandes sind auch dann nicht vertraglich
vereinbart, wenn der Gegenstand aus Gründen der Werbung
herausgestellt wird. Der Katalog enth?lt insoweit nur Angaben und
Beschreibungen, ohne dass damit eine Beschaffenheit vereinbart
wird. Das gleiche gilt für die im Katalog befindlichen Abbildungen.
Diese Abbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung von dem Gegenstand zu geben; sie sind weder Bestandteil
der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Beschaffenheit. Im Rahmen der Auktion werden ausschlie?lich die
jeweiligen Gegenst?nde, nicht jedoch die Rahmen, Passepartouts
sowie Bildglas versteigert. Für Teile, die kein Bestandteil des versteigerten Gegenstandes sind, übernimmt VAN HAM keine Haftung.
V2.4 Eine Haftung von VAN HAM wegen etwaiger M?ngel wird
ausdrücklich ausgeschlossen, sofern VAN HAM seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Die Haftung für Leben, K?rper- und Gesundheitssch?den bleibt davon unberührt.
V2.5 Weist der K?ufer jedoch innerhalb eines Jahres nach
?bergabe des Gegenstandes nach, dass Katalogangaben über
die Urheberschaft des Gegenstandes unrichtig sind und nicht mit
der anerkannten Meinung der Experten am Tag der Drucklegung
übereinstimmten, verpflichtet sich VAN HAM unabh?ngig von
Ziffer V2.4, seine Rechte gegenüber dem Auftraggeber geltend
zu machen. Im Falle der erfolgreichen Inanspruchnahme des
Auftraggebers erstattet VAN HAM dem Erwerber das von dem
Auftraggeber selbst tats?chlich Erlangte bis maximal zur H?he
des gesamten Kaufpreises. Darüber hinaus verpflichtet sich VAN
HAM für die Dauer von einem Jahr bei erwiesener Unechtheit zur
Rückgabe der vollst?ndigen Kommission. Voraussetzung ist jeweils,
dass keine Ansprüche Dritter an dem Gegenstand bestehen und
der Gegenstand am Sitz von VAN HAM in K?ln in unver?ndertem
Zustand zurückgegeben wird. Der Unrichtigkeitsnachweis gilt u.a.
als geführt, wenn ein international anerkannter Experte für den im
Katalog angegebenen Urheber die Aufnahme des Gegenstandes
in das von ihm erstellte Werkverzeichnis (?Catalogue Raisonné“)
verweigert.
V2.6 Schadensersatzansprüche gegen VAN HAM wegen Rechtsund Sachm?ngeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz
vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinn sowie Ersatz
von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
vors?tzlichem oder grob fahrl?ssigem Handeln von VAN HAM oder
auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch VAN HAM
beruhen.
V2.7 VAN HAM haftet nicht auf Schadensersatz (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinn oder dem Ersatz
von Gutachterkosten) im Falle einfacher Fahrl?ssigkeit sowohl
eigener als auch seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur ?bergabe des Gegenstandes nach
Eingang des vollst?ndigen Verkaufspreises in dem Zustand in dem
der Gegenstand zum Zeitpunkt der Versteigerung war, Angaben
über die Urheberschaft des Gegenstandes sowie Beratungs-,
Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib oder Leben
des Kunden oder dessen Personal bezwecken.
Bei einfach fahrl?ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung von VAN HAM begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, pro schadensverursachendem Ereignis bis zu einer H?he von maximal dem Doppelten
der vom Kunden für den Gegenstand, auf den sich die verletzte
Vertragspflicht bezieht, zu zahlenden Vergütung. Insbesondere
mittelbare Sch?den werden nicht ersetzt.
V2.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschr?nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von
VAN HAM.
V2.9 Die Einschr?nkungen der Ziffern V2.6 und V2.7 gelten
nicht für die Haftung von VAN HAM wegen vors?tzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung
des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
V2.10 Alle Ansprüche gegen VAN HAM verj?hren ein Jahr nach
?bergabe des zugeschlagenen Gegenstandes, soweit sie nicht
auf einer vors?tzlichen Rechtsverletzung beruhen oder gesetzlich
unabdingbare, l?ngere Verj?hrungsfristen vorgegeben sind.
