Mit der pers?nlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschlie?enden Nach- und Freihandverkaufs werden folgende Bedingungen anerkannt: 1. Das Kunstauktionshaus Schlo? Hagenburg führt die Versteigerung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch. Die Mehrwertsteuer entf?llt nur auf die Provision. Ist eine Katalognummer mit einem Stern versehen, so wird das Objekt im eigenen Namen für fremde Rechnung versteigert. Bei einem Verkauf ist dann die MwSt. auf die Gesamtsumme aus Zuschlag und Aufgeld f?llig. 2. Die Katalogbeschreibungen, wie auch mündlich oder schriftlich abgegebene Erkl?rungen, sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff BGB zu. Dies gilt auch für jegliche Angaben über Zustand, Alter, Ursprung, Autenzit?t, Echtheit, Zuschreibung, sowie Katalog?sch?tzpreise. Sie sind als Meinungs?u?erung, nicht jedoch als Tatsache anzusehen. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gew?hr und Haftung für offene oder versteckte M?ngel. Nach dem Zuschlag k?nnen Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gefahr für Verlust, Besch?digung, Verwechslung geht mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. 3. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder ausserhalb der Reihenfolge auszubieten. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelm??ig wird um 10% gesteigert. Ein erkl?rtes Gebot bleibt bis zum Abschlu? der Versteigerung über die betreffende Katalog-Nummer wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein ?bergebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter (gem. § 158 BGB) auf die Dauer von sechs Wochen ab dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Erh?lt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird wirksam, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von sechs Wochen nach dem Tag der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnung best?tigt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. 4. Schriftliche Kaufvertr?ge werden vom Versteigerer gewissenhaft, ohne Extraberechnung, aber ohne Gew?hr ausgeführt. Schriftliche Bietauftr?ge müssen 1 Tag vor der Versteigerung eingegangen sein. Die gebotenen Preise beinhalten nicht das Aufgeld und die MwSt. Ma?geblich ist die Katalognummer, nicht die Bezeichnung des Gegenstandes. Jedes Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Der erteilte Bietauftrag ist unwiderruflich und verbindlich und hat Gültigkeit für die Auktion und den anschlie?enden Nach- und Freihandverkauf. Er erlischt 8 Wochen nach der Auktion. a) Telefonisches Mitsteigern auf bestimmte Objekte setzt bei den einzelnen Positionen jeweils einen Mindest-Katalogpreis von ? 750 voraus. Telefonische Gebote müssen vor der Auktion schriftlich best?tigt werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erkl?rt sich der Bieter mit der Aufzeichnung des Telefongespr?ches einverstanden. Sollte die telefonische Verbindung nicht zustande kommen oder die Verbindung w?hrend des Bietablaufs unterbrochen werden, so ist der Versteigerer bevollm?chtigt, bis zum im Katalog abgedruckten Sch?tzpreis für den Telefonbieter zu bieten. Der Versteigerer übernimmt keine Gew?hr für die Bearbeitung der Gebote. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonleitung oder ?bermittlungsfehler. 5. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich vor der Versteigerung eine Bieternummer geben zu lassen und Name und Adresse zu hinterlassen. Der Bieter hat in eigenem Interesse auf das ihm übergebene Nummernschild zu achten, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein ?bergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann ihn aber auch ohne Angabe von Gründen verweigern. Im Falle einer solchen Verweigerung des Zuschlages, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben, entscheidet das Los. 6. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenst?nden geht erst mit vollst?ndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den K?ufer über. Die Gefahr des zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung (gem. § 446, 447 BGB) des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den K?ufer über. 7. Gem. § 25a UStG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in H?he von 22%(incl. der auf das Aufgeld entfallenden gesetzlichen MwSt. von z. Zt. 16%) erhoben. Bei Einlieferungen aus Drittl?ndern, die mit Einfuhrumsatzsteuer belastet sind (Kennzeichnung durch* bei der Lot-Nr.), erfolgt die Fakturierung mit der Regelbesteuerung. 8. Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittl?nder wird dem K?ufer die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt. 9. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag f?llig und ist in bar einzuzahlen. Bei Erwerb durch schriftliches oder telefonisches Gebot wird die Forderung mit Zugang der Rechnung f?llig. Zahlungen sind in Euro an den Versteigerer zu leisten. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausl?ndischer W?hrung entgegenzunehmen. Nimmt er diese an, so gehen etwaige Kursverluste sowie Bankspesen zu Lasten des K?ufers. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der K?ufer auch ohne Mahnung für alle hieraus entstehenden Sch?den. Eine Stundung wird nicht gew?hrt. Bei Zahlungsverzug gilt die ab 1. Mai 2000 in Kraft getretene Neuregelung gem. § 288 Abs. 1 BGB. a) W?hrend oder mittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen ?berlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten . 10. Gegenst?nde, die nicht unverzüglich, sp?testens jedoch 10 Tage nach der Auktion bzw. 10 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung, sofern diese im Nachverkauf erworben wurden, abgeholt werden, k?nnen im Namen sowie auf Kosten des K?ufers bei einem Spediteur eingelagert werden. Eine Haftung für Besch?digung, Verlust oder Verwechselung lehnt der Versteigerer ab. Eine Versendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Erwerbers ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. 11. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland tr?gt der K?ufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsf?hig sind. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stadthagen. Es gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wichtiger Hinweis: Technische bedingt kann es Abweichungen in der Bildwiedergabe in Internet und Katalog kommen. Dies betrifft sowohl Kontrast, als auch Farbwiedergabe. Es wird daher empfohlen sich pers?nlich einen Eindruck der abgebildeten Objekte zu verschaffen.