Kabinett Auktionshaus & Antiquit?ten GmbH
Allgemeine Gesch?fts- und Versteigerungsbedingungen
Mit pers?nlicher, schriftlicher, telefonischer Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme per Internet werden die folgenden Bedingungen anerkannt.
Grundlagen der Versteigerung
1.1. Die Kabinett Auktionshaus & Antiquit?ten GmbH (im Folgenden auch Versteigerer) versteigert im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (im Folgenden auch Einlieferer). Die Versteigerung ist ?ffentlich und erfolgt freiwillig.
1.2. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte sind gebraucht. Sie werden ab ihrem Standort in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden.
2.Vorbesichtigung, Katalog, Gew?hrleistung
2.1. Alle Versteigerungsobjekte werden im Rahmen der Vorbesichtigung gezeigt und sind dann für eingehende Prüfung zug?nglich. Die Gegenst?nde k?nnen und sollten vor der Versteigerung zu den angegebenen Terminen der Vorbesichtigung genau angesehen und geprüft werden. Nach erfolgtem Zuschlag werden Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt und jede Gew?hrleistung ist, soweit gesetzlich zul?ssig, ausgeschlossen. In den Gesch?ftsr?umen des Auktionshauses sowie bei der Versteigerung haftet jeder Besucher für jeden durch ihn verursachten Schaden an den Versteigerungsobjekten bzw. der Einrichtung.
2.2. Vor der Versteigerung erscheint ein Katalog. Die Abbildungen dienen nur der Orientierung für den K?ufer und sind weder für den Zustand des Gegenstandes noch für dessen Eigenschaften ma?geblich. Sowohl die Katalogbeschreibungen als auch die entsprechenden Angaben im Internet sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, gelten jedoch nicht als zugesicherte Eigenschaften. Sie beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung allgemein zug?nglichen Erkenntnissen sowie auf Angaben des Einlieferers und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenst?nde. Sie sind grunds?tzlich als Meinungs?u?erungen und nicht als Tatsachenbehauptungen anzusehen und stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Das Gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenst?nde beim Aufruf. Beeintr?chtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Fall angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Farbabbildungen k?nnen vom Original abweichen. Das Auktionshaus beh?lt sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte ?bersetzungen der Katalogtexte.
Auktion, Zuschlag, Bieternummer, Gebote
3.1. Der Versteigerer beh?lt sich vor, Nummern au?erhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
3.2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Sch?tzpreise und dienen als Orientierung für den Verkehrswert der Objekte ohne Gew?hr für die Richtigkeit. In der Regel wird um 10% gesteigert, wenn der Auktionator es nicht anders entscheidet.
3.3. Personen, die mitbieten m?chten, erhalten gegen Vorlage des Lichtbildausweises und nach der Zulassung eine Bieternummer. Dies ist vor und w?hrend sowohl der Vorbesichtigung, als auch der Auktion m?glich. Das Auktionshaus beh?lt sich vor, eine zeitnahe Bankreferenz anzufordern. Die Zulassung zur Teilnahme ist nur nach Erhalt der Best?tigung (für Saalbieter) bzw. nach Zustimmung des Versteigerers per E-Mail (bei schriftlicher Anmeldung) gültig. Der Versteigerer kann die Zulassung verweigern. Nur unter der Bieternummer abgegebene Gebote werden berücksichtigt. Der Bieter ist pers?nlich haftbar und haftet auch für die missbr?uchliche Benutzung seiner Bieternummer.
3.4. Wenn der Bieter zum ersten Mal an der Auktion teilnimmt, muss seine Anmeldung für die Zulassung sp?testens 48 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich erfolgen.
3.5. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Wenn der Bieter sich als Vertreter an der Auktion beteiligen m?chte, so hat er dies 48 Stunden vor Versteigerungsbeginn dem Versteigerer mitzuteilen und den Namen, die Anschrift und eine Vollmacht seines Auftraggebers anzugeben bzw. vorzulegen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
3.6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein h?heres abgegeben wird. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Er kann sich den Zuschlag auch vorbehalten, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut anbieten, wenn ein rechtzeitig (d.h. vor dem Hammerschlag) abgegebenes h?heres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3.7. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande und verpflichtet zur Abnahme. Besitz und Gefahr gegenüber jeglicher Schadens gehen bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über, das Eigentum erst mit der Zahlung des gesamten Kaufpreises.
3.8. An der Auktion kann man pers?nlich im Saal, über Internet oder durch Gebot in Abwesenheit teilnehmen. Telefonisch kann bei Objekten mit einem Wert ab ca. 150,- Euro mitgeboten werden. Um in Abwesenheit bieten zu k?nnen, muss das Formular für einen Bieterauftrag ausgefüllt werden und dem Auktionshaus zur ordnungsgem??en Bearbeitung 24 Stunden vor Beginn der Auktion vorliegen. Für sp?ter eingegangene schriftliche Gebote wird keine Berücksichtigungsgarantie gegeben. Das schriftliche Gebot ist nur nach Erhalt der Eingangsbest?tigung des Versteigerers per E-Mail gültig. Der Bieter ist für den Zugang beweispflichtig. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur in dem Umfang ausgesch?pft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für das selbe Versteigerungsobjekt ein, erh?lt das zuerst eingetroffene den Zuschlag, wenn kein h?heres Gebot abgegeben wird.
Mit Einreichung des Bieterauftrages erkl?rt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann.
