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Mail Boxes Etc. will take care of packaging and shipping and will write a separate invoice for their services (usually by email).
Durch Abgabe eines mu?ndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes über eine Auktions-Platform erkennt der K?ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenu?ber Versteigerer und Verk?ufer an. Sie gelten entsprechend fu?r den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.
1. Die Versteigerung aller Gegenst?nde erfolgt ?ffentlich und freiwillig im Namen und fu?r Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion Ausku?nfte u?ber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fu?r etwaige Verbindlichkeiten des Verk?ufers die selbstschuldnerische Haftung u?bernimmt.
2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte Gegenst?nde. Fu?r offene oder versteckte M?ngel jeder Art u?bernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gew?hrleistung. Dem K?ufer ist aber die M?glichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung s?mtliche Gegenst?nde gru?ndlich und umfassend zu pru?fen. Expertisen k?nnen jederzeit eingesehen werden, ohne dass fu?r deren Richtigkeit gehaftet wird. Daru?ber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen u?ber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gef?hrdet wird. Der Bieter erwirbt die Gegenst?nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gew?hrleistungsanspru?che gegenu?ber Versteigerer und Verk?ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fu?r Beschaffenheit und Zuschreibung, k?nnen mithin nicht mehr beru?cksichtigt werden. Schriftliche wie mu?ndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die F?lle grober Fahrl?ssigkeit und Vorsatzes beschr?nkt. Für Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem?? § 312 d BGB.
a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese Gegenst?nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer pers?nlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden beh?lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter müssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten.
4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der H?he nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des H?chstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von Gru?nden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zuru?ckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zuru?ckgenommen werden bei Zweifeln daru?ber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot u?bersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fu?r die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige Ver?u?erungen des Loses auszuschlie?en. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot.
5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 50,- m?glich. Bei geringeren Betr?gen haben Kunden die M?glichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. Fu?r das Zustandekommen einer Telefonverbindung u?bernimmt das Auktionshaus keine Gew?hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten mu?ssen bis sp?testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.
6. Der Zuschlag verpflichtet den K?ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des v?lligen Verlustes oder der Besch?digung des Gegenstandes auf den K?ufer u?ber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in F?llen grober Fahrl?ssigkeit oder Vorsatzes.
7. Der K?ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 21%iges Aufgeld zuzu?glich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 24,99%. Fu?r die H?he des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll ma?gebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per ?berweisung erfolgen.
8. Das Eigentum an den erworbenen Gegenst?nden geht erst nach v?lliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den K?ufer u?ber. Erst danach kann der K?ufer die ?bergabe der erworbenen Gegenst?nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollst?ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgeh?ndigt--insbesondere bei Scheckzahlung--, so erfolgt dies unter ausdru?cklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschlie?lich verl?ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung s?mtlicher bei Weiterver?u?erung, Zerst?rung oder Besch?digung der Kaufsache erworbenen Anspru?che des K?ufers an den Verk?ufer, die durch vollst?ndige Zahlung des Kaufpreises aufl?send bedingt ist.
9. Anwesende Bieter kaufen grunds?tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erkl?rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollst?ndigen Erfu?llung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.
10. Werden die ersteigerten Gegenst?nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die f?llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollst?ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erfu?llung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterfu?llung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen Gegenst?nde auf Kosten des K?ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfu?llung, so darf er auf Kosten des K?ufers die Gegenst?nde noch einmal versteigern nach Ma?gabe der jeweils gu?ltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschlie?end frei verkaufen. In diesem Fall haftet der K?ufer daru?ber hinaus fu?r einen etwaig anstehenden Mindesterl?s samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerl?ses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Ma?nahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen Gegenst?nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit Erfu?llung s?mtlicher Anspru?che. Fu?r nicht fristgerechte Abholungen von M?beln und gr??eren Objekten wird eine Lager-Gebu?hr in H?he von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den K?ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdru?cklichen Wunsch des K?ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom K?ufer direkt an den Spediteur gezahlt.
11. Im Falle des Verzuges hat der K?ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % u?ber dem jeweils gu?ltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines daru?ber hinausgehenden Schadens.
12. Erfu?llungsort ist Hamburg. Im Verh?ltnis zu Vollkaufleuten sowie ?ffentlich-rechtlichen Personen und Sonderverm?gen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt fu?r K?ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschlie?lich nach deutschem Recht.