1.
Die Ersteigerung von Auktionsobjekten erfolgt gegen Barzahlung in Schweizer Franken (CHF), Verrechnung ist ausgeschlossen. Wird ein anderer Zahlungsmodus vereinbart, geht das Eigentum erst an den K?ufer über, nachdem eine ?berprüfung die vollst?ndige Zahlung als gesichert best?tigt hat.
2.
Zuzüglich zum Zuschlagspreis ist vom Ersteigerer ein Aufgeld von 23 % zu entrichten. Dies gilt sowohl für H?ndler als auch Private. Auf dem Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) erhoben. Bei den Lots, die mit “H” bzw. “I” bezeichnet sind, ist die MWST zubezeichnet sind, ist die MWST zus?tzlich zum Aufgeld auch auf den Zuschlag geschuldet. Wird vom K?ufer eine vom Schweizer Zoll abgestempelte Ausfuhrdeklaration binnen 30 Tagen nach Auktion beigebracht und übersteigt der Steuerbetrag pro Abrechnung CHF 60.-, wird die MWST auf Aufgeld/Kommission sowie auf den Zuschlag, wenn auch dieser der MWST unterliegt, zurückerstattet. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert.
3.
Die Gegenst?nde werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. W?hrend der vorausgehenden Ausstellung besteht die M?glichkeit, das Auktionsgut eingehend zu besichtigen. Die Zu- und Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, unter Verwendung der vom Einlieferer gemachten Angaben. Für die Farbtreue der Abbildungen sowie die Richtigkeit der angezeigten Aufnahmen und deren Details gegenüber dem Original, kann keine Garantie übernommen werden. Das Auktionshaus Zofingen sowie dessen Mitarbeiter k?nnen nicht behaftet werden. Jegliche Gew?hrleistung für Rechts und Sachm?ngel wird somit ausdrücklich wegbedungen. Nach erfolgtem Zuschlag k?nnen grunds?tzlich keine Reklamationen berücksichtigt werden, da die Objekte im Namen und Auftrag Dritter versteigert werden, die das Auktionshaus Zofingen berufend auf seine Gesch?ftsbedingungen behaften k?nnen. Somit ist die Rücknahme von Objekten unter allen Titeln ausgeschlossen. Sollte eine absichtliche Verfehlung vorliegen, ist die n?tige Beweisführung, dass diese stets als eine solche erkennbar war, vom K?ufer und zu seinen Lasten durch von beiden Parteien anerkannte Experten binnen 60 Tagen schriftlich zu erbringen. Bedingung hierfür ist, dass sich die Gegenst?nde im Originalzustand wie zur Zeit des Zuschlags befinden. Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Sch?tzungen in Schweizer Franken (CHF), der Ausruf erfolgt ca. 20 % unterhalb.Massgeblich sind die allf?llig durch die Einlieferer verfügten Limiten; zahlreiche Objekte sind jedoch unlimitiert. Die publizierten Ausrufzeiten sind ohne Gew?hr.
4.
Die zur Auktion gelangenden Gegenst?nde sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen dem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand, eine spezielle Erw?hnung erfolgt nur, wenn dies als relevant erachtet wird. Alle Angaben zu Signaturen, Punzierungen, Kennzeichnungen, Zuschreibungen, Epochen, Daten, Materialien, allf?lligen Reparaturstellen, Zustand und ev. vorhandenen Gutachten usw. sind vom Kaufinteressenten anl?sslich der Vorbesichtigung/Ausstellung zu verifizieren. Für Konvolute von Büchern und gr?sseren Reihen kann trotz sorgf?ltiger Bearbeitung keine Garantie für deren Vollst?ndigkeit übernommen werden. Bücher werden grunds?tzlich nicht kollationiert. Uhren werden auf Basis ihres dekorativen Wertes verkauft, von ihrer Betriebsf?higkeit kann nicht ausgegangen werden. Für Funktion und Zustand von technischen, elektrisch betriebenen und optischen Instrumenten und m?glichen Folgen aus deren Betrieb wird jede Haftung wegbedungen. Für eine eventuelle chemische und technische Aufbereitung von Edelsteinen kann keine Garantie übernommen werden. Für die im Katalog erw?hnten gemmologischen Bezeichnungen wie Farbe und Reinheitsgrad kann nicht absolut garantiert werden, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Alle mündlichen und schriftlichen ?usserungen in jeglicher Form sind keine Zusicherungen, Leistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungs?usserungen, die jederzeit ge?ndert werden k?nnen. Stillschweigende Vermutungen, Erwartungen und Bedingungen sind ausgeschlossen.