V3. Durchführung der Versteigerung, Gebote
V3.1 Die im Katalog angegebenen Sch?tzpreise sind keine
Mindest- oder H?chstpreise, sondern dienen nur als Anhaltspunkt
für den Verkehrswert der Gegenst?nde ohne Gew?hr für die Richtigkeit. Andere W?hrungsangaben dienen lediglich der Information
und sind unverbindlich. Gegenst?nde von geringem Wert k?nnen
als Konvolute au?erhalb des Katalogs versteigert werden.
V3.2 VAN HAM beh?lt sich das Recht vor, w?hrend der Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, au?erhalb
der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
V3.3 Von Kunden, die VAN HAM noch unbekannt sind, ben?tigt VAN HAM sp?testens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eine
schriftliche Anmeldung mit gültigem Personaldokument mit aktueller Meldeadresse. Ist der K?ufer eine Gesellschaft, K?rperschaft,
Stiftung oder sonstige juristische Vereinigungen ben?tigen wir
zus?tzlich einen aktuellen und gültigen Unternehmensnachweis
(z.B. Handelsregisterauszug). VAN HAM beh?lt sich das Recht vor,
eine zeitnahe Bankauskunft, Referenzen oder ein Bardepot für die
Zulassung zur Auktion anzufordern.
V3.4 Jeder Kunde erh?lt nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments mit aktueller Meldeadresse und Zulassung zur Auktion
von VAN HAM eine Bieternummer. Nur unter dieser Nummer abgegebene Gebote werden auf der Auktion berücksichtigt.
V3.5 Alle Gebote gelten als vom Kunden im eigenen Namen
und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein Kunde Gebote
im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor
Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift
des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
einschlie?lich dessen Identifikationsnachweis mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem bietenden
Kunden zustande.
V3.6 Bietet der Auftraggeber oder ein von diesem beauftragter
Dritter auf selbst eingelieferte Ware und erh?lt den Zuschlag, so ist
er jedem anderen Kunden gleichgestellt. Für den selbst bietenden
Auftraggeber gelten die Bestimmungen der Versteigerungsbedingungen daher gleicherma?en.
V3.7 VAN HAM kann für den Auftraggeber bis zu einem Betrag
unterhalb des Limits auf dessen eingeliefertes Los bieten, ohne dies
offenzulegen und unabh?ngig davon, ob anderweitige Gebote
abgegeben werden oder nicht.
V3.8 Der Preis bei Aufruf wird von VAN HAM festgelegt; gesteigert wird im Regelfall um maximal 10 % des vorangegangenen
Gebotes in Euro. Gebote k?nnen pers?nlich im Auktionssaal sowie
bei Abwesenheit schriftlich, telefonisch oder mittels Internet über
den Online-Katalog auf der Homepage von VAN HAM oder einer
von VAN HAM zugelassenen Plattform abgegeben werden.
V3.9 Für die im gedruckten Katalog aufgeführten Katalognummern, welche mit ?+“ gekennzeichnet sind, gelten die Bestimmungen der sog. ?Stillen Auktion“ (vgl. Ziffer V11).
V3.10 Alle Gebote beziehen sich auf den sog. Hammerpreis (das
H?chstgebot, das erfolgreich von uns zugeschlagen wurde) und
erh?hen sich um das Aufgeld, Umsatzsteuer sowie ggf. Folgerecht
und Zollumlage. Bei gleich hohen Geboten, unabh?ngig ob im
Auktionssaal, telefonisch, schriftlich oder per Internet abgegeben,
entscheidet das Los. Schriftliche Gebote oder Gebote per Internet
werden von VAN HAM nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu
überbieten.
V3.11 Gebote in Abwesenheit werden in der Regel zugelassen,
wenn diese mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung
bei VAN HAM eingehen und, sofern erforderlich, die weiteren
Informationen gem?? Ziffer V3.5 vorliegen. Das Gebot muss
den Gegenstand unter Aufführung von Katalognummer und
Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer ma?geblich; Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Die
Bearbeitung der Gebote in Abwesenheit ist ein zus?tzlicher und
kostenloser Service von VAN HAM, daher kann keine Zusicherung
für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung gegeben
werden. Dies gilt nicht, soweit VAN HAM einen Fehler wegen
Vorsatzes oder grober Fahrl?ssigkeit zu vertreten hat. Die in
Abwesenheit abgegebenen Gebote sind den unter Anwesenden
in der Versteigerung abgegebenen Geboten bei Zuschlag gleichgestellt.
V3.12 Das schriftliche Gebot muss vom bietenden Kunden
unterzeichnet sein. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Kunde
VAN HAM, für ihn Gebote abzugeben.
V3.13 Bei Sch?tzpreisen ab € 500,00 k?nnen telefonische
Gebote abgegeben werden. Hierbei wird ein im Saal anwesender
Telefonist beauftragt, nach Anweisung des am Telefon bietenden
Kunden, Gebote abzugeben. Telefonische Gebote k?nnen von
VAN HAM aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erkl?rt sich der Kunde mit der Aufzeichnung von
Telefongespr?chen einverstanden. VAN HAM haftet nicht für das
Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder ?bermittlungsfehler.
V3.14 Für die aktive Teilnahme an der Versteigerung über das
Internet ist eine Registrierung sowie eine anschlie?ende Freischaltung durch VAN HAM erforderlich.
Internet-Gebote k?nnen sowohl als sog. ?Vor-Gebote“ vor Beginn
einer Versteigerung als auch als sog. ?Live-Gebote“ w?hrend einer
im Internet live übertragenen Versteigerung sowie als sog. ?NachGebote“ nach Beendigung der Versteigerung nach Ma?gabe der
nachstehenden Regelungen abgegeben werden. Gebote, die bei
VAN HAM w?hrend einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden im Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann
berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet übertragene
Versteigerung handelt. Im ?brigen sind Internet-Gebote nur dann
zul?ssig, wenn der Kunde von VAN HAM zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Internet-Gebote sind nur dann gültig,
wenn sie durch den Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei
dem Kunden zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen
Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der
Protokolle wird vom Kunden anerkannt, dem jedoch der Nachweis
ihrer Unrichtigkeit offensteht. Live-Gebote werden wie Gebote aus
dem Versteigerungssaal berücksichtigt. Auch bei Internet-Geboten
haftet VAN HAM nicht für das Zustandekommen der technischen
Verbindung oder für ?bertragungsfehler.
V3.15 Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn VAN HAM das
Gebot annimmt.
V3.16 Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzvertr?gen findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung, sofern die Versteigerung nicht im Rahmen einer sog. stillen
Auktion erfolgt. Die Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der
vorliegenden Versteigerungsbedingungen.
V4. Zuschlag
V4.1 Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den
H?chstbietenden. Mit dem Zuschlag kommt zwischen VAN HAM
und dem Kunden, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag
zustande. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht.
VAN HAM kann den Zuschlag deshalb verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kunde VAN
HAM nicht bekannt ist oder der Kunde nicht sp?testens bis zum
Beginn der Versteigerung Sicherheit in Form von Bankauskünften
oder Garantien geleistet hat.
V4.2 Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot
abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein h?heres Gebot erfolgt,
entscheidet das Los. VAN HAM kann den Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausrufen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig
abgegebenes h?heres Gebot übersehen worden ist oder wenn der
h?chstbietende Kunde sein Gebot nicht gelten lassen will oder
sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet VAN HAM
dem jeweiligen Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.
Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der jeweilige
Kunde einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt
erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn VAN HAM das Gebot
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich
best?tigt.
