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buyer pays shipping cost
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Geltung der AGB. Mit der pers?nlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme via Tele?kommunikation und mit der Einlieferung von Gegenst?nden zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch für den freih?ndigen Nachverkauf gelten.
2. Versteigerung für den Auftraggeber. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber mit Ausnahme der Eigenware, die durch keine in Klammern gesetzten Ziffern gekennzeichnet ist. Mit den Ziffern in der Klammer wird der Besitzer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.
3. Beschreibung der Auktionsgegenst?nde. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, es wird jedoch keine Garantie für Richtigkeit der Beschreibungen übernommen. Das gilt insbesondere für Angaben über Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Im Zweifel gilt der Katalogtext vor einer Abbildung. Ist ein Werk einem Künstler nur ?zugeschrieben“, steht gerade nicht fest, dass es auch von diesem stammt. Die Zustandsbeschreibungen von Objekten in allen Auktionen sind nur als Anhaltspunkte für wichtige Besch?digungen gedacht. Das Fehlen von Hinweisen besagt nicht, dass sich ein Gegenstand in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern oder M?ngeln ist. Der Versteigerer beh?lt sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu erg?nzen. Das kann insbesondere durch Berichtigung des im Internet ver?ffentlichen Katalogtextes oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes geschehen. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Beschreibungen im gedruckten Katalog. Auch alle anderen Angaben des Versteigerers und seiner Angestellten über den Zustand der Versteigerungsgegenst?nde, Bezeichnungen, Zuschreibungen, Ma?e, Gewicht, Vollst?ndigkeit usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ebenfalls ohne Gew?hr und ohne Garantie für die Richtigkeit. Es wird bei allen Auktions?gegenst?nden gebeten, sich selbst vom Zustand zu überzeugen oder, wenn dies nicht m?glich ist, nachzufragen. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion und falls zug?nglich w?hrend der Ausbietung besichtigt und geprüft werden.
4. Ausschluss der Gew?hrleistung. Die Versteigerungsgegenst?nde sind gebraucht und werden unter Ausschluss der Gew?hrleistung nach § 437 Nr. 1, 2 und 3 zweite Alternative BGB so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. Die Haftung nach Punkt 19 bleibt unberührt.
5. Rückabwicklung in besonderen F?llen. Weist der K?ufer jedoch innerhalb von vier Wochen ab Auktionsdatum nach, dass tats?chliche Angaben über den versteigerten Gegenstand in wesentlichen Punkten unrichtig waren, nehmen wir den Gegenstand gegen Kaufpreisrückerstattung zurück. Nach Ablauf dieser 4-Wochen-Frist ist der Versteigerer bis zu drei Jahre nach der Versteigerung noch berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers rückabzu?wickeln und dem K?ufer gegen Rückgabe des versteigerten Gegenstandes den Kaufpreis zu erstatten, wenn tats?chliche Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig waren, wird dies grunds?tzlich aber nur bei Ein?verst?ndnis des Einlieferers tun. Der Ein?lieferer hat, soweit der Erl?s bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer für die Rückabwicklung wieder zur Verfügung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag auf eine Reklamation hin rückg?ngig zu machen, unterrichtet er den Einlieferer davon; eine Absendung an die dem Versteigerer letzte bekannte Anschrift genügt. Die Rückab?wicklung unterbleibt, wenn der Einlieferer einer Rückabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung widerspricht. Der K?ufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, um sein Verlangen durchzusetzen.
6. Erteilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein h?heres Gebot abgegeben wird. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein h?heres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleich lautenden schriftlichen Geboten erh?lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der H?chstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der n?chsten Versteigerungs-Nr., zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder den Zuschlag verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten vor der Auktion erbringen k?nnen. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames ?bergebot führt nicht zum Erl?schen des vorangegangenen Gebotes.
