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Durch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:
1.
Der Verkauf erfolgt an den H?chstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlags entscheidet der Mitarbeiter des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der
Versteigerer kann Kreditkarten-Daten, einen anderen Bonit?tsnachweis oder die vorg?ngige Zahlung eines Depots von
bis zu CHF 10’000.–vom Ersteigerer verlangen. Der Versteigerer beh?lt sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf
der Objekte mit dem unteren Sch?tzpreis.
2.
Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Pers?nlich anwesende,
dem Versteigerer unbekannte Bieter aus dem Ausland haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren sowie ein Depot von bis zu CHF 10’000.– zu hinterlegen. Auftr?ge und Gebote werden auch auf schriftlichem
Weg entgegengenommen. Die schriftlichen Gebote sind verbindlich und k?nnen nicht mehr zurückgenommen werden.
Auftr?ge unter der unteren Sch?tzung k?nnen nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet pers?nlich für seine K?ufe
und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
3.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer W?hrung oder in Euro. Bei versp?teter Begleichung der
Rechnung tr?gt der K?ufer die allf?llige W?hrungsdifferenz. Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbetr?ge über CHF 10’000.– mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks und keine Kreditkarten akzeptiert. Bei Zahlungen über PayPal f?llt eine Gebühr von 4% des Gesamtbetrages an. Die ersteigerten Gegenst?nde k?nnen erst nach vollst?ndig eingegangener ?berweisung (inkl. MWST) herausgegeben werden. Im Hinblick auf
unsere Verpflichtungen den Verk?ufern gegenüber müssen alle Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung
rein netto beglichen sein. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang des Barbetrages oder die ?berweisung via
Bankauftrag. Nach Ablauf dieser Frist werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben und es wird ein Verzugszins von 15% p.a. dem ausstehenden Betrag zugerechnet oder der Zuschlag wird gegebenenfalls ohne weitere
Mitteilung annulliert. Zuzüglich zu dem Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten:
bis CHF 10’000.– 23?% (zzgl. MWST)
ab CHF 10’001.– 20?% (zzgl. MWST)
bis CHF 50’000.– 20?% (zzgl. MWST)
ab CHF 50’001.– 16?% (zzgl. MWST)
Die angegebenen %-S?tze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt. Auf das Aufgeld hat der K?ufer
die MWST zu entrichten. Dieses Aufgeld gilt sowohl für H?ndler, Grossisten wie auch Private. Alle mit * bezeichneten Objekte sind vollumf?nglich mehrwertsteuerpflichtig, d.h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus
Aufgeld berechnet. K?ufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorweisen, erhalten die MWST nach
Angabe der Bankverbindung erstattet.
4.
Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für
allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsversp?tung entstandenen Schaden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allf?lligen Mindererl?s. Sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen
Auktion oder einem Dritten an einer sp?teren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allf?lligen Mehrerl?s hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
Auktionsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:
Schuler Auktionen AG – Seestrasse 341 – CH-8038 Zürich – Schweiz
T +41 43 399 70 10 – F +41 43 399 70 11 – info@schulerauktionen.ch – www.schulerauktionen.ch 2 / 3
5.
Das Eigentum geht erst nach erfolgter g?nzlicher Begleichung der Rechnung, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag an den K?ufer über.
6.
Die Gegenst?nde werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag h?rt die Gew?hrspflicht des Auktionshauses auf. W?hrend der Ausstellung besteht die M?glichkeit, die
Gegenst?nde eingehend zu besichtigen. Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Für
die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Objekte, Zuschreibungen, Epochen, Kennzeichnungen, Signaturen
und Daten, Zustand und allf?llige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gew?hrleistung
für Rechts- und Sachm?ngel wird somit ausdrücklich wegbedungen.
6a.
Reklamationen und Haftung: ?Blaue Auktion?: Die Beschreibung der Objekte in der ?Blauen Auktion? erfolgt nach bestem
Wissen und Gewissen, jedoch kann die Schuler Auktionen AG für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Die
Schuler Auktionen AG beh?lt sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkr?fte ihrer Wahl beizuziehen
und sich auf diese abzustützen. Die Schuler Auktionen AG kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden. Jede Gew?hrleistung für Rechts- und Sachm?ngel wird ausdrücklich wegbedungen. ?Auktion im
Saal?: Die Schuler Auktionen AG erkl?rt sich freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung bereit, den Zuschlag Namens
des Einlieferers zu annullieren sowie Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST zurück zu erstatten, falls sich das ersteigerte
Objekt als absichtliche F?lschung herausstellen sollte oder gravierende M?ngel oder Erg?nzungen mit T?uschungsabsicht nachtr?glich vom K?ufer erkannt werden, die in krassem Gegensatz zur Beschreibung des Objektes im Katalog
stehen. Voraussetzung dieser Rückerstattung ist, dass der K?ufer gegenüber der Schuler Auktionen AG sofort und innerhalb von 6 Wochen, gerechnet ab dem Datum des Zuschlags, mit eingeschriebenem Brief M?ngelrüge erhebt und seine
Zweifel anmeldet und/oder den Nachweis einer F?lschung gegenüber der Katalogbeschreibung erbringt. Für Objekte der
Abteilungen Internationale Kunst, Schweizer Kunst, Schweizer Gem?lde, Internationale Gem?lde und Helvetica gilt eine
Reklamationsfrist von 6 Monaten.
7.
Im Kapitel ?Blaue Auktion? werden die Objekte nicht ausgerufen. Die in diesem Kapitel aufgeführten Objekte k?nnen nur
schriftlich oder online über www.invaluable.com ersteigert werden. Das Kapitel ?Blaue Auktion? erscheint in diesem Katalog optisch mit blauer Schrift, die Objekte sind mit gleichfarbigen Nummernetiketten versehen und dadurch innerhalb des
Ausstellungsangebots klar als solche zu erkennen. Im gesamten Kapitel ?Blaue Auktion? werden die Objekte in der Regel
nur knapp beschrieben und die Erw?hnung des Zustands und der Masse ist nicht zwingend. Objekte aus früheren Auktionen (Retouren) erscheinen mit dem Originaltext. Für Objekte dieses Kapitels werden keine Zustandsberichte erstellt.
Die Abgabe eines Gebotes auf unbesehene Objekte geschieht auf eigene Verantwortung. Zustand, Alter, Echtheit usw.
müssen vom Kaufinteressenten an Ort und Stelle anhand des Objektes überprüft werden. Jede Reklamation wird ausdrücklich zurückgewiesen.
8.
Die schriftlichen Gebote werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt an den H?chstbietenden, so günstig wie m?glich, das heisst einen Schritt über dem zweith?chsten Gebot. Gleich hohe Gebote werden nach
Eingangszeit berücksichtigt. Direkt bei Schuler Auktionen abgegebene schriftliche Gebote werden gegenüber gleich
hohen schriftlichen Internetgeboten bevorzugt. Alle erfolgreichen Gebote des Kapitels ?Blaue Auktion? werden ab Mittwoch der Auktionswoche mittels definitiver Rechnung beantwortet. Die schriftlichen Gebote auf Objekte im Kapitel ?Blaue
Auktion? müssen aus organisatorischen Gründen zwingend und bis sp?testens 18:00 Uhr des letzten Ausstellungstages
im Auktionshaus eingetroffen sein. Alle schriftlichen Gebote verstehen sich nur in Schweizer Franken.
9.
Schuler Auktionen AG kann nicht für das Scheitern von Internetverbindungen sowie technische Probleme w?hrend der
Live- Auktion verantwortlich gemacht werden. Schuler Auktionen AG ist nicht verantwortlich für nicht erfasste, fehlerhafte
oder ?zuf?llig? abgegebene Gebote.
Schuler Auktionen AG – Seestrasse 341 – CH-8038 Zürich – Schweiz
T +41 43 399 70 10 – F +41 43 399 70 11 – info@schulerauktionen.ch – www.schulerauktionen.ch 3 / 3
10.
Die ersteigerten Gegenst?nde k?nnen unmittelbar nach der Auktion oder an den zwei darauf folgenden Wochentagen
abgeholt werden. Für die Aufbewahrung erworbener Objekte wird keine Gew?hr geleistet. Gegenst?nde, welche nicht
bis sp?testens innerhalb zweier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, k?nnen ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus eingestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Herausgabe an den Ersteigerer erst nach
Begleichung der Rechnung und der Lagergebühren.
11.
Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass
das Los den Sch?tzpreis erzielt, wobei der Versteigerer auch Angebote und Ausrufe unterhalb der Sch?tzung t?tigt. Lose,
welche ohne Verkauf bleiben, k?nnen zu H?nden des Einlieferers zurückgenommen werden, ohne dass solches für Dritte
w?hrend der Auktion erkennbar ist. Nach Abschluss derselben k?nnen Anfragen betreffend unverkaufte Lose an das
Auktionshaus gerichtet werden.
12.
Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrages. Ab?nderungen sind nur schriftlich gültig.
13.
Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 2. Der Stadtammann sowie Kanton und Stadt Zürich haften nicht für Handlungen des Auktionators. Das Verh?ltnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen dem
Schweizerischen Recht.
14.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.