V5. Identifizierungspflichten nach
dem Geldw?schegesetz
V5.1 Soweit VAN HAM nach dem Geldw?schegesetz (nachfolgend GwG) zur Identifizierung des Kunden und/oder eines hinter
dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist,
sind Kunden zur Mitwirkung bei dieser Identifizierung verpflichtet.
Insbesondere müssen Kunden VAN HAM die zur Identifizierung des
Kunden und/oder eines hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten notwendigen Informationen und Unterlagen
zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Gesch?ftsbeziehung
ergebende ?nderungen unverzüglich schriftlich oder in Textform
gegenüber VAN HAM anzeigen. Als wirtschaftlich Berechtigte im
Sinne des GwG gelten (i) natürliche Personen, in deren Eigentum
oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder
(ii) die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion
letztlich durchgeführt oder eine Gesch?ftsbeziehung letztlich
begründet wird.
Versteigerungsbedingungen
K?ln, 15.November 2021
Versteigerungsbedingungen
V7. Abholung, Gefahrtragung und Export
V7.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Abwesende
Kunden sind verpflichtet, die erworbenen Gegenst?nde unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages bei VAN HAM abzuholen.
VAN HAM organisiert die Versicherung und den Transport der
versteigerten Gegenst?nde zum Kunden nur auf dessen schriftliche
Anweisung hin und auf seine Kosten und Gefahr. Da der Kaufpreis
sofort f?llig ist und der Erwerber zur unverzüglichen Abholung
verpflichtet ist, befindet er sich sp?testens 14 Tage nach Zuschlagserteilung oder Annahme des Nachgebotes in Annahmeverzug, so
dass sp?testens dann auch, unabh?ngig von der noch ausstehenden ?bergabe, die Gefahr auf den Kunden übergeht.
V7.2 Hat der Kunde die erworbenen Gegenst?nde nicht sp?testens drei Wochen nach erfolgtem Zuschlag bzw. nach Mitteilung
hierüber bei VAN HAM abgeholt, wird VAN HAM den Kunden zur
Abholung der Gegenst?nde binnen einer Woche auffordern. Nach
Ablauf dieser Frist hat VAN HAM das Recht, nach eigener Wahl die
nicht abgeholten Gegenst?nde auf Kosten und Gefahr des Kunden
an den Kunden zu versenden oder bei einem Lagerhalter einlagern
zu lassen oder selbst einzulagern.
Vor einer Aufbewahrung unterrichtet VAN HAM den Kunden. Bei
einer Selbsteinlagerung durch VAN HAM wird 1 % p.a. des Zuschlagpreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Unabh?ngig davon kann VAN HAM wahlweise Erfüllung des Vertrages
verlangen oder die gesetzlichen Rechte wegen Pflichtverletzung
geltend machen. Zur Berechnung eines eventuellen Schadens wird
auf Ziffern V6 und V9 dieser Bedingungen verwiesen.
V7.3 VAN HAM tr?gt in keinem Fall eine Haftung für Verlust
oder Besch?digung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht
übergebener Gegenst?nde, es sei denn, VAN HAM fiele Vorsatz
oder grobe Fahrl?ssigkeit zur Last.