Die Katalogbeschreibungen entsprechen einem ?Condition Report?, es werden keine weiteren schriftlichen Zustandsberichte in jedweder Form abgegeben.
Es gilt grunds?tzlich die deutsche Fassung bei allen Katalogangaben, die automatisierte ?bersetzungs/Translatefunktion in weitere Sprachen wird lediglich als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Das Auktionshaus Zofingen beh?lt sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen, diese werden anl?sslich der Versteigerung beim Ausruf der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
5.
Der Ersteigerer erwirbt das Versteigerungsobjekt erst nach vollst?ndiger Zahlung des Zuschlagpreises und Aufgeldes sowie der MWST als auch von eventuellen Verzugszinsen, Verlusten, Lager, Verpackungs- und Versandgebühren. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Der Besucher sind verantwortlich für alle von ihnen verursachten Sch?den, sie werden auf ihre Sorgfaltspflicht behaftet.
6.
Der Bieter/K?ufer verpflichtet sich, dem Auktionshaus Zofingen die ben?tigten/verlangten Angaben zur Ausführung seines Auktionsauftrages beizubringen, wie offizieller Identit?tsnachweis, Bankreferenz, weitergehende Sicherheiten usw. und garantiert für die gemachten Angaben, diese müssen nach dem Ermessen des Auktionshauses Zofingen klar und vollst?ndig sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Saalbieter sind gehalten, am Auktionstag beim Saaleingang eine Bieternummer zu beziehen, mittels derer sie ihre Gebote jeweils gut sichtbar für die Auktionsleitung abgeben k?nnen. Es liegt im Ermessen der Auktionsleitung, einen Bieter nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen. Für die Richtigkeit der visuell angezeigten Katalognummern sowie Abbildungen der jeweiligen Auktionsobjekte mittels elektronischer Medien kann aus technischen Gründen keine Garantie übernommen werden.
7.
Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Allf?llige Doppelangebote werden umgehend nochmals ausgerufen; in Zweifelsf?llen entscheidet die Auktionsleitung abschliessend.
8.
Bietauftr?ge sind wenn immer m?glich online abzugeben und gelten ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF). Sie müssen bis sp?testens Dienstag Mittag, 12.00 Uhr, vor der Auktion vorliegen. Sp?tere Eing?nge werden nur unter Vorbehalt angenommen. Das Auktionshaus Zofingen lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte schriftliche, telefonische, elektronisch übermittelte und im Auktionssaal abgegebene Gebote als auch das Nichtzustandekommen und die Aufrechterhaltung der nationalen und internationalen Telefonverbindungen generell ab. Telefonische Gebote k?nnen vom Auktionshaus Zofingen aufgezeichnet werden. Schriftliche Bietauftr?ge werden in Konkurrenz zu weiteren Bietern ausgeführt. Bei zwei summenm?ssig gleichen Geboten entscheidet der frühere Eingang. Die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Gegenstandes ist verbindlich. Jeder Ersteigerer haftet pers?nlich für seine K?ufe und kann nicht geltend machen, im Auftrag und für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
9.
Es steht der Auktionsleitung jederzeit frei, ein Gebot abzulehnen, ohne hierfür Gründe anzugeben. Der K?ufer/Ersteigerer hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe von Angaben betreffend des Verk?ufers/Einlieferers. Einlieferern ist es untersagt, auf eigene Objekte mitzubieten.
10.
