Bronze, Thailand, 1. H?lfte 20. Jhd., Buddha im Lotussitz, Korpus gefüllt, H 44 cm x B 24 cm x T 17 cm, Abrieb, Gebr. Bronze, Thailand, 1st half of the 20th century, Buddha in the lotus position, body filled, H 44 cm x W 24 cm x D 17 cm
Terms and Conditions VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AGB
1. Sebastian Marzeion - Antikauktion Krefeld (im folgenden Versteigerer) versteigert ?ffentlich als Kommission?r im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Der Versteigerer hat in allen R?umlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht und beh?lt sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlie?en. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren.
3. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen, trennen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, au?erhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.
4. Alle Versteigerungsobjekte k?nnen vor der Auktion und an Vorbesichtigungstagen ausreichend begutachtet und geprüft werden. Die Beschreibung im Katalog dient lediglich der Information und ist keine zugesicherte Eigenschaft, insbesondere hinsichtlich auf Beschaffenheit und Vollst?ndigkeit. Eine ausführliche Zustandsbeschreibung des Objektes wird im Katalog nicht erw?hnt, sofern keine deutlichen Besch?digungen am Objekt vorhanden sind. Die Gegenst?nde sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Technische und elektronische Objekte werden nicht auf Funktionalit?t geprüft. Anfragen zum Zustandsbericht müssen rechtzeitig vor Auktionsbeginn erfolgen.
5. Der Ausruf beginnt mit dem Limitpreis und wird in der Regel in 10% Schritten gesteigert, jedoch mindestens in 10,- EUR Betragschritten. Schriftliche Gebote werden mit dem n?chst niedrigstem Gebotschritt geboten, solange ein ?bergebot erfolgt.
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, sofern kein h?heres Gebot gegeben wird. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber über.
7. Der Versteigerer kann im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich ein Gebot abgeben und