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buyer pays the shipping fee
Terms & Conditions
Auktionsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion pers?nlicher, schriftlicher und telefonischer Art, oder als Live-Bieter werden folgende Bedingungen anerkannt:
Abs. 1 Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in fremden Namen und für fremde Rechnung, soweit nicht eigene - besonders gekennzeichnete Ware - angeboten wird.
Abs. 2 Es wird in Euro gesteigert gegen Barzahlung, EC-Karte oder ?berweisung innerhalb einer Woche.
Abs. 3 Der Ausruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limit. Es wird um ca. 10 % des jeweils letzten Gebotes gesteigert. Die Teilnahme ist nur mit einer Bieternummer m?glich, die an der Kasse ausgegeben wird.
Abs. 4 Der Versteigerer hat das Recht, Nummern au?erhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.
Abs. 5 Der Versteigerer hat das Recht, Zuschl?ge zu verweigern oder aufzuheben. Ein Anspruch des Bieters auf ein Anwartschaftsrecht bei einem bestimmten Los oder die Erteilung des Zuschlages besteht nicht.
Abs. 6 Die abgegebenen Gebote (schriftliche oder elektronische Vorgebote / Gebote) sind bindend und k?nnen nicht widerrufen werden. Der Bieter ist gem?? §145 BGB an den Antrag gebunden. In der Regel werden Untergebote nur in H?he von maximal 10% des Limitpreises akzeptiert.
Abs. 7 Das Mitbieten per Telefon ist nur für Lose ab einem Limitpreis von 150 € m?glich. Ferner akzeptiert der Telefonbieter den im Katalog angegebenen Limitpreis als Mindestgebot, welches bereits durch die Best?tigung des Gebotes und die Annahme als Telefonbieter durch unser Auktionshaus als bindendes Gebot gilt, auch wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufes nicht erreichbar war.
Abs. 8 Bei Losen mit einem niedrigeren Limitpreis muss zuvor mindestens 150 € bindend geboten werden, um als Telefonbieter berücksichtigt zu werden.
Abs. 9 Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung w?hrend der Auktion besteht nicht!
Abs. 10 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des ersteigerten Objektes. Zugeschlagen wird dem h?chsten Gebot, wenn nach dreimaligem Wiederholen kein ?bergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann vor dem Zuschlag Sicherheiten und entsprechende Referenzen verlangen. Entstehen w?hrend der Auktion Streitfragen über den Zuschlag bzw. das h?chste Gebot, wird das Versteigerungsobjekt noch einmal ausgerufen. Bei gleich schriftlichen Geboten entscheidet das niedrigere Eingangsdatum. Ausl?ndischen K?ufern innerhalb der Europ?ischen Gemeinschaft wird die Umsatzsteuer nicht berechnet, wenn bei Auftragserteilung die ID-Nummer des K?ufers genannt wurde. K?ufern au?erhalb der EG wird die Umsatzsteuer nur bei Versand durch uns nicht berechnet.
Abs. 12 Mit dem Zuschlag geht jegliche Sachgefahr, d.h. insbesondere die Gefahr des Verlustes, der Besch?digung und der Zerst?rung auf den K?ufer über. Das Eigentum wird erst nach vollst?ndiger Zahlung des Kaufpreises, bestehend aus Zuschlagpreis und Aufgeld nebst Mehrwertsteuer sowie etwaigen Transport- und Versicherungskosten übertragen. Die Auslieferung erfolgt demzufolge erst nach vollst?ndiger Zahlung von Kaufpreis und Transport sowie Versicherungskosten.
Abs. 13 Wird nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Versteigerer unter Setzung einer zweiw?chigen Nachfrist erneut zur Zahlung auffordern und wenn er dies schriftlich angekündigt hat, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig ver?u?ern oder versteigern. Der K?ufer haftet in diesen F?llen für jeglichen dem Versteigerer bzw. seinem Auftraggeber entstehenden Schaden. Auf etwaigen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot im Rahmen der erneuten Versteigerung wird er nicht zugelassen.
Abs. 14 Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Altersbedingte M?ngel, Besitzvermerke, Exlibris, Stempel, Namenseintragungen usw. werden in der Regel nicht gesondert vermerkt. Mehrb?ndige Werke, insbesondere Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne katalogisiert. Auch wird bei Konvoluten ein Erhaltungszustand nicht angegeben. Eine Rückgabe ist nicht m?glich. S?mtliche zur Versteigerung gelangten Gegenst?nde k?nnen vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gew?hr für Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollst?ndigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenst?nde, auch für nicht erkennbare M?ngel. Für Funktionsf?higkeit und Sicherheit von elektrischen Ger?ten wird keine Haftung übernommen. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem?? §§459 ff BGB.
Abs. 15 Nach erfolgtem Zuschlag k?nnen Zuschreibung und Erhaltungszustand nicht beanstandet werden. Soweit Werke unvollst?ndig sind, kann dies innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Sendung geprüft werden. Sp?tere diesbezügliche Rügen werden nicht berücksichtigt.
Abs. 16 Aufbewahrung und Versand des Versteigerungsgutes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K?ufers, Kosten für Porto, Versicherung und Verpackung werden zus?tzlich berechnet. Die Warenausgabe unmittelbar nach der Auktion an Bieter oder an beauftragte Speditionen, erfolgt ohne Verpackungsmaterial, d. h. die Ware wird in der Regel unverpackt übergeben. Sollte der vom Auktionshaus angegebene Versandweg / Versandkosten dem Bieter nicht zusagen, muss er den Transport selber organisieren. Hierbei gilt zu beachten, dass der Bieter ab Gebotsabgabe für den Transport / Abholung der Ware selber verantwortlich ist und die durch das Auktionshaus berechneten Versandkosten nur ein unverbindliches Angebot darstellen! Gerahmte Grafiken bzw. Kunstwerke werden wegen des Transportrisikos ohne Glas und Rahmen versandt. Der K?ufer tr?gt einen etwaigen Schaden, falls er dennoch den Versand mit Glas und Rahmen wünscht, sofern nicht der Versteigerer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mindestens grob fahrl?ssig handelten. Die Haftung des Versteigerers für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen wird für F?lle leichter Fahrl?ssigkeit ausgeschlossen. Das Aufgeld betr?gt 25 % incl. MwSt. (Aufgeld = Vergütung für den Auktionator). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die übrigen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten m?glichst nahe kommt.
Abs. 17 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschlie?lich zur staatsbürgerlichen Aufkl?rung, zu Kunst- Wissenschafts- Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorg?nge.
Abs. 18 Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von
21,01 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (gesamt 25%) erhoben. Da die MwSt. nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt. - Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht m?glich.
For our english speaking customers: The hammer price is a net price, to which a buyer?s premium of 21,01% is added. To the buyer?s premium a value added tax of 19% is added, resulting in a total buyer?s premium of 25%. The value added tax is payable on the buyer?s premium only and is non-refundable in case the goods are exported.
Abs. 19 Vorstehende Bedingungen gelten sinngem?? auch für den freien Verkauf u. weitere Dienstleistungen
Abs. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Scheck- und Wechselklagen, ist Rheine.
Der Versteigerer