Die Zahlung ist per Rechnungsdatum vollumf?nglich netto f?llig, für Schadenersatz aus einer Verz?gerung oder offen gebliebenen Forderung haftet der Bieter/K?ufer sowohl gegenüber dem Auktionshaus Zofingen als auch dem Einlieferer/Verk?ufer. Er wird für die entgangenen Kommissionen und Umtriebe haftbar gemacht. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig und vollst?ndig geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit, auch ohne Fristansetzung, den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für alle aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsversp?tung entstehenden Sch?den und Verluste (1 % Zins pro Monat), insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allf?lligen Mindererl?s, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer sp?teren Auktion zugeschlagen oder in freih?ndigem Verkauf ver?ussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes v?llig frei ist. Es wird hiermit vereinbart, dass das Auktionshaus Zofingen bis zur vollst?ndigen Bezahlung aller geschuldeten Betr?ge ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Verm?genswerten hat. Auf einen allf?lligen Mehrerl?s hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
11.
Die ersteigerten Objekte k?nnen w?hrend der laufenden Auktion und in der darauffolgenden Woche, Dienstag bis Samstag, von 09.00 bis 16.00 in unseren Lokalit?ten an der Kl?sterligasse 4 in Zofingen abgeholt werden. Die Gegenst?nde sind unverpackt. Nach diesem Datum werden die Objekte auf Kosten des K?ufers eingelagert (CHF 1.- je Tag und Objekt). Ein Versand von zerbrechlichen Objekten ist nur mit Einschr?nkungen m?glich, der Entscheid hierzu liegt im Ermessen des Auktionshauses Zofingen. Jeglicher Transport erfolgt auf Risiko, Gefahr und Kosten des K?ufers/Empf?ngers. Der Versandauftrag ist bereits mit dem Bieterformular anzumelden, die anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten werden mit der Rechnungsstellung nach Aufwand erhoben. Zustellungen mittels Kurier sind vom K?ufer inkl. der n?tigen Frachtpapiere auf seine Rechnungs- und Kundennummer zu organisieren, wobei das Auktionshaus Zofingen vorg?ngig über die Abholung zu orientieren ist. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass bei internationalen Sendungen alle anfallenden Zollgebühren und Einfuhrsteuern (MWST/TVA) sowie alle weiteren Abgaben, die durch das Empf?ngerland erhoben werden, zus?tzlich und vollumf?nglich zu Lasten des Empf?ngers gehen. Für nicht fristgerecht abgeholte Objekte übernimmt das Auktionshaus Zofingen keine Garantie. Das Auktionshaus Zofingen lehnt jede Haftung ab für die beim Im- und Export am Zoll geltend gemachten und deklarierten Angaben betreffend Alter, Wert, Provenienz usw. sowie für die aufgrund dieser Angaben errechneten und f?lligen Steuern und Gebühren und deren korrekte Abrechnung mit den Zoll- und Steuerbeh?rden. Beachten Sie hierzu die seit dem 1. Juni 2005 geltenden Bestimmungen betreffend KGTG (Kulturgütertransfergesetz) sowie das Bundesgesetz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora); es regelt seit dem 1. Oktober 2013 die Kontrolle des legalen Verkehrs mit Erzeugnissen aus geschützten Tier- und Pflanzenarten.
12.
Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion wie auch im Nachverkauf geschlossenen Kaufvertrages. Ab?nderungen sind nur schriftlich gültig. Massgebend ist einzig die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen.
13.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Beteiligten inkl. des einliefernden/verkaufenden Dritten ist Zofingen/Aargau. Das Auktionshaus Zofingen ist jedoch berechtigt, vor jedem anderen zust?ndigen Gericht Klage zu erheben. Mit jedem abgegebenen Gebot anerkennt der Bieter ausdrücklich und ohne Einw?nde alle obgenannten Punkte der Auktionsbedingungen. Auf s?mtlichen Gesch?ftsbeziehungen mit dem Auktionshaus Zofingen AG, Kl?sterligasse 4, CH 4800 Zofingen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. (UID) CHE-106.480.461 MWST