Versteigerungsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Nachfolgend sind die Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses Metz GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 3-5, 69117 Heidelberg, Gesch?ftsführer John und Mike Metz (im folgenden Versteigerer bezeichnet) aufgeführt. Sie gelten für alle Auktionen und die zugeh?rigen verbundenen Gesch?fte, z.B. den Nachverkauf, und den freih?ndigen Verkauf.
2. Eigenware des Versteigerers ist im jeweiligen Katalog besonders gekennzeichnet, regelm??ig durch die Auftragsnummern 200-399.
II. Vertragsschluss
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Einlieferer in. Die Identit?t der Einlieferer wird auf schriftliche und dringend berechtigter Anfrage genannt.
2. Die Versteigerung der Objekte erfolgt ?ffentlich.
3. Der Versteigerer ist unter Angabe von angemessenen Gründen berechtigt, einen Zuschlag zu verweigern. Ein angemessener Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist oder ein Gebot per Fax ohne Unterschrift und ohne sp?ter zugesandtes Original abgegeben wurde und/oder vorab keine Sicherheitsleistung geleistet wurde. Das Leisten von Sicherheit begründet keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags.
4. Das Handeln unter fremden Namen seitens eines Bieters ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Handeln in fremden Namen. Sofern der Bieter sein Handeln als Stellvertreter nicht bei Beantragung der Bieternummer schriftlich unter Angabe der Identit?t des Vertretenen anzeigt, so wird nur der Vertreter Vertragspartner des Kaufs. Eine nachtr?gliche Genehmigung der Vertretung wird nicht erm?glicht.
5. Bei Objekten über € 25.000,00 beh?lt sich das Auktionshaus das Recht vor, das Gebot nur gegen Sicherheitsleistung der üblichen Art im Bankenwesen anzunehmen. Sollte keine Sicherheitsleistung vorliegen, hat das Auktionshaus das Recht, den Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen und die endgültige Wirksamkeit von der Stellung der Sicherheit binnen einer Frist von 7 Tagen abh?ngig zu machen. Eine Zahlung binnen dieser Frist gilt als Sicherheitsleistung.
6. Bei gleichen Geboten gilt das zuerst abgegebene Gebot. Bei Zweifeln, die nicht sofort w?hrend der Auktion gekl?rt werden k?nnen, entscheidet das Los. Berechtigte Zweifel darüber, ob ein Zuschlag regelgerecht erfolgt ist, müssen unverzüglich und unmittelbar nach dem betroffenen Los geltend gemacht werden. Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Aufruf zwischen den Bietern hat der Auktionator das Recht, das Los zurückzuziehen und ggf. nochmals zum Aufruf zu bringen.
III. Versteigerungsablauf
1. Der Aufruf der Lose erfolgt grunds?tzlich zehn bis drei?ig Prozent unter dem Sch?tzpreis, soweit vorhanden und es sei denn, dass bereits h?here schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem Einlieferer einen Mindestzuschlagspreis von mehr als fünfzig Prozent des Sch?tzpreises vereinbart hat. Hiervon kann der Versteigerer nach freiem Ermessen abweichen. Ansonsten wird der Startpreis nach freiem Ermessen und nach vorliegenden Vorgeboten durch den Versteigerer festgesetzt. Alle Preise verstehen sich in Euro [€].
2. Die allgemeine Steigerungsrate bei Geboten liegt bei 10%, es liegt jedoch im Ermessen des Versteigerers, hiervon abzuweichen.
3. Der Versteigerer ist mit Angabe von Gründen berechtigt, Nummern des Katalogs (Lose) zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen, letzteres insbesondere bei Zweifeln in tats?chlicher oder rechtlicher Hinsicht.
4. Dem Versteigerer vor Beginn der Versteigerung bekannte Ver?nderungen in der Ausbietungsfolge sollen dem Saalpublikum mitgeteilt werden, regelm??ig durch schriftlichen Hinweis anl?sslich der Registrierung der Bietinteressenten.
5. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der vom Einlieferer genannte Limitpreis nicht erreicht ist oder wenn rechtliche bzw. tats?chliche Zweifel bei einem Objekt vor oder w?hrend der Auktion angemeldet oder erkannt wurden. Bei einem Vorbehalt ist der Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages schwebend unwirksam. Der Vorbehalt wird der Einlieferer über den Vorbehaltszuschlag seitens des Auktionshauses benachrichtigt. Er hat sich innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung positiv zu melden und den Zuschlag zu best?tigen. Ist keine Nachricht erfolgt, oder wurde der Zuschlag abgelehnt, ist der Kaufvertrag unwirksam. Hiervon erh?lt der K?ufer Nachricht. Erh?lt der K?ufer innerhalb von 4 Wochen seit Zuschlag keine Nachricht über die Entscheidung über den Zuschlag, so gilt der Zuschlag als nicht gegeben und der Kaufvertrag ist ebenfalls unwirksam.
IV. Schriftliche Gebote
1. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus bis sp?testens 24 Stunden vor der Auktion eingegangen sein. Sp?ter eingehende schriftliche Vorgebote k?nnen, müssen aber nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftlichen Bietern von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Entscheidende und verbindliche Angabe um das Gebot zuzuordnen und ausführen zu k?nnen ist die Katalognummer.
2. Der gebotene Preis versteht sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld, Mehrwertsteuer und etwaiger Folgerechtsabgabe. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters.
3. Der Versteigerer wird schriftliche Vorgebote nur mit dem Betrag in Anspruch nehmen, der erforderlich ist, um andere Gebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten.
4. Ein schriftliches Gebot wird hinf?llig, wenn es ein verbundenes oder zurückgezogenes Los betrifft.
5. Mangels hinreichender Identit?tsfeststellung kann ein schriftliches Gebot zurückgewiesen werden. Darüber wird der Versteigerer den Bieter, soweit die tats?chlichen Umst?nde dies nicht unm?glich machen, unverzüglich informieren.
V. Telefonische Gebote
1. Telefonisches Bieten ist nur bei limitierten Auktionen m?glich, wobei das Los mindestens ein Limit von 500,00 € ausweisen muss. Die telefonisch abgegebenen Gebote sind bindend und stehen im Saal abgegeben Geboten gleich.
2. Der gebotene Preis versteht sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld, Mehrwertsteuer und etwaiger Folgerechtsabgabe.
3. Bei unlimitierten Auktionen werden keine telefonischen Gebote angenommen.
4. Der Versteigerer übernimmt keine Gew?hr für das Zustandekommen einer Telefonleitung bzw. deren Erhalt zum Zeitpunkt des Aufrufs. Das Risiko einer Leitungsst?rung oder der Nichterreichbarkeit aus welchen Gründen auch immer obliegt dem Bieter.
5. F?llt w?hrend des Bietvorgangs die Leitung aus, so gilt nur der zuletzt aufgerufene gebotene Betrag, kein vorher oder w?hrend des Telefonats mit dem Angestellten des Versteigerers genannter Eventualh?chstbetrag.
6. Der Versteigerer kann, wenn der Vorabbieter nicht erreichbar ist und weiteres Zuwarten untunlich ist, ma?voll im mutma?lichen Interesse des Vorabbieters um bis zu fünf vom Hundert des Limitpreises weiterbieten.
VI. Online-Gebote
1. Die Voraussetzungen für telefonische Bieter unter Ziffer V. dieser AGB gelten sinngem?? auch für Online-Bieter sowie für Vorgebote, welche durch das Internetportal lot-tissimo eingehen. Bei Bietern des Internetportals lot-tissimo tr?gt das Auktionshaus keine Haftung für die ?bermittlung seitens lot-tissimo.
2. Gebote per E-Mail werden nur in Ausnahmef?llen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, in der Regel jedoch abgelehnt.
VII. Gefahrtragung
Die Gefahr des zuf?lligen Untergangs oder der zuf?lligen Verschlechterung geht bereits mit dem Zuschlag über. Sofern mit dem Zuschlag aus welchen Gründen auch immer kein Mitbesitz seitens des Erwerbers erworben wird, tritt der Versteigerer allf?llige Leistungen aus der Versicherung über das eingelagerte Objekt an Erfüllung statt ab.
VIII. Kaufpreis
1. Auf den Zuschlagspreis (Hammerpreis) wird ein Aufgeld in H?he von 25% einschlie?lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen wird ein Skonto in H?he von 3% gew?hrt (22% Aufgeld inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
2. Der Kaufpreis ist f?llig, sobald der Zuschlag erfolgt ist, dabei ist die F?lligstellung an den Erhalt der Rechnung geknüpft. Nicht ma?geblich sind Rechnungsdatum oder Datum des Poststempels.
3. Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der K?ufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Ver?u?erer zu erstatten. Die H?he des Anteils des Ver?u?erungserl?ses betr?gt gem?? § 26 UrhG 4% für dem Teil des Ver?u?erungserl?ses bis zu € 50.000,00, 3% für den Teil des Ver?u?erungserl?ses von € 50.000,01 bis € 200.000,00, 1% für den Teil des Ver?u?erungserl?ses von € 200.000,01 bis € 350.000,00, 0,5% für den Teil des Ver?u?erungserl?ses von € 350.000,01 bis € 500.000,00, 0,25% für den Teil des Ver?u?erungserl?ses ab € 500.000,01. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterver?u?erung betr?gt h?chstens € 12.500,00. Liegt der Hammerpreis unter € 400,00, so ist keine Abgabe zu zahlen.
4. Sofern in den Versteigerungsbedingungen oder Einlieferungsbedingungen von einem Limitpreis gesprochen wird, bezeichnet dies den zwischen dem Einlieferer und dem Auktionshaus vereinbarten Mindestzuschlagspreis unter Berücksichtigung der im Einlieferungsvertrag aufgeführten Regelungen. Ist kein Mindestpreis (Limit) vereinbart, legt der Versteigerer einen Wert fest, welche an die Stelle des Limitpreises tritt. Dies gilt auch, wenn explizit nur ein Limitpreis in den entsprechenden Bedingungen genannt wurde. Es besteht das Recht, den Sch?tzpreis durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Weicht der dann festgestellte Sch?tzpreis mehr als 25% von dem durch den Versteigerer festgelegten Wert ab, so gilt der neue Sch?tzpreis und der Versteigerer tr?gt die Kosten des Gutachtens, sofern sich diese an S?tzen der deutschen Gutachter orientieren. Weicht der ermittelte Preis weniger ab, verbleibt es bei dem bisherigen Sch?tzpreis und die Gutachterkosten werden nicht erstattet.
IX. Vertragsabwicklung
1. Zahlungen sind bar in Euro [€] oder per EC-Karte an den Versteigerer zu leisten. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird ein Aufschlag in H?he von 3,5% (inkl. Gesetzliche Umsatzsteuer) auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck. Sofern ausl?ndische Bieter mit Scheck zahlen wollen, so müssen vor Beginn der Auktion bankbest?tigte Schecks vorgelegt werden.
2. Die Aush?ndigung der Objekte erfolgt am Auktionstage erst nach Ende der Auktion. Nicht anwesende K?ufer erhalten eine Vorausrechnung, deren Begleichung sofort zu erfolgen hat.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der gekauften Objekte. Die Objekte sind an Ort und Stelle abzunehmen. Der K?ufer ist vorleistungspflichtig. Erfüllungsort ist der Ort der Auktion.
4. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den K?ufer bestehenden Forderungen des Versteigerers vorbehalten.
5. Ein Versand erfolgt nur im Auftrag des K?ufers und auf dessen Kosten und Risiko. Wird durch den K?ufer kein Versender vorgegeben, sucht das Auktionshaus einen Versender aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versender (z.B. DHL) keine Haftung für Antiquit?ten übernehmen. Ist eine Haftung des Versenders erwünscht, muss der Versender durch den K?ufer benannt werden. Sofern der Abschluss einer Kunstversicherung erwünscht ist, ist dem Versteigerer die Versicherung zu benennen. Ein Versand erfolgt erst nach Eingang der Versandkosten. Ein Anspruch auf Versand per Nachnahme besteht nicht.
6. Der K?ufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber dem Einlieferer ist unzul?ssig, solange der Einlieferer dem nicht zustimmt. Zurückbehaltungsrechte des K?ufers sind ausgeschlossen, soweit sie sich nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruhen.
X. Gew?hrleistung
1. Die Gew?hrleistung des Auktionshauses für M?ngel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen sind hiervon Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen. Ebenso ausgenommen vom Gew?hrleistungsausschluss ist die Eigenware des Versteigerers.