V7.4 VAN HAM weist darauf hin, dass bestimmte Gegenst?nde
(wie insbesondere Elfenbein, Rhinozeroshorn und Schildpatt) Imbzw. Exportbeschr?nkungen (insbesondere au?erhalb der Europ?ischen Union) unterliegen, die einer Versendung der Gegenst?nde
in Drittstaaten entgegenstehen k?nnen. Der Kunde ist selbst dafür
verantwortlich, sich darüber zu informieren, ob ein von ihm erworbener Gegenstand einer solchen Beschr?nkung unterliegt und ob sowie
wie diesbezüglich eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden kann. Beauftragt der Kunde VAN HAM mit dem Versand eines
Gegenstandes, so werden, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes
vereinbart wurde, die ggf. hierfür erforderlichen Genehmigungen
(z.B. nach den CITES-Bestimmungen) sowie sonstige Zulassungen
und Dokumente vom Kunden eingeholt und VAN HAM zum Zwecke
des Versandes des Gegenstandes zur Verfügung gestellt. Etwaige
Kosten, Z?lle oder Abgaben etc., die im Zusammenhang mit der Ausund Einfuhr des Gegenstandes entstehen, tr?gt der Kunde. Soweit
bekannt, sind diese Objekte im gedruckten Katalog mit einem ??“
gekennzeichnet. Dieser Hinweis befreit den K?ufer jedoch nicht von
der Verantwortung, sich selbst über die Exportbedingungen sowie
die weiteren Importbedingungen zu informieren. Ein Fehlen eines
solchen Hinweises zu etwaigen Exportbedingungen enth?lt keine
Aussage und bedeutet insbesondere nicht, dass hier keine Im- oder
Exportbeschr?nkungen bestehen.
V8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
V8.1 Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst mit
vollst?ndigem Eingang aller nach Ziffern V6 und V9 geschuldeten
Zahlungen auf den Kunden über. Für den Fall, dass der Kunde
diesen Gegenstand ver?u?ert, bevor er s?mtliche Forderungen
von VAN HAM erfüllt hat, tritt der Kunde bereits jetzt s?mtliche
Forderungen, die aus dem Weiterverkauf entstehen, an VAN HAM
ab. VAN HAM nimmt die Abtretung hiermit an.
V8.2 Der Kunde kann gegenüber VAN HAM nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen
oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverh?ltnis zur
Forderung von VAN HAM stehen.
V8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden aufgrund von
Ansprüchen aus einem anderen Gesch?ft mit VAN HAM ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verzichtet er auf seine
Rechte aus §§ 273, 320 BGB.
V9. Verzug
V9.1 Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag f?llig. Zahlungsverzug
tritt 14 Tage nach Vertragsschluss, also Zuschlagserteilung oder
Annahme des Nachgebotes ein. Zahlungen sind in Euro an VAN
HAM zu leisten. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach
vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden.
V9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H?he von
1 % pro angefangenem Monat berechnet. Der Erwerber hat das
Recht zum Nachweis eines geringeren oder keines Schadens. Im
?brigen kann VAN HAM bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung
vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erl?schen alle
Rechte des Kunden am ersteigerten Gegenstand und VAN HAM
ist berechtigt, Schadensersatz in H?he des entgangenen Gewinns
für den nicht versteigerten Gegenstand (Einliefererkommission und
Aufgeld) zu verlangen. Der Erwerber hat das Recht zum Nachweis
eines geringeren oder keines Schadens.
Tritt VAN HAM vom Vertrag zurück und wird der Gegenstand in
einer neuen Auktion nochmals versteigert, so haftet der s?umige
Kunde au?erdem für jeglichen Mindererl?s gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch.
VAN HAM hat das Recht, den Kunden von weiteren Geboten in
Versteigerungen auszuschlie?en.
V9.3 Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist VAN HAM berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem
Namen und Adressdaten des Kunden zu nennen.
V10. Einwilligungserkl?rung Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse
und K?ufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des
Vertragsverh?ltnisses, sowie zum Zwecke der Information über
zukünftige Auktionen und Angebote, elektronisch von VAN HAM
gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter im Rahmen
der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverh?ltnisses
seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimmt der
Kunde zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei, die allen Auktionsh?usern des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer e.V.
zug?nglich ist, aufgenommen werden kann. Der Datenerhebung
und weiteren Nutzung kann durch Streichen dieser Klausel oder jederzeit durch sp?tere Erkl?rung gegenüber VAN HAM mit Wirkung
für die Zukunft widersprochen werden.
