Versteigerungsbedingungen
der Firma Kunstauktionen Nachtmann, Inhaber Christian Nachtmann
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Firma KUNSTAUKTIONEN NACHTMANN (im folgenden ?NACHTMANN“ oder ?Versteigerer“) versteigert ?ffentlich als Kommission?r im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber (im folgenden ?Kommittenten?). Ein Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht nicht. Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
2. Die Katalogpreisangaben sind Limitpreise (Limite).
3. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen sp?testens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand sowie die Katalognummer und den gebotenen Preis beinhalten. Gleiches gilt für Gebote per E-Mail, die auf dem Gebotsformular unterschrieben zu übermitteln sind. Das Gebot versteht sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt nur die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten tr?gt der Bieter das Risiko des Verbindungsaufbaus. Telefonbieter bieten den Limitpreis als Mindestgebot.
4. NACHTMANN beh?lt sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf und die Steigerung liegen im Ermessen von NACHTMANN. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
5. NACHTMANN kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein h?heres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat NACHTMANN ein rechtzeitig abgegebenes h?heres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann NACHTMANN bis zum Abschluss der Auktion nach ihrer Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen F?llen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet NACHTMANN dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein ?bergebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erh?lt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an einen Bieter, der das Limit oder h?her bietet, abgegeben werden.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Besch?digungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten tr?gt.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 24 % zuzüglich Mehrwertsteuer sowie einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben. Ab 01.01.1995 gilt Differenzbesteuerung. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag f?llig. W?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Mündliche Auskünfte ohne schriftliche Best?tigung sind unverbindlich.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an NACHTMANN zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingel?ster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet NACHTMANN nicht. Hat sich NACHTMANN mit unbarer Zahlung einverstanden erkl?rt, gehen alle dadurch ausgel?sten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des K?ufers. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom K?ufer geschuldeten Betr?ge herausgegeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den K?ufer bestehenden Forderungen von NACHTMANN vorbehalten. Der K?ufer kann gegenüber NACHTMANN nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des K?ufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in H?he von 2 % je angebrochenem Monat berechnet. NACHTMANN kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder ohne Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und davon unabh?ngig die Sache auf Kosten des Ersteigerers/K?ufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der s?umige K?ufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erl?schen, für den Ausfall. Zu einem neuen Gebot wird der K?ufer nicht zugelassen und hat keinen Anspruch auf einen Mehrerl?s.
11. Der K?ufer ist verpflichtet, seine Erwerbung innerhalb sieben Tagen nach der Auktion abzuholen. Danach kann NACHTMANN Verzugsschadenersatz verlangen mit der Ma?gabe, dass sie den Gegenstand nochmals versteigern und ihren Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des K?ufers bei NACHTMANN, die berechtigt ist, eine Versicherung zu Lasten des K?ufers abzuschlie?en oder sonstige wertsichernde Ma?nahmen zu ergreifen oder den Gegenstand im Namen und auf Rechnung des K?ufers bei einem Dritten einzulagern. Bei Selbsteinlagerung durch NACHTMANN wird diese die Zahlung eines für gewerbliche Speditionen üblichen Lagerentgelts zzgl. Bearbeitungskosten verlangen. Jeder Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des K?ufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden und ohne Gew?hr und Haftung von NACHTMANN für offene und versteckte M?ngel sowie Zuschreibungen. Die Katalogangaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinne der §§ 434 ff. BGB und dienen ausschlie?lich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchg?ngig erw?hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen.
13. NACHTMANN verpflichtet sich jedoch, bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verj?hrungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, ihre Rechte gegenüber dem Einlieferer, n?tigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet NACHTMANN dem K?ufer ausschlie?lich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem K?ufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im ?brigen ist eine Haftung von NACHTMANN wegen M?ngeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Besch?digung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern NACHTMANN nicht vors?tzlich oder grob fahrl?ssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im ?brigen gilt Ziffer 12.
15. Es gilt ausschlie?lich deutsches Recht. Das UN-?bereinkommen über Vertr?ge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) wird ausgeschlossen. München wird als Zahlungs- und Erfüllungsort sowie ausschlie?licher Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass
a) die Vertragspartner Kaufleute im Sinne des HGB sind;
b) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gew?hnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gew?hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist;
c) der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.
16. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n?chsten kommt.
17. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachtr?glichen freih?ndigen Verkauf von Gegenst?nden durch NACHTMANN an einen Erwerber.