2. Der Versteigerer kann die Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen aufgrund der Inanspruchnahme von Vertrauen in besonderem Ma?e (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 BGB) ausschlie?en, indem er dem Ersteigerer Namen und Anschrift des Einlieferers nennt; hiervon ausgenommen sind Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
3a. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind weder Zusicherung, noch Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder Garantie im Rechtssinne, sie dienen ausschlie?lich der Beschreibung und Identifikation des Gegenstandes. Gleiches gilt mangels ausdrücklicher vereinbarter Haftung für Zustandsberichte und andere Auskünfte. Ebenso wenig stellen fehlende Angaben Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Ein Arglist oder Sorgfaltspflichtversto? des Versteigerers bleiben hiervon ausgenommen.
3.b. Der Versteigerer verwendet im Rahmen von unlimitierten Auktionen in dem Katalog folgende Angaben:
Zustand A Zustand mit kleinen M?ngeln
Zustand B Zustand mit mittelschweren M?ngeln
Zustand C Zustand mit gro?en M?ngeln
Zustand D stark repariert und stark besch?digt
Diese Zustandsangaben sind in der Beschreibung der Losnummer im Katalog vermerkt. Ein Fehlen dieser Angaben bedeutet nicht, dass das Objekt fehlerfrei oder ohne M?ngel ist. Diese Beschreibung stellt keine Zusicherung dar, sondern eine Information für den Bieter. Ein Anspruch auf Fehlerfreiheit dieser Angabe ist ausgeschlossen.
4. Alle Gegenst?nde werden in dem Erhaltungszustand ver?u?ert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden. Das Auktionshaus beh?lt sich bei Erteilung des Zuschlags vor, die Angaben im Katalog und im Internet über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objekts. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der bisherigen Beschreibung. Für sie gilt ebenfalls, dass sie keine Garantien oder vertragliche, zugesicherte Beschaffenheitsangaben darstellen, vgl. obig.
5. Zertifikate oder Best?tigungen der Künstler, von deren Nachl?sse oder von dem jeweils ma?geblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erw?hnt werden.
6. Der Versteigerer ist weder darlegungs- noch beweispflichtig, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
7. Etwaige Gew?hrleistungsansprüche des K?ufers wegen gebrauchter Sachen verj?hren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Ist der Erwerber Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler, so verj?hren dessen Gew?hrleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Ausgenommen sind Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
8. Die im Katalog angegebenen Sch?tzpreise dienen – ohne Gew?hr für die Richtigkeit – lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der zu versteigernden Objekte. Fernmündliche Auskünfte des Versteigerers w?hrend oder unmittelbar nach der Auktion über die Versteigerung betreffende Vorg?nge, insbesondere Zuschl?ge und Zuschlagspreise, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich best?tigt werden.
XI. Datenschutz
1. Die Daten der Bieter werden gem?? den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und geschützt. Nutzer des Portals lot-tissimo haben sich an dieses zu wenden. Es gelten die dortigen Bedingungen. Für etwaige Bearbeitungen und Verwendung von Daten seitens lot-tissimo übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
2. Auskünfte nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind zu richten an den Versteigerer (Auktionshaus Metz GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 3-5, 69117 Heidelberg, Gesch?ftsführer John und Mike Metz).
XII. Haftung
1. Schadensersatzansprüche des K?ufers gegen den Versteigerer, seine Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Durchführung des Kaufvertrages sind - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen, ausgenommen sind hiervon Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
2. Im Versteigerungsaal und w?hrend der Vorbesichtigung haftet der Bieter für die von ihm verursachten Sch?den. Das Auktionshaus übt durch den Auktionator und dessen Angestellten das Hausrecht aus. Dieser hat das Recht, Bieter ohne Angaben von Gründen des Saales und damit der M?glichkeit des Mitbietens zu verweisen. Dies gilt insbesondere für Personen, die den Ablauf st?ren. Bei Zwischenrufen haftet der Bieter für die dadurch verursachten Sch?den. Es gilt die ausliegende Haus- und Saalordnung.
XIII. Verzug
1. Ger?t der K?ufer in Zahlungsverzug, hat der Versteigerer das Recht, nach Mahnung und Fristsetzung vom Kaufvertrag im Namen Einlieferers zurückzutreten. Das Auktionshaus kann alle eigenen und Rechte des Einlieferers aus dem Verzug geltend machen. Nach erfolgtem Rücktritt hat das Auktionshaus das Recht, einen Schadensersatz in H?he von 20% des Zuschlagspreises zu verlangen, wobei dem K?ufer der Nachweis des geringeren Schadens bzw. des Nichtentstehens eines Schadens gestattet ist.