V11. Stille Auktion
VAN HAM führt für die im gedruckten Katalog aufgeführten Objekte, die mit ?+“ gekennzeichnet sind, eine sog. ?Stille Auktion“
durch. Für diese ?Stille Auktion“ gelten diese Versteigerungsbedingungen entsprechend, jedoch mit der Ma?gabe, dass Kunden nur
in schriftlicher Form sowie über das Internet mitbieten k?nnen. Die
Objekte der ?Stillen Auktion“ werden nicht aufgerufen, so dass
keine pers?nlichen oder telefonischen Gebote abgegeben werden
k?nnen. Die Gebote für eine ?Stille Auktion“ müssen der Gültigkeit wegen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich
bei VAN HAM vorliegen.
V12. Sonstige Bestimmungen
V12.1 Diese Versteigerungsbedingungen regeln s?mtliche
Beziehungen zwischen dem Kunden und VAN HAM. Allgemeine
Gesch?ftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. ?nderungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform.
V12.2 Erfüllungsort ist K?ln. Ist der Auftraggeber Kaufmann,
eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ein ?ffentlichrechtliches Sonderverm?gen oder hat er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch?ftsbeziehung
zwischen VAN HAM und dem Auftraggeber K?ln. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen über ausschlie?liche Gerichtsst?nde
bleiben von dieser Regelung unberührt.
V12.3 Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Vertr?ge
des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
V12.4 Vorstehende Bestimmungen gelten sinngem?? auch für
den freih?ndigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten Gegenst?nde und insbesondere für den Nachverkauf, auf den, da er Teil
der Versteigerung ist, die Bestimmungen über K?ufe im Fernabsatz
keine Anwendung finden.
V12.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am n?chsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn
der Vertrag eine erg?nzungsbedürftige Lücke aufweist. In Zweifelsf?llen ist die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen
ma?geblich. ?bersetzungen in andere Sprachen dienen nur der
inhaltlichen Orientierung.
Van Ham Kunstauktionen GmbH & Co. KG
Hitzelerstra?e 2, 50968 K?ln
Amtsgericht K?ln HR A 375
phG: Van Ham Kunstauktionen Verwaltung GmbH
Amtsgericht K?ln HR B 80313
Gesch?ftsführer Markus Eisenbeis
(von der IHK K?ln ?ffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
für Kunst und Antiquit?ten)
V5.2 Kommt der Kunde seinen Identifizierungspflichten für sich
selbst und/oder einen hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich
Berechtigten gegenüber VAN HAM nicht nach oder ergibt sich für
VAN HAM ein Geldw?scheverdacht aus anderen Gründen, ist VAN
HAM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde
den Geldw?scheverdacht nicht unverzüglich, sp?testens aber innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach entsprechender
Aufforderung durch VAN HAM ausr?umt.
V5.3 Schadensersatzansprüche von VAN HAM gegenüber dem
Kunden, insbesondere (ohne hierauf beschr?nkt zu sein) wegen
eines Mindererl?ses im Nachverkauf, bleiben von einem solchen
Rücktritt unberührt.
V5.4 Das Rücktrittsrecht nach Ziffer V5.2 gilt für VAN HAM
gegenüber dem Kunden auch für den Fall, dass VAN HAM seinerseits vom Vertrag mit dem Auftraggeber, der den Gegenstand zur
Versteigerung eingeliefert hat, wegen eines Geldw?scheverdachts
zurücktritt.
V6. Kaufpreis, Zahlung und Vertragsübernahme
V6.1 Neben der Zuschlagssumme ist vom Kunden, der den
Gegenstand gekauft hat, für die ersten € 500.000 ein Aufgeld von
32 % und auf die darüberhinausgehenden Betr?ge von 27 % zu
zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten,
welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
nicht ausgewiesen wird. Bei regelbesteuerten Objekten, die im
gedruckten Katalog mit einem ?*“ gekennzeichnet sind, wird auf
den Zuschlag auf die ersten € 500.000 ein Aufgeld von 25 % und
auf die darüberhinausgehenden Betr?ge von 21 % erhoben. Auf
die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % erhoben. Sollten Privatk?ufer mit Wohnsitz
in der EU mit regelbesteuerten Rechnungen die Abholung der
ersteigerten Objekte nicht selber organisieren bzw. durchführen,
wird gem?? OSS (One Stopp Shop Verfahren) die aktuell geltende
Umsatzsteuer des in der Rechnungsadresse stehenden Landes
erhoben.