7. Schriftliche und telefonische Gebote. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Versteigerungs-Nr. erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelm??ig zu erreichen ist. Das Gebot beschr?nkt sich ausschlie?lich auf die angegebene Versteigerungs-Nr. (Katalog-Nr. geht vor Text). Diese ist auch dann ma?geblich, wenn eine Bezeichnung im Text abweicht. Schriftliche Gebote werden von dem Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf der gewünschten Versteigerungs-Nr. angerufen wird. Dies geschieht nur für Objekte mit einem Limit ab 150,00 Euro. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige des Bieters, die sp?testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingeht. Mit dieser Anzeige gilt ein Gebot in H?he des im Katalog angegebenen Auktionslimits als abgegeben, bei Auktionen ohne Limit ein Gebot von 150,00 €. Dieses Gebot gilt auch dann, wenn der Bieter zum Zeitpunkt der Versteigerung nicht mehr erreichbar ist. Alle Gebote sind bindend und k?nnen nicht annulliert oder in der H?he reduziert werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung telefonischer oder schriftlicher Gebote besteht nicht. Der Versteigerer kann schriftliche oder telefonische Gebote wegen Zweifel an Zuordnung, Identit?t oder Ernsthaftigkeit, aber auch aus technischen oder organisatorischen Gründen unberücksichtigt lassen.
8. Pflichtangaben der Bieter. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt, auch wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zus?tzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Der Auktionator ist berechtigt, zus?tzliche Informationen als Sicherheiten anzufordern, wie z.B. die Kopie eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sowie Angaben zu einer gültigen Kreditkarte. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er erh?lt zum Mitbieten eine Bieternummer und ist für eventuellen Missbrauch verantwortlich. Neukunden müssen vor Beginn der Auktion ein Bargelddepot oder eine aktuelle Bonit?tsbest?tigung ihrer Bank vorlegen.
9. Durchführung der Versteigerung. Die Versteigerungs-Nr. ist die Nummer, unter der die Gegenst?nde in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Versteigerungs-Nummern zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuziehen oder unter Vorbehalt (UV- Zuschlag) zu versteigern. Ein UV-Zuschlag kann ohne Rücksprache mit dem Einlieferer auch dann erfolgen, wenn ein Dritter geltend macht, Eigentümer des versteigerten Gegenstandes zu sein. Der Versteigerer ist in diesem Fall berechtigt, die Eigentumslage zu kl?ren und den Gegenstand zu verwahren, bis darüber Einvernehmen erzielt oder eine vollstreckbare oder rechtskr?ftige Entscheidung vorliegt. Die für die Kl?rung und Verwahrung entstehenden Kosten tr?gt, soweit darüber nicht anders entschieden ist, der Einlieferer.
Ein sp?ter abgegebenes Gebot muss das bisherige H?chstgebot um einen Mindestbetrag übersteigen, weshalb die Gebote in Schritten gesteigert werden:
Bei Geboten bis 100,00 € in Schritten von 5,00 €,
bis 200,00 € in Schritten von 10,00 €,
bis 500,00 € in Schritten von 20,00 €,
bis 1.000,00 € in Schritten von 50,00 €,
bis 2.000,00 € in Schritten von 100,00 €,
bis 5.000,00 € in Schritten von 200,00 €,
bis 10.000,00 € in Schritten von 500,00 €
und ab 10.000,00 € in Schritten von 1.000,00 €.
10. Unter Vorbehalt und Nachverkauf. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf ver?u?ert werden. Gebot mit UV-Zuschl?gen sind für Bieter 6 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit erfolgen. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erstellt. Ein Widerrufsrecht besteht gem?? § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht.
11. Wirkung des Zuschlags. Der Zuschlag erfolgt in Euro. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, und dieser verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises einschlie?lich Nebenforderungen (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB), die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den K?ufer über.
12. Kaufpreis. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag f?llig und setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis und 26,68% Aufgeld inkl. 19% USt. (netto 22,42%). Die USt. wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausl?ndische Bieter nicht erstattungsf?hig. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Servicepauschale in H?he von 3,5% des Rechnungsbetrages zzgl. USt. erhoben, bei Maestro-Karten ausl?ndischer Banken 1 % zzgl. USt.
13. Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden mindestens Verzugszinsen in H?he von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Kann der K?ufer nachweisen, dass ein Schaden in dieser H?he nicht entstanden ist, ist nur der gesetzliche Verzugszins zu Grunde zu legen. Bei Zahlung in ausl?ndischer W?hrung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankspesen zu Lasten des K?ufers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankengutschrift als Erfüllung anerkannt werden k?nnen. Auch ohne Mahnung haftet der K?ufer bei versp?teter oder verweigerter Zahlung und Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach § 323 BGB im Namen des Einlieferers vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens besteht auch neben dem Erfüllungsanspruch. Nach einem Rücktritt kann der Versteigerer die Sache auf Kosten des K?ufers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der K?ufer insbesondere für den Ausfall und hat auch weiterhin die K?ufer- und Verk?uferprovisionen aus der Erstversteigerung zu tragen; er hat dagegen auf einen Mehrerl?s keinen Anspruch und wird auch zu einem erneuten Gebot nicht zugelassen. Den Schaden des Einlieferers darf der Versteigerer für dessen Rechnung im eigenen Namen geltend machen.