2. Sollte innerhalb von sieben Werktagen ab dem Auktionstag keine Zahlung erfolgt sein, ist der Versteigerer berechtigt, für die erste Mahnung Mahngebühren in H?he von € 10,00 zu verlangen, wobei dem K?ufer der Nachweis zusteht, dass dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Der Versteigerer hat ebenso das Recht, neben dem Rücktritt das ersteigerte Objekt nach Mahnung und Fristsetzung nochmals zu versteigern und von dem erzielten Preis die Kosten und den Hammerpreis der ursprünglichen Versteigerung abzuziehen. Sollte ein Mehrerl?s vorhanden sein, wird dieser dem K?ufer erstattet, im Falle des Mindererl?ses haftet der K?ufer für die noch ausstehende Summe. Das Auktionshaus ist berechtigt, Kaufgelder, Kaufrückst?nde, Nebenleistungen und andere Kosten in Vertretung des Einlieferers, soweit n?tig, in eigenem Namen einzuziehen bzw. gerichtlich einzuklagen. Zu einem weiteren Gebot ist der ursprüngliche Erwerber nicht zugelassen.
4. Sollte innerhalb von sieben Werktagen nach der Ersteigerung keine Abholung erfolgt sein, hat der Versteigerer das Recht, die Gegenst?nde auf Kosten und Gefahr des K?ufers einzulagern. Die Kosten für eine Einlagerung werden pauschal mit 1% des Zuschlagpreises pro Monat (ggf. anteilig nach Tagen) berechnet, mindestens jedoch mit € 10,00, wobei dem Erwerber der Nachweis zusteht, dass dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Versteigerer ist ebenso berechtigt, die nicht abgeholten Gegenst?nde bei einem Dritten einzulagern. In diesem Falle hat der K?ufer die tats?chlich entstandenen Kosten der Einlagerung zu tragen.
5. Befindet sich der K?ufer mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Versteigerer unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in H?he des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen.
XIV. Gesonderte Bestimmungen mit ?ffentlich-rechtlichem Bezug
1. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht des vertraglichen Rücktritts im Namen des Einlieferers vom Kaufvertrag für diejenigen F?lle vor, in denen es sich herausstellt, dass das versteigerte Objekt aus einer Raubgrabung stammt, es sich um Beute- oder Diebeskunst handelt, aus einer Enteignung im Zeitraum des Dritten Reichs stammt oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verst??t.
2. Die zu versteigernden Objekte wurden nicht auf ihre Ausfuhrm?glichkeit geprüft. Dies obliegt dem Bieter, wobei das Auktionshaus auf Nachfrage behilflich ist. Ein Anspruch auf Ausfuhr aus Deutschland besteht nicht. Es kommt nur auf den Umstand an, dass der Bieter Eigentümer werden kann. Sofern im Auftrag des K?ufers Zollarbeiten durchzuführen sind, sind die Kosten durch den K?ufer zu tragen.
3. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reichs nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens der der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 StGB). Das Auktionshaus, die Versteigerer, Einlieferer und Bieter geben diese Gegenst?nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. Es wird auf die §§ 130, 189 StGB hingewiesen.
XV. Sonstige Bestimmungen
1. Eine ?nderung der gesetzlichen Regeln der Beweislast ist mit diesen Versteigerungsbedingungen nicht verbunden. Sollten diese oder die Einlieferungsbedingungen einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch enthalten, steht dem K?ufer bzw. dem Einlieferer stets der Nachweis zu, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem K?ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufvertr?gen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
3. Im Gesch?ftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden geh?ren, mit juristischen Personen, mit ?ffentlich-rechtlichem Sonderverm?gen und mit Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand Heidelberg ist. Im ?brigen ist Erfüllungsort für beide Leistungen der Ort der Auktion.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n?chsten kommt.
5. Diese Versteigerungsbedingungen treten an die Stelle der bisherigen Versteigerungsbedingungen und gelten solange sie nicht durch neuere ersetzt werden.
*Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag (Zuschlag und Provision) erhoben wird.