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Versteigerungsbedingungen in der Fassung vom 01.09.2021
Mit der Teilnahme an der Versteigerung, gleich ob im Wege pers?nlicher, telefonischer, schriftlicher, fernschriftlicher oder elektronischer Teilnahme, werden folgende Bedingungen anerkannt; die Bedingungen gelten für alle Auktionen und die zugeh?rigen verbundenen Gesch?fte, den Verkauf sowie die Einlieferung. Gegenüber den Einlieferungsbedingungen haben diese Vorschriften Vorrang, soweit sie den gleichen Sachverhalt regeln; im ?brigen erg?nzen die Versteigerungsbedingungen die Einlieferungsbedingungen:
Katalog und Beschaffenheit
1. Das Auktionshaus Kloss, Dietzgenstr. 51-53, 13156 Berlin versteigert in ?ffentlicher Versteigerung gem?? § 383 Abs. 3 S. 1 BGB im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Agent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Jeder Auftraggeber erh?lt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenst?nde von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden.
2. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde sind ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Herkunft entsprechenden Erhaltungszustand. Sie k?nnen im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Angaben im Katalog und in anderen Pr?sentationsformen (z.B. Internet), die in der Regel auf Angaben der Einbringer beruhen, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB, sondern grunds?tzlich als Meinungs?u?erung und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich, bringen lediglich eine subjektive Einsch?tzung des Auktionshauses zum Ausdruck und sind keine abweichende Individualabrede, Garantie- oder Beschaffenheitsvereinbarung. Werden zus?tzlich zu dem Katalog noch andere Pr?sentationsformen genutzt, sind dennoch nur die im Katalog enthaltenen textlichen Angaben, nicht hingegen Abbildungen, ma?geblich. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen.
Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchg?ngig erw?hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Besch?digungen finden im Katalog nur Erw?hnung, wenn sie nach Einsch?tzung des Versteigerers den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsobjekts deutlich beeintr?chtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Restaurierungen, Erg?nzungen oder sonstigen Ma?nahmen am Versteigerungsobjekt nicht, dass sich die Sache in einem perfekten Zustand befindet. Gegenst?nde von geringem Wert k?nnen als Konvolute au?erhalb des Katalogs versteigert werden.
Haftung und Verj?hrung
3.Eine Haftung des Versteigerers wegen etwaiger offener oder versteckter M?ngel, wegen Verlust oder Besch?digung des versteigerten Objekts wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern eine gesetzliche Haftung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer wegen Rechts- und Sachm?ngeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen, inklusive Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Handeln des Versteigerers beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, K?rper oder Gesundheit haben. Die Haftung für einfache Fahrl?ssigkeit ist betragsm??ig begrenzt auf die H?he des jeweiligen Zuschlags. Für einfach fahrl?ssiges Verhalten des Versteigerers und der Personen, für die er einzutreten hat, besteht nur dann eine Haftung, wenn dieses die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten betrifft.
4. Gegenst?nde, die dem Versteigerer geh?ren, werden im Katalog und Versteigerungsverzeichnis gesondert aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
5. Der Versteigerer erkl?rt sich bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen des K?ufers an den Einlieferer der bem?ngelten Sache weiterzuleiten.
6. Alle Ansprüche gegen das Auktionshaus wegen gebrauchter Sachen verj?hren 1 Jahr nach ?bergabe des zugeschlagenen Objektes, soweit sie nicht auf einer vors?tzlichen Rechtsverletzung beruhen oder gesetzlich zwingend l?ngere Verj?hrungsfristen vorgeschrieben sind. Soweit der Erwerber Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, verj?hren die Gew?hrleistungsansprüche in 6 Monaten nach dem Tag des Zuschlages. Ausgenommen von der verkürzten Verj?hrung sind Ansprüche, die ihre Ursache in der Verletzung von Leben, K?rper oder Gesundheit haben.
Ablauf der Versteigerung
7. Ma?geblich ist bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, au?erhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
8. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, mit ihm eine Gesch?ftsverbindung noch nicht besteht, oder der Bieter nicht sp?testens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht auch im Falle der Sicherheitsleistung nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erh?lt das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.Ein Gebot erlischt au?er im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames ?bergebot.
9.Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des vertretenen und einer schriftlichen Vollmacht mitteilen, ansonsten wird er selbst verpflichtet.
10. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Im Katalog angegebene Sch?tzpreise sind keine Mindest- oder H?chstpreise, sondern dienen nur als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der Gegenst?nde ohne Gew?hr für die Richtigkeit. Ist im Katalog kein Preis angegeben, beginnt der Aufruf mit dem vom Versteigerer gesch?tzten Richtpreis, es sei denn, dass bereits h?here schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem Einlieferer einen Mindestzuschlagpreis von mehr als 50 % des Sch?tzpreises vereinbart hat. Die Steigerungsstufen liegen im Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10 % des vorangegangenen Gebots.
11. Gebote k?nnen pers?nlich im Auktionssaal sowie bei Abwesenheit schriftlich, telefonisch oder, soweit das Auktionshaus Kloss eine zugelassene Plattform im Internet angegeben hat, online abgegeben werden. Schriftliche Gebote müssen sp?testens am Tag vor der Versteigerung eingegangen seien und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer, des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer versteht, benennen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Bieter den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftlichen Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes schriftliche Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Bei telefonischen Geboten wird ein im Auktionssaal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des zuvor identifizierten Bieters Angebote abzugeben. Die telefonischen Angebote sind bindend und stehen im Saal abgegebenen Geboten gleich. In dem telefonisch abgegebenen Gebot sind das Aufgeld, die gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere Kosten nicht enthalten. Telefonische Gebote k?nnen vom Auktionshaus Kloss aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erkl?rt sich der Antragsteller mit den Versteigerungsbedingungen und der Aufzeichnung von Telefongespr?chen einverstanden. Das Auktionshaus haftet nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder für ?bermittlungsfehler.
