Porzellan m. buntem Emaillefarbendekor d. sog. "Famille Verte". Kugelige Bauchung m. zylindr. Hals. Bauchung umlaufend m. Netzmuster m. quadrat. Elementen, schauseitig darin Chrysan- themen-Zweige. Stand u. Schulter m. Muster- b?ndern, Hals m. umlaufender Feder-Reihe auf Schuppen-Fond. Goldrand. Am Boden blaue 6- Zeichen-Marke in blauem Doppelring. Dekor partiell leicht ber. H 20,3 cm6-Zeichen-Marke, blau, Chrysanthemen, Famille Vert, Federn, grün, Schuppen
Kunst- und Auktionshaus D?britz: Auktionsbedingungen 1. Der Versteigerer versteigert im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. 2. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, ausserhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 3. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für M?ngel; er erkl?rt sich bereit, rechtzeitig vorgetragene begründete M?ngelrügen des Erwerbes innerhalb der gesetzlichen Gew?hrungsfrist nach M?glichkeit dem Auftraggeber zu übermitteln. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen k?nnen nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden. 4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein ?bergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf ein Mehrangebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes h?heres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§2 Ziffer 4 VerstV). 5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollst?ndigem Zahlungseingang. 6. Die Kaufelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 22% Aufgeld sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer in bar zu zahlen; eine sp?tere oder unbare Zahlung ist nur im Einvernehmen mit dem Versteigerer zul?ssig. W?hrend oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen ?berbelastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten. ? Kunst & Auktionshaus D?britz 2016 7. Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die ?bergabe des Gegenstandes an den K?ufer nicht statt; der K?ufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der K?ufer für den Ausfall, dagegen hat er auf den Mehrerl?s keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 8. Die Abholung der ersteigerten Gegenst?nde muss innerhalb von drei Tagen erfolgen, andernfalls werden die Gegenst?nde auf Kosten und Gefahr des Erwerbers einem Spediteur zur Aufbewahrung übergeben. Eine Haftung für etwaige Besch?digung oder den Verlust der Gegenst?nde übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des K?ufers. 9. Kaufgelder, Kaufgelderrückst?nde sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen. Der Sitz des Versteigerers gilt als Gerichtsstand sowie als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der K?ufer. 10. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der K?ufer die Versteigerungsbedingungen an. Schriftliche Gebote müssen sp?testens 24 Stunden vor der Auktion bei dem Auktionator eintreffen, da sonst für deren Ausführung nicht garantiert werden kann. Dies gilt auch für Gebote, die per Email abgegeben werden