14. Einziehung durch den Versteigerer. Kaufgelder, Kaufgeldrückst?nde sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber einziehen bzw. einklagen. Zur Auszahlung an den Einlieferer gelangen nur diejenigen Katalog-Nrn., die durch den K?ufer vollst?ndig bezahlt wurden.
15. Abrechnung, Auslieferung. Jeder K?ufer erh?lt nach Bezahlung eine Rechnung, die die Auktionsnummern, Bezeichnungen und Preise einschlie?lich des Aufgeldes und der USt. enth?lt. Die Aush?ndigung der Gegenst?nde erfolgt nach geleisteter Zahlung gegen Vorlage der quittierten Rechnung. K?ufer und Verk?ufer (Einlieferer) k?nnen nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer den jeweiligen Vertragspartner erfragen. Holt der K?ufer die Gegenst?nde nicht binnen 14 Tagen nach Ende der Versteigerung ab, so erfolgt die Verwahrung ohne jegliche Haftung für Verlust und Besch?digung. Für die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Betrag von 7,14 € inkl. USt. berechnet. Entstehen nachweislich h?here Kosten, sind diese vom K?ufer zu tragen. Dem K?ufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder niedrigere Kosten entstanden sind. Verwahrung bzw. Auslagerung, Verpackung, Versicherung und Versand ersteigerter Gegenst?nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandauftr?ge werden nur ausgeführt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen ein vom K?ufer unterschriebener Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind. W?hrend der Versteigerung ist die Aush?ndigung und der Abtransport von ersteigerten Gegenst?nden nur in Ausnahmef?llen nach vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers zul?ssig. Befindet sich der K?ufer seit 12 Monaten im Annahmeverzug, ist der Versteigerer berechtigt, die ersteigerten Gegenst?nde im Namen und auf Rechnung des K?ufers zu verwerten, um z.B. aufgelaufene Lagerkosten zu kompensieren.
16. Zurückziehen des Versteigerungsauftrages, Undurchführbarkeit der Versteigerung. Zieht der Einlieferer den Auftrag ganz oder teilweise zurück oder kann die Versteigerung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Einlieferers, einem Mangel des eingelieferten Gegenstandes, den der Einlieferer zu vertreten hat, oder schuldhaft unzutreffender Angaben nicht durchgeführt werden, so hat er 10% des Sch?tzwertes zzgl. 19% USt. und die bis zur Abholung entstandenen Kosten an den Versteigerer zu zahlen. Der Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
17. Mündliche Abreden. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich best?tigt werden.
18. Kein Weiterverkauf im Auktionsraum. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenst?nden ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
19. Haftungsbegrenzung. Der Versteigerer haftet für von ihm, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen vors?tzlich oder fahrl?ssig verursachte Sch?den aus der Verletzung von Kardinalpflichten oder im Falle der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgem??e Durchführung des Vertrages überhaupt erst erm?glichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. In allen anderen F?llen, insbesondere der Besch?digung von Sachen oder bei Verm?genssch?den (auch Verzugssch?den) durch Verletzung von Neben-, Schutz- oder anderen Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Versteigerer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit auf Schadensersatz, und nur auf Ersatz vorhersehbarer Sch?den. Dies gilt auch für seine gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
20. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. Erfüllungsort für beide Teile ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der K?ufer Vollkaufmann, eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ein ?ffentlich rechtliches Sonderverm?gen ist oder der K?ufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetztes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufvertr?gen über bewegliche Sachen.
21. Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reiches. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten bzw. enthaltenen Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Einlieferer bieten diese Gegenst?nde nur unter o.g. Voraussetzungen an, das Auktionshaus Reiner Dannenberg und seine Versteigerer geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab.
22. Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der ?brigen davon unberührt.
Auktionshaus Dannenberg, Seesener Stra?e 8 – 9, 10709 Berlin
Versteigerer: Alexander und Robert Ernst
credit card, wire transfer