1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt. 2. Die Versteigerung erfolgt in Euro; gesteigert wird jeweils um 5 bis 10%. 3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften und keine vereinbarte Beschaffenheit dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden. 4. Die Gegenst?nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden ohne Gew?hr und Haftung für offene oder versteckte M?ngel. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene M?ngelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln. 5. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen au?erhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. 6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein ?bergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erh?lt er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an den Limitbieter abgegeben werden. 7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erh?lt das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten. 8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Besch?digungen, Verwechslungen usw. auf den K?ufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und einem Aufgeld von 22%. Das Aufgeld versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt in H?he von 19%. Der gesamte Betrag ist sofort f?llig und in bar zu zahlen; bei schriftlichen Auftr?gen innerhalb von 10 Tagen oder nach Rechnungsdatum. Das ersteigerte Auktionsgut wird erst nach geleisteter Bezahlung ausgeh?ndigt. Das Eigentum geht nach vollst?ndiger Bezahlung auf den K?ufer über 10. Verweigert der K?ufer Abnahme oder Zahlung oder ger?t mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der K?ufer ger?t in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu geh?ren auch ein etwaiger W?hrungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erl?schen die Rechte des K?ufers aus dem ihm früher erteilten Zuschlag. Der K?ufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerl?s und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie ein Einlieferer eine Kommissionsprovision zu entrichten, die neben evtl. Transport- und Lagerkosten, Insertionskosten und evtl. anfallenden L?hnen für die Zuziehung von Hilfskr?ften vom Erl?s vorweg abzusetzen ist. Im übrigen ist der danach verbleibende Erl?s per Datum des tats?chlichen Zahlungseingangs auf die Schadenersatzforderung zu verrechnen. Die Kaufpreisforderung ist vom Tage des Zugangs der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab Verzugseintritt 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, und zwar auch dann, wenn Schecks oder Wechsel gegeben sind. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen; verlangt der Schadenersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch erloschen. 11. Die Abnahme der ersteigerten Gegenst?nde muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Besch?digungen oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages hat das Auktionshaus das Recht, die Objekte im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager- und Versicherungskosten in den eigenen R?umen einzulagern. Die Pauschale ist gr??enabh?ngig und reicht pro Objekte von EUR 1.- bis EUR 5.- t?glich. 12. In den Gesch?ftsr?umen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden. 13. Im Katalog sind die Richtpreise unverbindlich angegeben. 14. Kaufauftr?ge ausw?rtiger Interessenten k?nnen nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt werden, konkrete Angaben enthalten, und sp?testens einen Tag vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingehen. Die darin genannten Preise gelten als Limit für den Zuschlag; das Aufgeld und die Mehrwertsteuer werden zus?tzlich in Rechnung gestellt. Auftr?ge unbekannter Kunden k?nnen nur ausgeführt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen ist. 15. Der Versteigerungsauftrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand in Mahnsachen sowie für Handelsgesch?fte ist Saarbrücken. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wir hiermit nicht berührt. 16. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngem?? auch für den nachtr?glichen freih?ndigen Erwerb von Auktionsgut. 17. Kunst- und Sammlungsgegenst?nde werden mit 19% versteuert ( Neuregelung seit Januar 2014 ). Ausl?ndischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die MwSt nicht berechnet; ausl?ndischen Kunden aus Drittl?ndern au?erhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet. 18. Sollten Sie einen Versand durch unser Auktionshaus wünschen, teilen Sie uns das bitte mit dem Bietauftrag mit. Dem Bietauftrag folgt eine Versandeinwilligung diese muss unterschrieben sein und gilt somit als Versandauftrag, dieser findet sich unter unseren Versandbedinungen. Ihre Rechnung enth?lt die Versandkosten, sollten Sie eine andere Versandadresse wünschen teilen Sie uns dies rechtzeitig mit. Da der Versand ein Service unserseits ist, beziehen wir uns auf §447 BGB. Der Versand erfolgt ausschlie?lich im Auftrag und auf Risiko des Bieters. Die Kosten für Porto und Versand berechnen wir ausschlie?lich zum Selbstkostenpreis. 19. Bei Zahlungsverzug k?nnen unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - zu denen auch Rechtsverfolgungskosten geh?ren - Verzugszinsen in H?he des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in H?he des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der versp?teten Zahlung Schadenersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird. Der s?umige K?ufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf damit erl?schen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat für einen Mindererl?s und die durch den zus?tzlichen Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen. Auf einen eventuellen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch. 20. Eigenware ist gekennzeichnet ( eigener Vertrag ). 21. Der Ersteigerer übernimmt im Verh?ltnis zum Einlieferer die Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe zur H?lfte. Sie wird gem?? §26 Abs. 1 UrhG bei Ver?u?erung von Originalen eines Werkes der Bildenden Künste, an denen das Urheberrecht noch nicht erloschen ist, geschuldet. Sie wird separat ausgewiesen und - gegebenenfalls auch nachtr?glich – in Rechnung gestellt. 22. Es gelten unsere Versandbedingungen diese finden sie auf unsere Homepage sowie gerne auf Anfrage als Druckversion oder auch per Mail. 23. Der Verkauf von Elfenbein kann innerhalb der EU ohne EG Bescheinigung erfolgen, die Ausfuhr, den Versand ist ausserhalb EU L?nder nicht gestattet. Bitte beachten Sie vor Gebotsabgabe diesen Hinweis. Widerrufsbelehrung zum Erwerb von Auktionslosen im Nachverkauf bzw. von Marken, Belegen und sonstigen Stücken au?erhalb der Auktion Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist betr?gt vierzehn (14) Tage ab dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Bef?rderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Saarbrücker Kunst- und Auktionshaus, Dudweilerstr. 9, 66111 Saarbrücken, Telefon: 068195809366, Fax: 068195809363, Email: info@auktionshaus-saarbruecken.de) mittels einer eindeutigen Erkl?rung (z.B. m?glichst per eingeschriebenen Brief per Post, oder auch per Fax oder per Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k?nnen dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie?lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus?tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gew?hlt haben) unverzüglich und sp?testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte von uns berechnet (au?er evtl. Bankspesen). Wir k?nnen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder komplett zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall sp?testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, im Originalzustand und komplett an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.