12. Internet-Gebote k?nnen sowohl als Vorgebote vor Beginn einer Versteigerung als auch als Live-Gebote w?hrend einer im Internet live übertragenen Versteigerung nach Ma?gabe der vorliegenden Versteigerungsbedingungen abgegeben werden. Gebote die w?hrend einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine Live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im ?brigen sind Internet-Gebote nur dann zul?ssig, wenn der Bieter vom Auktionshaus Kloss zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Nutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist und die Gebote auch zweifelsfrei zugeordnet werden k?nnen. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Auktionssaal behandelt.
13. Das Widerrufs- und Rückgaberecht nach Ma?gabe des Rechts für Fernabsatzvertr?ge findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung.
14. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das zuvor gesetzte Limit nicht erreicht, sondern unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann das in der Katalognummer bezeichnete Versteigerungsobjekt ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen h?heren Bieter abgegeben werden. Es ist Sache des Bieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Ein Zuschlag unter Vorbehalt ist auch m?glich, wenn rechtliche oder tats?chliche Zweifel bei einem Objekt w?hrend der Auktion angemeldet werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit. Hat der Versteigerer ein h?heres Gebot übersehen oder bestehende Zweifel über den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Gebietes wiederholen oder den Gegenstand erneut aus bieten; in diesen F?llen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam.
15. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst zustande, wenn das Auktionshaus das Angebot annimmt. Im ?brigen gelten die Versteigerungsbedingungen auch für den freih?ndigen Verkauf.
Pflichten des K?ufers, Risikoübergang
16. Der Zuschlag verpflichtet den pers?nlich anwesenden Bieter zur unverzüglichen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Versteigerungsobjektes. Neben der Zuschlagssumme ist vom K?ufer ein Aufgeld von 25,0 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (insgesamt also 29,75 %) zu zahlen. Auf den Nettorechnungspreis (Zuschlag und Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % für Bilder, Originalgrafik, Plastik und Sammlungsstücke und für Kunstgewerbe und Photographie hinzugerechnet. Von der MwSt. befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittl?nder und – bei Angabe der USt-Id.-Nr. an Unternehmen in andere Mitgliedsstaaten.
17. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenst?nde unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages beim Auktionshaus gegen Barzahlung von Zuschlagssumme und Aufgeld inklusive der darauf entfallenden MwSt. abzuholen. Einer besonderen Aufforderung zur Abholung bedarf es nicht. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenst?nden bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlages vom Erwerber geschuldeten Forderungen des Versteigerers vorbehalten.
Mit der Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung auf den Bieter über, auch wenn der Erwerber die Gegenst?nde nicht sofort im Auktionshaus abgeholt hat. Das Auktionshaus tr?gt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Besch?digung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegenst?nde, es sei denn, es l?ge Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vor. Nicht abgeholte Gegenst?nde kann das Auktionshaus auf Kosten und Gefahr des Erwerbers bei einem Lagerhalter zur Aufbewahrung geben; der Erwerber wird über die Aufbewahrung unterrichtet.
18. Zahlungen sind bar in Euro oder per EC-Karte an den Versteigerer zu leisten. Ab einem Rechnungsbetrag in H?he von 500€ ist eine Zahlung vor Ort mit Kreditkarte zuzüglich 3 % plus gesetzlicher Mehrwertsteuer m?glich. Statt Barzahlung kann auch Zahlung durch bankbest?tigten Scheck erfolgen; Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die durch ?berweisung oder Scheckeinl?sungen anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen F?lligkeit die Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als versp?tet; danach tritt Zahlungsverzug ein. Der Versteigerer ist berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in H?he von 10 € zu verlangen, wobei dem K?ufer der Nachweis zusteht, das dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
19. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H?he von 1 Prozent pro Monat in Rechnung gestellt. Der Erwerber hat das Recht zum Nachweis eines geringeren oder keines Schadens beim Versteigerer. Des Weiteren kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts erl?schen alle Rechte des Bieters am Versteigerungsobjekt. Das Auktionshaus ist berechtigt, Schadenersatz in H?he des entgangenen Aufgeldes zu verlangen. Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion versteigert, so haftet der s?umige Erwerber au?erdem für jeglichen Mindererl?s gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch. Das Auktionshaus hat das Recht, s?umige Erwerber von weiteren Geboten in Auktionen auszuschlie?en.
20. Kaufgelder und Kaufgeldrückst?nde sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen.
21. Gegenüber dem Versteigerer kann der Erwerber nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Erwerbers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruhen.
Schlussbestimmungen
22. Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und die K?ufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Versteigerung, sowie zum Zwecke der Benachrichtigung über zukünftige Auktionen und Angebote, elektronisch vom Auktionshaus gespeichert und verarbeitet werden.
23. Diese Versteigerungsbedingungen regeln s?mtliche Beziehungen zwischen dem K?ufer und dem Auktionshaus Kloss. Allgemeine Gesch?ftsbedingungen des K?ufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. ?nderungen in den Versteigerungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
24 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufm?nnischen Verkehr ist ausschlie?lich Berlin. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des Internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.
25. Solange das Auktionshaus, Auktionssteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ?hnlichen Zwecken versteigern bzw. erwerben (§§ 86, 86a StGB). Das Auktionshaus und die Einlieferer geben diese Objekte nur unter den vorgenannten Voraussetzungen ab. Gegenst?nde, deren Inhalt gegen §§ 130 130a und 131 StGB verst??t, sind von der Auktion ausgeschlossen.
26. Sollten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Gehalt und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am n?chsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine erg?nzungsbedürftige Lücke aufweist.