V6.2 Objekte, die aus einem Drittland eingeführt wurden, sind
im gedruckten Katalog mit einem ?N“ gekennzeichnet. Bei der
?bergabe dieser Gegenst?nde durch VAN HAM an den Kunden
wird dieser zum Importeur und schuldet VAN HAM die Einfuhrumsatzsteuer in H?he von z. Zt. 5 %. So gekennzeichnete Gegenst?nde werden differenzbesteuert angeboten und die Einfuhrumsatzsteuer wird als Umlage in H?he von 8 % weiterberechnet.
Auf Anfrage unmittelbar nach der Auktion kann die Rechnung für
diese Objekte regelbesteuert und ohne diese Umlage ausgestellt
werden.
V6.3 Der Ver?u?erer des Gegenstandes ist gem?? § 26 Abs.1
UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr auf den
Verkaufserl?s aller Originalwerke der bildenden Kunst und der
Photographie verpflichtet, davon tr?gt der Kunde anteilig in Form
einer pauschalen Umlage von:
? 1,5% auf einen Hammerpreis bis zu € 200.000
? 0,5% für den übersteigenden Hammerpreis
von € 200.001 bis € 350.000 bzw.
? 0,25% für einen weiteren Hammerpreis
von € 350.001 bis € 500.000 sowie
? 0,125% für den weiter übersteigenden Hammerpreis
bis zu fünf Millionen; maximal insg. € 6.250
sofern die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind.
V6.4 Soweit der Kunde den Gegenstand per Live-Online-Gebot
über eine externe Plattform (z.B. www.lot-tissimo.com; www.thesaleroom.com) ersteigert hat, berechnet VAN HAM eine Umlage
von 3% auf den Hammerpreis zum Ausgleich der dadurch entstehenden Fremdkosten, für ein Live-Online-Gebot über die Plattform
von VAN HAM (My VAN HAM) wird keine Umlage berechnet.
V6.5. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,
kann die Rechnung auf Wunsch (nach vorheriger Mitteilung) nach
der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Umsatzsteuer
befreit sind Auslieferungen in Drittl?nder (d.h. au?erhalb der EU)
und – bei Angabe der USt.-ID-Nr. – auch an Unternehmen in EUMitgliedsl?nder. Verbringen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenst?nde selbst in Drittl?nder, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet,
sobald VAN HAM der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt.
V6.6 W?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit
vorbehalten.
V6.7 Die Zahlung des mit dem Zuschlag f?lligen Gesamtbetrages ist per Electronic Cash, per ?berweisung oder durch
bankbest?tigten Scheck zu entrichten. Schecks werden nur
erfüllungshalber angenommen. Alle Steuern, Kosten, Gebühren
der ?berweisung (inklusive der VAN HAM in Abzug gebrachten
Bankspesen) gehen zu Lasten des Kunden. Barzahlungen ab
€ 10.000 pro Kalenderjahr werden entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben dokumentiert. Pers?nlich an der Versteigerung teilnehmende Kunden haben den Kaufpreis unverzüglich nach erfolgtem
Zuschlag an VAN HAM zu zahlen. Bei Geboten in Abwesenheit gilt
unbeschadet der sofortigen F?lligkeit die Zahlung binnen 14 Tagen
nach Rechnungsdatum noch nicht als versp?tet.
V6.8 Die Gegenst?nde werden erst nach vollst?ndiger Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Betr?ge ausgeh?ndigt.
V6.9 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen k?nnen
Zahlungen nur von dem registrierten Bieter akzeptiert werden.
Nach Ausstellung und Prüfung (siehe V6.6) der Rechnung ist eine
Umschreibung auf einen Dritten nicht mehr m?glich.