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Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der pers?nlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder ?Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves Siebers Auktionen GmbH als Kommission?r in eigenem Namen auf Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware.
2 Die Einlieferer bleiben unbenannt.
3 Die Versteigerungsobjekte k?nnen vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenst?nde sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Gr??e, Gewicht, Besch?digungen oder sonstige M?ngel keine Gew?hr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der K?ufer zu erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und begründete M?ngel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Gew?hrleistungsansprüche k?nnen nur bei bezahlten Objekten geltend gemacht werden.
4 Jeder Bieter erh?lt eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vergeben wird.
5 Schriftliche Bieterantr?ge werden sorgf?ltig bearbeitet, jedoch ohne Gew?hr. Für schriftliches, telefonisches oder online ?Live Bieten“ muss der Auftrag sp?testens am Vortag der Versteigerung (12°°h) vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von € 200,- m?glich, bei Losen mit geringerem Limit werden automatisch € 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es müssen hierfür die Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche Auftr?ge k?nnen pers?nlich abgegeben werden, per Post oder Fax zugesandt werden. Email-Auftr?ge müssen mittels Fax oder Brief best?tigt werden. Der angegebene Betrag gilt als H?chstgebot des Bieters. Der Zuschlag kann aber auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt, für den Bieter bis zu seinem angegebenen H?chstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern.
6 Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschlie?en.
7 Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei Gegenst?nden ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Diese sind als ?o.L.“ gekennzeichnet. Gebote unter Limit k?nnen vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt ist der Bieter 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Erh?lt er in dieser Zeit nicht den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des H?chstgebotes kein h?heres Gebot abgegeben wird.
a) Lose, welche bis 100 € limitiert sind, k?nnen w?hrend und nach der Auktion zu Geboten bis 50% unter Limit zugeschlagen werden. Lose, welche über 100 € limitiert sind, k?nnen w?hrend und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten.
1 Der Versteigerer beh?lt sich vor, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
2 Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot bestehen und ist verbindlich.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein H?chstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem n?chst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
1 Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für Verluste, Verwechslungen, Besch?digungen etc. auf den K?ufer über.
2 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme und dem Aufgeld.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten ?Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschl?ge und Zuschl?ge schriftlicher Bieter betr?gt 25 %. Für Zuschl?ge, die über ?Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die ?Live Bieter“ weiterzugeben. Der ?Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschlie?lich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenst?nde, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21,5 % + die gesetzliche MwSt. erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inl?ndische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittl?nder, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsl?nder. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittl?nder bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachtr?glich umgeschrieben werden müssen, beh?lt sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gem?lde) für bestimmte Künstler, die nicht l?nger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr von bis zu 4 % des Zuschlagspreises f?llig.
Diese tr?gt je zur H?lfte der K?ufer und der Einlieferer. Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einem? # ? hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges müssen dies individuell erfragen.
1 Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbest?tigten Schecks erfolgen. Skonto kann nicht gew?hrt werden. Alle Bieter haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
2 Der K?ufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich abzuholen. Falls nicht anders vereinbart müssen die Gegenst?nde sp?testens 5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn m?glich, kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen. Anspruch auf Aush?ndigung und ?bereignung der Ware hat der Bieter erst nach vollst?ndiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine Lagergebühr von € 5,- pro Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des K?ufers.
a) Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des K?ufers durchgeführt. Die Verpackungs- und Versandkosten übernimmt der K?ufer.
Die Ausfuhr von Waren in Drittl?nder, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen unterliegen, hat der K?ufer dies selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen.
b) Bei jeglicher Dokumentenausstellung auf Wunsch des K?ufers werden alle anfallenden Kosten vom selben getragen.
1 Ger?t der K?ufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen k?nnen dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer der n?chsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden. In diesem Fall haftet der s?umige K?ufer für einen Mindererl?s, für die Kosten der wiederholten Versteigerung und der Versteigerungsgebühren. Auf einen eventuellen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch.
2 Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und darin abgebildete Gegenst?nde aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Yves Siebers GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese Gegenst?nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
3 In den Gesch?ftsr?umen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.