竞价区间 加价幅度
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buyer pays shipping cost
Important Information Buyer's premium: 23 % Additional premium for online purchases: 3 % plus 19 % VAT Terms & Conditions 1. Die Versteigerung wird von der Auktionshaus K?nigstein GmbH (?Auktionshaus“) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Die Kaufvertr?ge werden zwischen Einlieferer und K?ufer vermittelt. Dies gilt nicht für gesondert gekennzeichnete Eigenware. Codenummern bei den Objektbeschreibungen weisen den fremden Einlieferer aus. 2. Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben des Einlieferers. Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für erg?nzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt dem Auktionshaus vorbehalten, Katalogangaben unmittelbar vor der Auktion zu berichtigen. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Besch?digungen werden im Auktionskatalog nur erw?hnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeintr?chtigen. Katalogabbildungen oder Internetabbildungen sind aus technischen Gründen bezüglich der Farben nicht verbindlich. 3. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gew?hrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene M?ngelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. M?ngel müssen innerhalb eines Jahres nach ?bergabe gerügt werden. Ein Annahmeverzug des K?ufers steht der ?bergabe gleich. Eine Rückabwicklung l?sst den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt. 4. Bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer verbindlich. 5. Der Aufruf erfolgt zu dem im Katalog abgedruckten Preis (Limit). Ist kein Limit angegeben (o.L.), beginnt der Aufruf mit einem vom Versteigerer bestimmten Preis. Gebote k?nnen pers?nlich im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag), telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Das Auktionshaus übernimmt keine Gew?hr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen. Gesteigert wird in der Regel in Schritten von ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des h?chsten Gebotes ein ?bergebot nicht abgegeben wird. In der Versteigerung geschlossene Kaufvertr?ge k?nnen nicht nach Fernabsatzrecht widerrufen werden, auch wenn sie ausschlie?lich über Telekommunikation geschlossen wurden. 6. Der Versteigerer kann Katalogpositionen vereinen, trennen, au?erhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen. 7. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und zur Abnahme des Auktionsgutes. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 8. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird unwirksam, wenn w?hrend oder nach der Auktion ein h?heres Angebot abgegeben wird und dieses den Zuschlag erh?lt. 9. Aufgeld: Der Zuschlagspreis ist der Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 20 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % (nur auf das Aufgeld) erhoben. Dies ergibt ein Gesamtaufgeld von 23,8 %. 10. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung f?llig. Es besteht Verzug, wenn der K?ufer 14 Tage nach F?lligkeit nicht bezahlt und dies zu vertreten hat. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis mit 5 % über dem gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug kann das Auktionshaus nach Setzen einer Nachfrist namens des Einlieferers vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. 11. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskr?ftig festgestellt. 12. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit beschr?nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef?hrdet) und Verzugssch?den. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelm??ig vorhersehbaren Schaden begrenzt. 13. Das Auktionsgut wird erst nach vollst?ndiger Bezahlung übergeben und übereignet. Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr und im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Versandkosten werden gesondert berechnet. Zur Versendung ist der Versteigerer nicht verpflichtet. 14. Freih?ndiger Verkauf: Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freih?ndigen Verkauf, bei dem im Fall des Fernabsatzes aber ein Widerrufsrecht besteht. 15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Objekte des Dritten Reichs werden allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ?hnlichen Zwecken versteigert. 16. Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Auktionshauses. 17. Ist der K?ufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschlie?licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gesch?ftssitz. 18. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden vorrangig sind. Das UN-Abkommen über Vertr?ge des internationalen Warenkaufs ist ausgeschlossen. 19. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegennehmen.