Buyer Pays Shipping Costs. We do neither ship nor pack ourselves. For shipping quotes, please contact our partner YSDS (your special delivery service) directly: order.zurich@ysds.com.
1. Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlags entscheidet der Mitarbeiter des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer kann Kreditkarten-Daten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots von bis zu CHF 10’000.–vom Ersteigerer verlangen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf der Objekte mit dem unteren Schätzpreis. 2. Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Persönlich anwesende, dem Versteigerer unbekannte Bieter aus dem Ausland haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren sowie ein Depot von bis zu CHF 10’000.– zu hinterlegen. Aufträge und Gebote werden auch auf schriftlichem Weg entgegengenommen. Die schriftlichen Gebote sind verbindlich und können nicht mehr zurückgenommen werden. Aufträge unter der unteren Schätzung können nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben. 3. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung oder in Euro. Bei verspäteter Begleichung der Rechnung trägt der Käufer die allfällige Währungsdifferenz. Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbeträge über CHF 10’000.– mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks und keine Kreditkarten akzeptiert. Bei Zahlungen über PayPal fällt eine Gebühr von 4% des Gesamtbetrages an. Die ersteigerten Gegenstände können erst nach vollständig eingegangener Überweisung (inkl. MWST) herausgegeben werden. Im Hinblick auf unsere Verpflichtungen den Verkäufern gegenüber müssen alle Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto beglichen sein. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang des Barbetrages o