Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenst?nde in einer ?ffentlichen Versteigerung, an der Interessenten pers?nlich teilnehmen k?nnen (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. S?mtliche zur Versteigerung kommenden Gegenst?nde k?nnen vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. M?ngel im Sinne von Besch?digungen finden nur Erw?hnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenst?nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Sp?tere Reklamationen k?nnen nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenst?nde im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erh?lt daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in H?he des Limits, das dem Versteigerer sp?testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen mu?. Der Versteigerer übernimmt keine Gew?hr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erl?schen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames ?bergebot führt nicht zum Erl?schen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den H?chstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein h?heres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erh?lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der H?chstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des n?chsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschl?ge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenst?nden geht erst mit vollst?ndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den K?ufer über. Die Gefahr des zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den K?ufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in H?he von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag f?llig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbest?tigtem Scheck zu bezahlen. Bei K?ufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung f?llig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den K?ufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen S?umniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der K?ufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgem??em Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freih?ndig verkauft werden. Der s?umige K?ufer hat für einen Mindererl?s gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlie?lich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerl?s hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der K?ufer ist verpflichtet, die Gegenst?nde unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. K?ufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenst?nde sp?testens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des K?ufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschlie?lich Bielefeld. Für Klagen ist ausschlie?lich das Gericht Bielefeld zust?ndig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Vertr?ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zus?tzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der pers?nlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt