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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN - Stand M?rz 2018
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert ?ffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Vermittler/Makler im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer beh?lt sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
2.1 Zieht ein Einlieferer einen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so ist er für die dem Auktionator entgangene Provision, berechnet nach dem Limit, respektive an den bereits eingegangenen Geboten, erstattungspflichtig. Wird ein Gegenstand ohne Limit eingeliefert, so betr?gt die Entsch?digung pauschal 10,00 % zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher H?he. Beiden Parteien steht jedoch der Nachweis eines h?heren oder geringeren Schadens offen. Wurden bereits gem?? des Auftrages Fotos gefertigt, so sind deren Kosten ebenfalls zu erstatten. Ggf. angefallene weitere Kosten, etwa für Gutachten, Expertisen etc. sind ebenfalls zu erstatten. Bis zur vollst?ndigen Erfüllung dieser Erstattungspflicht hat der Auktionator ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingelieferten Gegenstand.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenst?nde sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gew?hr und Haftung für offene und versteckte M?ngel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Besto?ungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zus?tzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Ma?e, Gewichte, Vollst?ndigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erw?hnt, wenn sie nach Auffassung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeintr?chtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten k?nnen einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Ver?nderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Ver?nderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Ver?nderungen. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enth?lt keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einsch?tzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Die Angaben im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschlie?lich der unverbindlichen Information. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen F?llen ist der tats?chliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion ver?ffentlichten oder sonst allgemein zug?nglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zus?tzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung ma?geblich. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beh?lt sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gem?lde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grunds?tzlich bei den Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten. Besch?digungen an der Rahmung k?nnen nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und Sachm?ngeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vors?tzlichem oder grob fahrl?ssigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, K?rper oder Gesundheit haben.
3.4 Alle Ansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH verj?hren ein Jahr nach der Versteigerung
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer l?sen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identit?tsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person von der Auktion auszuschlie?en. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. M?chte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er das 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelm??ig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erkl?rtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam.
6. W?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
7. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein ?bergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein h?heres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes h?heres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit. Auftr?ge für Schrift oder Telefongebote müssen zur ordnungsgem??en Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote k?nnen durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr aufgezeichnet werden.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht sogleich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollst?ndigem Zahlungseingang.
9. Pers?nlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) sofort nach erfolgtem Zuschlag an die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zu zahlen; Die Zahlung ausw?rtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger F?lligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als versp?tet. Das Aufgeld betr?gt 25% der Zuschlagsumme.
9.1 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in H?he von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder W?hrung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einl?sungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden k?nnen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der s?umige K?ufer für einen Mindererl?s gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlie?lich des Aufgeldes einzustehen hat.
9.2 Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenst?nde nur für Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollst?ndigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beh?lt sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Es gilt das dortige Recht; die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts (EKG) und das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufvertr?gen über bewegliche Sachen (EAG) finden keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
11. Verweigert der K?ufer Abnahme oder Zahlung oder ger?t er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der K?ufer ger?t 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu geh?ren auch ein etwaiger W?hrungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erl?schen die Rechte des K?ufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der K?ufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerl?s und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
12. In den Gesch?ftsr?umen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
13. Diese Versteigerungsbedingungen regeln s?mtliche Vereinbarungen zwischen dem K?ufer und der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. ?nderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.