Um über das Internet mitbieten zu k?nnen, muss der Bieter sich bei einer unserer Partner-Websites registrieren. Für das Bieten im Internet kann, je nach Anbieter, eine zus?tzliche Gebühr für den Bieter anfallen.
3.9. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzvertr?gen findet bei Telefon- und Internetgeboten keine Anwendung.
Kaufpreis, F?lligkeit, Abholung
4.1. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag f?llig und setzt sich zusammen aus Hammerpreis und Aufgeld (23% vom Hammerpreis inkl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Zt. 19%). Kunstwerke, für die nach dem Folgerecht (Droit de Suite) entsprechende Abgaben abgeführt werden müssen, sind im Katalog mit * gekennzeichnet. Für diese Lose wird beim Verkauf eine Gebühr in H?he von 4 % auf den Hammerpreis bis € 50 000 erhoben.
Die Rechnung kann bar, per ?berweisung oder mit Kreditkarte beglichen werden.
4.2. Bei Geboten über externe Internetplattformen erh?ht sich der Kaufpreis um die dort anfallende Gebühr.
4.3. Bieter, die über Invaluable an der Auktion teilnehmen und Lose erwerben, stimmen zu, dass ihre bei der Internetplattform hinterlegte Kreditkarte nach einer Frist von 4 Werktagen nach Rechnungsstellung mit dem Rechnungsbetrag belastet werden kann.
4.4. Bei Zahlungen mit PayPal wird eine Servicepauschale in H?he von 4,5% des Rechnungsbetrages erhoben.
4.5. W?hrend oder unmittelbar nach einer Live-Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Prüfung wegen hoher Belastung der Mitarbeiter und, falls n?tig, einer Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
4.6. Die Zahlung (in Euro) muss binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei dem Versteigerer eingehen. Danach tritt Verzug ein. Das ersteigerte Objekt wird nach Beendigung der Versteigerung und nur nach vollst?ndigem Erhalt des Rechnungsbetrages ausgeh?ndigt. Die Entgegennahme muss sp?testens 14 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen. Die darüberhinausgehende Aufbewahrung erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers.
4.7. Bei Zahlungsverzug werden dem K?ufer Verzugszinsen in H?he des banküblichen Zinssatzes für Dispokredite - mindestens jedoch 0,1% pro Tag - auf den Kaufpreis berechnet, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche. Im ?brigen kann das Auktionshaus, für seinen Auftraggeber handelnd, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Damit erl?schen alle Rechte des K?ufers an dem ersteigerten Gegenstand. Der Versteigerer ist nach Erkl?rung des Rücktritts berechtigt, vom K?ufer Schadensersatz zu verlangen. Dieser umfasst insbesondere das ihm entgangene Entgelt (Kommission und Aufgeld), sowie alle bis zur Rückgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Objektes anfallenden Transport-, Lager- und Versicherungskosten. Das Auktionshaus hat das Recht, den s?umigen K?ufer von künftigen Versteigerungen auszuschlie?en.
4.8. Falls Bieter ihre ersteigerten Gegenst?nde zugeschickt haben m?chten, so muss das bereits bei der Zulassung auf einem Formular beantragt werden. Der Versand erfolgt ausschlie?lich auf Kosten und Risiko des Ersteigerers.
Haftung, Sachm?ngel
5.1. Der Versteigerer haftet nicht für Sch?den im Zusammenhang mit der Abgabe von mündlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen oder den Betrieb von Telefon-, Fax- oder Datenleitungen sowie für ?bermittlungs-, ?bertragungs- oder ?bersetzungsfehler im Rahmen der benutzten Kommunikationsmittel oder seitens der für die Entgegennahme und Weitergabe eingesetzten Mitarbeiter. Für Missbrauch durch unbefugte Dritte wird nicht gehaftet.
5.2. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte M?ngel und jede Gew?hrleistung ist, soweit gesetzlich zul?ssig, ausgeschlossen. Es verpflichtet sich jedoch, bei unverzüglich vorgetragenen und begründeten M?ngelrügen innerhalb einer Verj?hrungsfrist von 12 Monaten ab dem Zuschlag, und wenn der K?ufer die Rechnung des Auktionshauses vollst?ndig bezahlt hat, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer wahlweise entweder an den K?ufer abzutreten oder sie gegenüber dem Einlieferer selbst geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem K?ufer den Kaufpreis samt Aufgeld Zug um Zug gegen Rückgabe des Objekts. Darüber hinaus gehende Forderungen und Ansprüche der K?ufer auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vors?tzlichem oder grob fahrl?ssigem Handeln oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Versteigerer beruhen, oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, K?rper oder Gesundheit haben. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Auktionsteilnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Sonstige Bestimmungen
6.1. Vorstehende Bedingungen gelten sinngem?? auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt.
6.2. Eine besondere M?glichkeit des Nachverkaufs bieten wir über die Funktion Buy Now auf www.invaluable.com. Dort k?nnen nicht versteigerte Objekte für festgelegte Preise gekauft werden. Dabei wird kein Aufgeld berechnet. Zum Kaufpreis werden lediglich die Vermittlungsgebühr von Invaluable in H?he von 5%, ggf. das Entgelt für die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters und die Kosten der Versendung hinzugerechnet.
6.3. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Alle ?nderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
6.4. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Vertr?ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Es gilt ausschlie?lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, den 08.07.2019